Konfliktmanagement
geholfen haben? Sie haben ganz couragiert versucht, selbst den Fall anzusprechen, Sie haben den Vorgesetzten informiert und auch eine Vertrauensperson gefunden und diese ins Bild gesetzt. Wenn nun selbst die betriebliche Interessenvertretung und die Personalabteilung keine Hilfestellung leisten oder dies erfolglos versucht haben, ist ein sehr kritischer Punkt erreicht. Der Konflikt dürfte inzwischen betriebsöffentlich sein (d. h., er hat sich überall herumgesprochen und ist nicht mehr nur auf die Abteilung begrenzt), und vielleicht kam es auch schon zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Sie und/oder den Mobber, wie Abmahnungen oderVersetzungen.Möglicherweise sind Sie auch schon längere Zeit krankgeschrieben.
Wenn Sie sich jetzt noch weiter in Ihre unglückliche Situation hineinsteigern, dann kann es passieren, dass Sie sich auch die letzten Sympathien verscherzen. Es macht sich allgemeiner Unmut breit. Sie befinden sich in einer Negativspirale, und weitere Eingaben und Proteste halten Sie nur weiter darin gefangen. Es scheint, als wolle oder dürfe in der Firma niemand für den Fall Verständnis zeigen. Spätestens jetzt müssen Sie sich eine Rechtsberatung und psychologische Hilfe suchen. Den Juristen benötigen Sie für die arbeitsrechtlichen Fragen (Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Schadensersatz usw.), den Psychologen für die Wiederherstellung Ihres Selbstwertgefühls. Zusätzlich brauchen Sie natürlich die Hilfe Ihres Hausarztes, der Sie zur Not krankschreiben kann (wenn dies nicht schon ohnehin geschehen ist).
Psychologische Beratung
Zur psychologischen Unterstützung können neben einer Therapie auch Beratungen, Coachings und Selbsthilfegruppen beitragen. Es gibt Mobbingberatungsstellen und Sorgentelefone, einige Adressen finden Sie am Ende des Buches unter „Hilfsangebote“. Bei der Suche nach einem Psychologen kann Ihr Hausarzt Sie beraten oder Ihnen eine Empfehlung geben. Lassen Sie sich bei Therapeuten nicht von langen Wartezeiten abschrecken. Psychotherapie ist sehr stark nachgefragt und nicht immer ist sofort ein Platz frei. Da hilft nur Hartnäckigkeit. Als Überbrückung kann man eine der oben erwähntenSelbsthilfegruppen besuchen.Weitere sinnvolle Maßnahmen sind je nach persönlicher Situation:
Eine Rehabilitationsbehandlung („Kur“): Diese ist vor allem bei längerer Krankschreibung sinnvoll, um wieder zu Kräften zu kommen und um eine mögliche Rückkehr an den alten Arbeitsplatz vorab mit Fachleuten wie Ärzten und Psychologen zu besprechen.
Berufsfördernde Maßnahmen: Diese lohnen vor allem dann, wenn sich abzeichnet, dass ein Verbleib auf dem Arbeitsplatz zu einer erheblichen Gefährdung der Leistungsfähigkeit führen würde. Das Arbeitsamt (bei Arbeitslosigkeit) und die Rentenversicherung (bei längerer Krankheit) leisten Hilfestellung.
Eine neue Lebensplanung: Sie kommen an Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz nicht mehr weiter und haben das Gefühl, dass erst einmal Ihre seelischen Wunden mithilfe von Psychotherapie und unter ärztlicher Betreuung verheilen müssen. Zu einer neuen Lebensplanung gehört vor allem, sich beruflich neu zu orientieren sowie sich von der alten Stelle in einer Art Trauerprozess zu verabschieden.
Was übrigens häufig vergessen wird, wenn man über eine berufliche Neuorientierung nachdenkt, ist das Zeugnis! Wer lange in einer Firma tätig war, hat sich vielleicht noch nie ein Zeugnis ausstellen lassen. Sie brauchen es aber, um sich zu bewerben. Damit sich der Mobbingprozess nicht im Zeugnis niederschlägt, sollten Sie es unbedingt durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.
Rechtliche Möglichkeiten
Als Betroffener haben Sie mehrere Beschwerdeoptionen, bis hin zur Möglichkeit der Klage und eines Prozesses. Unternehmen Sie aber keine übereilten Schritte, sondern informieren Sie sich vorher genau und beauftragen Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. In fortgeschrittenen Mobbingprozessen werden Sie ohne juristischen Beistand nicht weiter kommen. Zu Ihren Verteidigungsstrategien kann es übrigens durchaus gehören, den Gegner einzuschüchtern. Nach juristischer Beratung (und erst dann) können Sie rechtliche Schritte konkret benennen und auch glaubhaft ankündigen. Sie müssen Ihren Worten dann aber auch Taten folgen lassen, sonst gelten Sie rasch als unglaubwürdig.
Wichtig
Es gibt in Deutschland keine Möglichkeit, gegen Mobbing an sich rechtlich vorzugehen. Hingegen kann man gegen einzelne Handlungen, die
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