Koalitionsvertrag 2013
Barrierefreiheit kultureller Einrichtungen und Baudenkm ä ler.
Gemeinsam mit den L ä ndern will die Koalition neue Arbeitsformen und Kooperationsmodelle entwickeln, um die Potenziale des demografischen Wandels im Kulturbereich aufzuzeigen und die identit ä tsstiftende Wirkung von Kunst und Kultur herauszustellen.
Der Analyse, dem Austausch und der Reflexion dienen eine verst ä rkte Kulturpolitikforschung und eine gegebenenfalls gesetzlich zu sichernde Kulturstatistik. Dazu geh ö rt auch die Weiterentwicklung einer qualifizierten Besucherforschung, die wertvolle R ü ckmeldungen zu k ü nstlerischen Angeboten gibt.
Die Kulturlandschaft in Deutschland zeichnet sich durch kulturelle Vielfalt und viele freie Initiativen und Projekte aus, die immer wieder neu anzuregen und zu vitalisieren sind. Das Engagement des Bundes f ü r die F ö rderung der freien, zeitgen ö ssischen und darstellenden Kunst und Kultur ist vor allem auch im Hinblick auf interkulturelle Belange zu verst ä rken.
Der Kulturstiftung des Bundes (KSB) kommt als F ö rderin und als Dachorganisation f ü r die Zuwendungen an die Kulturfonds eine wesentliche Rolle zu, die weiter gest ä rkt werden soll. Die Koalition will zudem die Autonomie und die Arbeit der bestehenden Fonds finanziell verst ä rken.
Mit der Musikf ö rderung des Bundes will die Koalition den Ansatz einer konzeptorientierten Kulturf ö rderung weiterentwickeln. Die Gr ü ndung eines Musikfonds auf Bundesebene f ü r die Entwicklung der zeitgen ö ssischen Musikkultur hilft, eine L ü cke im F ö rdersystem zu schlie ß en.
Auch die F ö rderung des Bundes f ü r die innovative und international ausstrahlende Kunstform Tanz soll im Dialog mit den L ä ndern fortgesetzt und im Rahmen eines zeitgem äß en, nachhaltig wirkenden F ö rderprogramms weiter entwickelt werden.
Die besondere Verantwortung des Bundes in Berlin ist eine dauerhafte Aufgabe, der Hauptstadtfinanzierungsvertrag ist langfristig auszugestalten. Die Koalition wird mit dem Land Berlin einen Folgevertrag f ü r den Ende 2017 auslaufenden Hauptstadtfinanzierungsvertrag vereinbaren, mit dem weiterhin alle grunds ä tzlichen Fragen der gesamtstaatlichen Repr ä sentation des Bundes in der Hauptstadt und die damit verbundene Kulturfinanzierung einvernehmlich und verbindlich auf der Grundlage des Art. 22 Abs. 1 GG geregelt werden.
Mit dem Berliner Schloss/Humboldtforum erh ä lt Berlin einen zentralen st ä dtebaulichen Ankerpunkt zur ü ck. Die Arbeiten werden z ü gig fortgesetzt. Der Bund wird die Stiftung Berliner Schloss/Humboldtforum bei ihrem Werben um Spenden weiter unterst ü tzen.)
Um den sp ä teren Geb ä udebetrieb des Humboldt-Forums zu gew ä hrleisten, die Bespielung des Hauses angemessen vorzubereiten und nach Ü bergabe an die Nutzer ein anspruchsvolles Kulturprogramm f ü r alle zu erm ö glichen, wird die Koalition die Weiterentwicklung des Nutzungskonzeptes begleiten und daf ü r in der Finanzplanung rechtzeitig die erforderlichen Mittel etatisieren.
Die Koalition wird die Arbeit der Stiftung Preu ß ischer Kulturbesitz st ä rken und die Stiftung Preu ß ische Schl ö sser und G ä rten weiter unterst ü tzen.
Die Koalition bekennt sich zu dem Ziel, jedem Einzelnen unabh ä ngig von seiner sozialen Lage und ethnischen Herkunft gleiche kulturelle Teilhabe in allen Lebensphasen zu erm ö glichen. Kultur f ü r alle umfasst Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit sowie interkulturelle Ö ffnung. Diese Grunds ä tze sind auch auf die vom Bund gef ö rderten Einrichtungen und Programme zu ü bertragen.
Kulturelle Bildung ist unverzichtbar f ü r die Pers ö nlichkeitsentwicklung insbesondere junger Menschen, ihre sozialen Kompetenzen und f ü r die gesellschaftliche Teilhabe. Dies schlie ß t auch Medienbildung mit ein. Daf ü r bedarf es eines ausgewogenen Verh ä ltnisses zwischen verl ä sslicher Strukturf ö rderung und innovativer Projektf ö rderung. Das Programm „Kultur macht stark - B ü ndnisse f ü r die Bildung" soll auf seine Effizienz ü berpr ü ft, mit dem Kulturbereich und den L ä ndern abgestimmt und inhaltlich weiterentwickelt werden.
Gedenken und Erinnern, kulturelles Erbe, Baukultur
Das historische Ged ä chtnis und insbesondere die Aufarbeitung der j ü ngeren Geschichte unseres Landes bleiben dauerhafte Aufgaben.
Unser Bewusstsein f ü r Freiheit, Recht und Demokratie ist gepr ä gt durch die Erinnerung an NS-Terrorherrschaft, an Stalinismus und SED-Diktatur, aber auch
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