Koenig Arsch - Mein Leben als Kunde
Mitarbeiter an. Diese Angestellten seien niemals bei der Bank beschäftigt und deshalb nicht zeichnungsberechtigt gewesen. Als hätten Passanten auf der Straße das mit Bankstempel versehene Sparbuch unterzeichnet!
Dabei sah das Kreditinstitut großzügig über die Tatsache hinweg, dass das Sparbuch nach einer Fusion von einer anderen Bank übernommen worden war. Offenbar lagen die alten Personalakten nicht mehr vollständig vor.
Das Oberlandesgericht Frankfurt durchschaute die Ausflüchte und schrieb der Bank ins Stamm- bzw. Sparbuch: Der Kunde muss sein Geld bekommen! Die Richter sahen die Echtheit des Sparbuchs als erwiesen und den Hinweis auf nicht zeichnungsberechtigte Mitarbeiter als Schutzbehauptung an – in diesem Punkt liege die Beweispflicht nicht beim Kunden, sondern bei der Bank. Sonst wäre ein Sparbuch nicht einmal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. Die Forderung des Kunden bestehe unabhängig davon, ob das Sparbuch der Bank noch bekannt sei.
Mittlerweile hatte der Kunde drei Jahre vergeblich um sein Geld gekämpft. Der Anwalt sah das Verhalten der Bank als »ziemlich skandalös«. Nach seiner Einschätzung hatte die Bank das Verfahren mit fadenscheinigen Argumenten in die Länge gezogen, in der Hoffnung, ihr Kunde würde aufgeben.
War das nun ein spektakulärer Einzelfall? Oder sacken die Ban ken tatsächlich reihenweise die Sparbuchvermögen der Vergess lichen, Verschollenen und Verstorbenen ein? Wer den Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein fragt, bekommt vor Entsetzen den Mund gar nicht mehr zu: Es sei gängige Praxis, dass die Banken bei lange nicht mehr genutzten Konten die Auszahlung verweigerten, vor allem gegenüber Erben. Die drei beliebtesten Argumente:
1. Wir haben das Konto aufgelöst.
2. Das Geld ist längst abgehoben.
3. Das Vermögen wurde auf ein anderes Konto des Sparers übertragen.
Diese Aussagen sind laut Hünlein fast immer ein Kanonendonner, sie sollen den Kunden mit seinem berechtigten Anspruch in die Flucht schlagen. Was mit dem Geld tatsächlich geschieht? Nach zehn Jahren ohne Kontobewegung, sagt Hünlein, lösen die Banken die Sparbücher auf. Das Geld wird auf einem Verwahrkonto zwischengelagert, ehe es den Besitzer wechselt. Die Bank verleibt es sich als eigenes Vermögen ein. Das können pro Jahr Milliarden sein.
Lag mein Spargeld, als ich es einforderte, auch schon auf einem Verwahrkonto? Meinen Schaltermann kann ich nicht mehr fragen: Er ging kürzlich in Rente. Ob die Bank ihn und seine Unterschrift heute noch kennt?
Der Richter und sein Banker
Wer bislang der Meinung gewesen war, Banken seien gierig auf Gebühren, der rieb sich nun die Augen: In einer Werbekampagne auf Plakaten und im Internet verkündete die BW Bank, ihre Kunden müssten künftig keine Visa-Karten-Gebühren mehr bezahlen.
Tanja Stehr 39 , die ein Konto bei der Bank hatte, freute sich – auf diese Weise würde sie die bisherige Jahresgebühr sparen. Doch die Freude währte nicht lange: Als sie ein paar Monate später auf ihren Kontoauszug schaute, waren dort 20 Euro für die Visa-Karte abgebucht. Sie protestierte unter Verweis auf die Werbung. Die Bank gab nach: Sorry, ein Versehen! Die 20 Euro wurden ihr gutgeschrieben.
Doch die Zeitschrift Finanztest fand heraus: Diese Abbuchung war kein Einzelfall. Die Bank zog von ihren Kunden nach wie vor jene Gebühr ein, mit deren Abschaffung sie geworben hatte. Nur wer protestierte, bekam sein Geld zurück. 40
Wie ist es möglich, dass die Banken bei den Gebühren keine Moral, sondern nur das Fressen kennen? Dass sie ihren Kunden falsche Versprechungen machen oder geltendes Recht missachten? Die Kreditinstitute nutzen dabei selbst einen Kredit aus: den Vertrauensvorschuss durch ihre Kunden.
Wer kommt schon auf die Idee, dass ein Geldinstitut sich mit der Frechheit eines Taschendiebes an seinem Konto bedient? Wer durchleuchtet jede kleine Abbuchung der Bank auf ihre vertragliche Grundlage? Die meisten Kunden denken sich: »Es wird schon seine Richtigkeit haben.«
Hat es eben nicht! Banken sind Vampire, wenn es um die Gebühren geht; sie saugen ihre Kunden hemmungslos aus. Die Masche ist immer dieselbe: Die Bank lässt sich Leistungen, zu denen sie ohnehin verpflichtet ist, wie Sonderleistungen vergüten – als würde Ihnen im Restaurant nicht nur die Mahlzeit berechnet, sondern auch noch eine saftige Leihgebühr fürs Besteck erhoben.
Mit einem Unterschied: Im Lokal fiele Ihnen die Gebühr beim Bezahlen
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