Kolumbus kam als Letzter
die Bezeichnung einer Siedlung nicht einheitlich war.
Beispielsweise wurde Neufelden in Österreich im Jahre 1272 Ci-
vitas und 1426 (sehr interessant:) Oppida genannt, während sonst aber stets die Bezeichnung Forum oder Markt gebraucht wurde.
Aber die Formel »all die Rechte und Freiheiten, die die anderen
Städte und Märkte in Oberösterreich haben« (Keutgen, Urkunden
498, n. 399, anno 1332) bezieht sich nur auf die angesetzten
Markttage. »Im Übrigen wird aber doch unterschieden zwischen Stadt, Markt und Dorf«, stellt Dr. Willibald Katzinger fest (o.J., S.
141).
Straßenzwang, Meilenrecht und Warenniederlage (von: Ware für
Verkauf niederlegen) waren nicht privilegierte Rechte allein der
Städte, sondern Michael Mitterauer sieht hierin ebenso Vorrechte
eines eigenen Marktbereichs, wie er in seiner Studie über die Märk-
te Niederösterreichs belegt (Mitterauer, 1969, S. 348 ff.).
Durch den Straßenzwang unterlagen bestimmte Straßen für Wagen
mit Handelsgütern einem Fahrverbot: So konnte man an bestimm-
ten Knotenpunkten Mautstellen einrichten. Andererseits mussten
durch den Systemwechsel und die Produktivitätssteigerung neue
Marktbereiche geplant und gebaut werden, um den Überschuss der
Warenproduktion absetzen zu können. Natürlich waren schon
immer Straßen und damit auch eine gewisse Infrastruktur in Form
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von Raststellen und Märkten vorhanden. Jedoch weisen in Ober-
österreich keine zehn Orte urbanen, also städtischen Charakter auf,
während im 13. Jh. eine rapide Zunahme mit über 40 Erstnennun-
gen vorliegt (Katzinger, o.J., S. 100).
Man könnte jetzt also meinen, dass es sich bei der Verteilung der –
ebenso zur Stadt ernannten – Marktbereiche um eine über lange
Zeiträume gewachsene und damit in weiten Teilen vorgegebene un-
regelmäßig verteilte geographische Struktur handeln müsse. Das Gegenteil scheint aber der Fall zu sein.
Die Installierung von Marktbereichen besitzt den Vorteil einer ver-
einfachten ortsgebundenen Verwaltung, die einerseits so gegen
Übergriffe der feindlichen Bevölkerung (Bauernkriege) geschützt
ist und andererseits systematisch einfach Steuern, Abgaben und
Mautgebühren (u. a. zur Instandhaltung der Straßen) erheben kann.
Der Landrichter hält im Markt Gerichtstage ab, wodurch der Be-
such des Marktes sich bestens mit Erledigungen bei den Ämtern
verbinden lässt und andererseits das Funktionieren des Markt-
wesens gesetzlich geregelt wird.
Ideal im Interesse der allumfassend herrschenden Feudalherren, u.
a. auch der Bischöfe als Herren geistlicher Märkte, wäre es jetzt
natürlich, jedem Marktbereich ein flächenmäßig fest definiertes
Einzugsgebiet zu garantieren. Nehmen wir einmal an, das zu über-
planende Gebiet besitze keine vorhandene Infrastruktur, Einrich-
tungen oder Städte. Dann könnte man die Marktbereiche – damit
auch die Verwaltung und Gerichtsbarkeit – als ein festgelegtes
Punktraster mit fixen Abständen über das Herrschaftsgebiet legen.
Diese Punkte müssen dann nur noch durch Straßen (mit entspre-
chendem Straßenzwang) verbunden werden – und schon besitzt
man ein sehr einfach zu verwaltendes und kontrollierbares System,
das bequem in einer Hauptstadt zentral verwaltet werden kann.
Die Planung und Durchführung dieses Schemas setzt voraus, dass
ein zentralistisch organisiertes System und ein mit Städten über-
zogenes Land noch nicht vorhanden oder, falls vorher vorhanden,
größtenteils zerstört ist.
Dr. Willibald Katzinger (o.J.) weist in seiner Studie nach, dass
Oberösterreich durch ein gleichmäßiges Raster überplant ist, so-
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dass die Entfernungen zwischen den Märkten untereinander jeweils
acht Kilometer betragen! Wie hieraus jetzt schon zu erwarten ist,
sind die Märkte ohne Umwege miteinander verbunden. Durch
diese Erschließungsmaßnahmen erhielt jeder Markt ein als charak-
teristisches Sechseck zu erkennendes Flächeneinzugsgebiet, das
einen optimalen Bannmeilenbezirk mit einen Durchmesser von acht Kilometern darstellt. Hierdurch werden das Bannmeilenrecht
für die Städte und der Bannmeilenzwang für die Bevölkerung als
Abb. 26: Straßennetz. Auf das Untere Mühlviertel (Österreich) kann ein Raster als schematisiertes Straßennetz aufgelegt werden. Die Entfernungen der einzelnen Märkte betragen ungefähr acht Kilometer. Die Märkte sind ohne Umwege miteinander verbunden. Die eingezeichneten Sechsecke deuten den optimalen
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