Koenig Arsch - Mein Leben als Kunde
auf – und Sie könnten die Rechnung kürzen. Dagegen buchen die Banken das, was ihnen nicht zusteht, in aller Stille ab.
Dieser Gebührenklau erzürnt seit vielen Jahren die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH), sie schleudern ihre Urteile den Banken wie Blitze entgegen. Die Richter wollten »diese unsägliche Art eindämmen, nach einem Vertragsabschluss noch ein zweites oder ein drittes Mal hinterhältig durch versteckte Vertragsklauseln abzukassieren«, sagt Georg Bitter, Professor für Bank- und Kapitalmarkt-Recht an der Universität Mannheim. 41
Der Vorsitzende Richter des 11. Senats des Bundesgerichtshofes, Dr. Gerd Nobbe, geht in seinem Aufsatz »Zulässigkeit von Bankentgelten« unter anderem mit drei Unarten der Banken ins Gerich t : 4 2
1. Die Banken berechnen Arbeiten, die keine Dienstleistungen für den Kunden sind.
Beispiel: Wenn ein Lokal einen Animateur beschäftigt, der Passanten anlockt, darf es dafür keine zusätzliche »Gebühr« berechnen. Der Kunde hat diese Dienstleistung nicht bestellt. Eine Gebühr hieße, dass er eine Arbeitsleistung bezahlt, die dem Lokal dient. Dasselbe gilt für den Service des Kellners, wenn der die Bestellung aufnimmt. Solche Aufwendungen müssen aus Gründen der Transparenz im Grundpreis enthalten sein.
Aber was tun die Banken im Alltag? Sie drücken ihren Kunden eine Unzahl solcher Kosten aufs Auge, getarnt als »Bearbeitungsgebühr« oder »Darlehenskosten«. Oder sie sprechen von »Abschlusskosten« – womit der Kunde auch noch die versteckten Provisionen für die Bankmitarbeiter bezahlt.
2. Die Banken berechnen Arbeiten, die ohnehin zu ihren vertraglichen Pflichten gehören.
Darf ein Gastwirt eine Gebühr für die Deckenbeleuchtung erheben? Kann er das Abspülen der Teller extra berechnen? Ist eine Sondergebühr für die Servietten erlaubt? Nein, all das gehört zu seinen vertraglichen Pflichten und muss im Preis auf der Speisekarte enthalten sein. Eine zusätzliche Gebühr wäre sittenwidrig.
Aber was tun die Banken im Alltag? Sie kassieren mit tausend Händen dafür ab, dass sie nur ihrem Vertrag gegenüber dem Kunden nachkommen – zum Beispiel, indem sie Kontoauszüge zur Ver fügung stellen, Geldeingänge verbuchen oder Lastschriften bei mangelnder Deckung des Kontos ablehnen.
3. Die Banken verlangen Geld dafür, dass sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen.
Kann der Restaurantbesitzer von seinen Gästen eine Gebühr verlangen, wenn sie seine Toiletten benutzen? Oder wenn er die Hygienevorschriften einhält? Nein, beides gehört zu seinen ge setzlichen Pflichten.
Aber was tun die Banken im Alltag? Sie greifen dem Kunden auch in die Tasche, wenn sie nur die Vorgaben des Gesetzgebers umsetzen, etwa Freistellungsaufträge einrichten, Erben Auskünfte geben oder Pfändungsverfahren abwickeln. Ungebührliche Gebühren!
Das nächste Kapitel verrät Ihnen, welches die zehn dreistesten Gebühren der Banken sind – und was Sie als Kunde dagegen tun können.
Die Hitliste der zehn dreistesten Bankgebühren
Welche unrechtmäßigen Gebühren erheben Banken? Welche juristischen Vorgaben missachten sie dabei? Und auf welche Quellen müssen Sie sich berufen, um Ihrer Bank den Vampirzahn zu ziehen? Diese Liste wappnet Sie gegen die zehn gefährlichsten Maschen der Gebühren-Abzocke:
1. Der Buchungs-Trick
gebührenräuber-praktik: Den ganzen Monat haben Sie keine außergewöhnliche Dienstleistung der Bank beansprucht, nur Geld eingezahlt und abgehoben. Die böse Überraschung folgt mit dem nächsten Kontoauszug: Für die Einzahlungen und Abhebungen wurde Ihnen eine Gebühr berechnet.
juristische realität: Die Kosten für normale Buchungen – und zwar mindestens fünf – müssen im Grundpreis des Kontos enthalten sein. Gesonderte Gebühren sind mit Ihnen ausdrücklich zu vereinbaren. Erlaubt sind Gebühren nur dann, wenn Sie Geld auf ein fremdes Konto einzahlen.
rechtsgrundlage: BGH, Az. XI ZR 80/93, und Az. XI ZR 217/95
2. Teure Nachforschung
gebührenräuber-praktik: Mit großem Schrecken stellen Sie fest: Ein Betrag, den Sie überweisen wollten, ist nicht beim Empfänger angekommen. Aber wo ist das Geld gelandet? Um das herauszufinden, beauftragen Sie die Bank mit einer Nachforschung. Für diesen »Sonderservice« sollen Sie bezahlen.
juristische realität: Die Bank darf fürs Nachforschen nichts verlangen. Sie handelt nicht nur im Auftrag des Kunden, sondern auch im eigenen Interesse. Eine solche Recherche gehört zum
Weitere Kostenlose Bücher