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Konfliktmanagement

Konfliktmanagement

Titel: Konfliktmanagement Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Eberhard G. Fehlau , Christian Stock
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sehr stark von der individuellen Situation in ihrem Betrieb ab. Nur Sie kennen die dortigen Verhältnisse und können sich Ihre ungefähren Erfolgschancen ausrechnen.

Beschwerde bei den Interessenvertretungen
    Laut Betriebsverfassungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich beim Arbeitgeber zu beschweren, „wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrates zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.“ Dem Arbeitnehmer dürfen aus seiner Beschwerde keine Nachteile entstehen. Soweit die graue Theorie.
    Leider müssen Betriebsräte in der Praxis sehr genau abwägen, inwiefern sie in das empfindliche Machtgefüge eines Betriebes eingreifen sollen, und können sich nicht unbegrenzt für jeden Beschäftigten einsetzen. Auch die Interessen der Firma, einschließlich der Chefetage, müssen schließlich gewahrt bleiben. Und so kann es auch einmal zu unpopulären Entscheidungen kommen.
    Ein klassisches Beispiel ist die Zustimmung eines Betriebsrates zu Kündigungen, wenn dafür gleichzeitig das Fortbestehen eines Betriebes garantiert wird. Wenn man sich an den Betriebsrat wendet, bedeutet das also nicht automatisch, dass der Konflikt nun befriedet wird. Besonders in der mittleren Phase ist es aber durchaus sinnvoll, sich an Interessenvertretungen zu wenden. Denn der Konflikt ist jetzt schon weiter fortgeschritten und die bisherigen Vermittlungsversuche blieben fruchtlos. Sie sollten jetzt keine Möglichkeit auslassen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sich an den Betriebsrat wenden
    Jeder Arbeitnehmer ist berechtigt, sich mit einer Beschwerde an den Betriebs- oder Personalrat oder die Mitarbeitervertretung zu wenden (alle Begriffe werden synonym verwandt). Der Betriebsrat (BR) prüft die Beschwerde und kann beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken. Notfalls kann er die Einigungsstelle anrufen, ein betriebliches Schiedsgericht, das tätig wird, falls sich Arbeitgeber und BR nicht einigen können. Es kann aber auch sein, dass der BR die Beschwerde nicht übernimmt, etwa weil er schwach oder parteiisch ist oder der Mobber gute Verbindungen dorthin unterhält. DerMobber könnte z. B. Freunde im BR haben oder sogar selbst dort Mitglied sein.
Sich an die Personalabteilung wenden
    Gibt es keinen BR oder hilft dieser nicht oder nicht in ausreichendem Maße, besteht noch die Möglichkeit, sich direkt an die Personalabteilung zu wenden. Dieser Weg ist noch schwieriger zu begehen, weil man dort ebenfalls eine Vertrauensperson finden muss, die sich für den Fall interessiert und auf eine Lösung hinarbeitet. Sie müssen hier deutlich machen, dass Sie nicht den Mobber verleumden möchten, sondern die Eskalation des Mobbingprozesses verhindern wollen. Dieser Argumentation kann sich die Personalabteilung (PA) schlecht entziehen, weil sie ja die Interessen des Unternehmens zu wahren hat. Die PA kann vor allem bei möglichen Versetzungswünschen behilflich sein und kann zudem Druck auf die betreffenden Abteilungsleiter ausüben, sich in den Konflikt einzuschalten. Das genaue Vorgehen ist wiederum abhängig vom dem Machtgefüge in einem Unternehmen. Es gibt durchaus PA, die sehr viel Gestaltungsspielraum haben, ebenso wie solche, die sich nur um Gehaltsabrechnungen kümmern. Aber auch hier kann es passieren, dass sich niemand des Falles annehmen möchte.
Was der BR bewirken kann
    Gehen wir aber einmal vom günstigsten Fall aus: Der Betriebsrat engagiert sich, die Leitungsebene wird aufmerksam und nimmt sich des Falls an. Auf einmal scheint eine Unterbindung des Konfliktes möglich. Vielleicht ist es auch zueinerVeränderung des Kräfteverhältnisses gekommen, weil sich jetzt einflussreiche Personen für Sie einsetzen. Oder es wurden sogar disziplinarische Maßnahmen ergriffen, wobei der Mobber nach Vermittlung durch den BR verwarnt oder abgemahnt wurde, und weitere Mobbingangriffe unterbleiben. Am wahrscheinlichsten ist aber, dass man die Konfliktparteien einfach trennt, d. h. dass man Sie oder den Mobber oder auch Sie beide so versetzt, dass Sie sich nicht mehr über den Weg laufen oder nur noch das Nötigste miteinander zu tun haben. Das ist zwar nicht die eleganteste Lösung, aber zumindest ist der Eskalationsprozess erst einmal unterbrochen und Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen.

Psychologische und rechtliche Hilfe einholen
    Wie aber handeln, wenn die bisherigen Maßnahmen nicht

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