Kriminalgeschichte des Christentums Band 04 - Fruehmittelalter
Gesetz der Welt. Wir wollen euch zunächst wissen lassen, daß ihr glauben müßt an den
einen
Gott, den Vater, den Sohn und den heiligen Geist ...« Diese Missi dominici, deren Tätigkeit an den jeweiligen Orten üblicherweise mit einem Gottesdienst begann, kontrollierten mehrmals jährlich Gerichts-, Militär-und Verwaltungswesen und hielten deshalb Inquisitionsgerichte ab. Mit den Grafen nahmen Bischöfe und Äbte in jedem Frühjahr auch an der Reichsversammlung teil, die mit einem Truppenantreten verbunden war, entweder am Königssitz oder im jeweiligen militärischen Aufmarschgebiet. Hatten sich doch überhaupt Bischöfe wie Äbte auch mit militärischen Fragen zu befassen und natürlich auch Heereskontingente zu stellen, sie sogar, entgegen dem Kirchenrecht, in den Kampf zu führen, ja, nicht selten befehligten sie selbst größere Heere.
Wie aber der Klerus in den Staat eingriff, so der König in die Kirche. Er regelte in seinen Kapitularien noch die Heiligung des Sonntags, den Kirchengesang oder die Aufnahme von Novizen in den Klöstern. Er kümmerte sich um die Ausstattung von Bethäusern, die Ausgestaltung des Gottesdienstes, um Ausbildung wie Lebensführung der Geistlichen. Er introduzierte 790 das sogenannte Sacramentarium Hadrianum, das heißt die Gründungsordnung der römischen Messe. Kirchengesetze machte er oft zu Reichsgesetzen, und die Vergehen gegen die Reichsgesetze wurden mit Kirchenstrafen bedroht.
Karl mischte sich sogar in dogmatische Angelegenheiten ein, etwa in den Adoptianismusstreit, und wollte »diese ungesunde Pest mit jedem Mittel ausrotten«, die spanischen »Ketzer« gar den Sarazenen ausliefern. Er agierte eifrig im Bilderstreit (S. 349 ff.), wo er gegen den Papst stand, weshalb denn auch 794 ein großes, vom König berufenes Konzil der westlichen Bischöfe 794 in Frankfurt die Lehren der Bilderverehrer widerlegte. Fühlte er sich doch als »Stellvertreter Gottes«, wie er in seinem ersten Brief an Leo III. schrieb, als »Herr und Vater, König und Priester, Führer und Schützer aller Christen«. Auf der anderen Seite rühmt Papst Hadrian I. schon 785: Karl, der König der Franken und Langobarden und Patricius der Römer, habe »unseren Mahnungen Folge leistend die Barbaren des ganzen Ostens und Westens seiner Herrschaft angegliedert«.
Nun war »der Große« ja auch persönlich ein gläubiger Katholik, der seinen Untertanen gegenüber so gern die christliche Moral vertreten, sie den armen Seelen eingeschärft hat, der aber selbst nicht nur nicht zögerte, die Kinder seines Bruders Karlmann um die Hälfte des Frankenreiches zu bringen, sondern der auch alles sonst verstieß, was ihm lästig war: die Fränkin Himiltrud, die ihm schon vor seiner ersten Ehe einen Sohn, den buckligen Pippin, geschenkt, ebenso wie seine rechtmäßige erste Gattin, die Tochter des Langobardenkönigs. Und der dann noch drei weitere Ehefrauen verbrauchte. Alle drei starben jung, an einer Krankheit; und die vierte, Liutgard, teilte bereits sein Bett, als die dritte, Fastrada, noch am Leben war. Dazu kamen, ohne daß der Hofklerus auch nur den geringsten Einspruch erhob, noch Nebenfrauen, die der Alternde sogar am Hof bei sich hatte (vier Konkubinen sind namentlich bekannt, doch gab es weitere). Ihnen machte er acht uneheliche Kinder, vier Söhne und vier Töchter. Sie kamen vor, zwischen und vor allem nach den Geburten von elf ehelichen Kindern, vier Söhnen und sieben Töchtern, zur Welt.
Beim Tod der heißgeliebten Hildegard (783), der Seligen der Kirche, wurden sogar »die ehernen Herzen der Krieger zu Tränen gerührt, ihre Zähren sah man zwischen Schild und Schwert niederrinnen«. Und wie war Karl erst bewegt! Hatte er sie doch beinah Jahr für Jahr oder doch wenigstens jedes zweite geschwängert. (Bei drei Historikern las ich dazu drei verschiedene Zahlen: sechs, acht und zehn Kinder.) Aber wenige Monate später heiratete er schon Nummer drei.
Überhaupt duldete der allerchristlichste Regent, der doch die Tugend(en) seinen Franken so ans Herz gelegt, im eignen Heim ein lockeres, hedonistisches Leben. Während die Kirche nur den ehelichen Geschlechtsverkehr erlaubte, und den lediglich, um weitere Christen zu machen, ohne Unterbrechung des Koitus und bloß in einer einzigen Stellung, hurten Karls Töchter mit ihren Liebhabern – Alkuin warnte vor den »gekrönten Tauben, die in den Räumen des Palastes herumfliegen«. Sogar Prostituierte gab es in den Königspfalzen. Und warum nicht, wenn sie
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