Kriminalgeschichte des Christentums Band 06 - Das 11 und 12 Jahrhundert
Bistümer, errichtete Christentempel und Klöster, machte die hl. Maria zur Schutzpatronin und die katholischen Prälaten zum ersten Stand des Landes. Er befahl, Taxen an den Klerus abzuführen, zwang dem Volk Gottesdienst, Fasten, Beichte etc. auf und wurde dafür von der Geistlichkeit, die immer mehr Einfluß auf die Politik gewann und die ungarischen Großen vom Hof verdrängte, voll unterstützt.
In Ungarn mußten die Dörfer auf Anordnung Stefans für die Dorfpfarrer selber sorgen. Die Einwohner hatten die Kirche zu bauen, dem Pfarrer zwei Leibeigenenfamilien zu stellen mit Haus, einem Hengst, einer Stute, zwei Kühen, sechs Ochsen und dreißig Stück Kleinvieh. Außerdem verfügte Stefan die Zahlung des Zehnten, des Zehnten vom Viehzuwachs, vom Getreide und von anderen Produkten, des Zehnten von jeder Art Einkommen; sogar jedes zehnte Kind gehörte dem Kirchendienst. Vergehen gegen die Kirchengesetze wurden durch den Bischof per disciplinas canorum bestraft und die Strafe bei Widerspenstigen siebenmal wiederholt, dann übergab man sie dem Königsgericht. Der König, defensor christianitatis, saß der gemischten Synode vor, war von apostolischem Nimbus umweht, erhielt auch vom Papst den Titel eines apostolischen Königs, ja, er galt als »Stellvertreter Gottes im Lande und Vollstrecker der überirdischen Gerechtigkeit« (Bónis). 21
Nicht nur im Osten aber, auch im Norden traten solche Stellvertreter und Vollstrecker der überirdischen Gerechtigkeit immer christlicher hervor.
Die Mörderkönige Knud »der Große« und Olaf der Heilige: Streiter für Christus und gegeneinander
Auch Knud »der Große« (gest. 1035), Mitglied der Brüderschaft der Christuskirche zu Canterbury und später der Brüderschaft von Bremen, war der Kirche »treu ergeben« (Handbuch der Kirchengeschichte) und in England, gelegentlich mit bloßen Füßen, sowie durch halb Europa von Gnadenort zu Gnadenort gezogen.
Und wie Knud, Sohn des 1013 zum englischen König gewählten Dänen-Königs Sven Gabelbart und einer Tochter des polnischen Fürsten Mieszko, von den christlichen Priestern dachte, liest man in seinen kirchlichen Gesetzen: »Es begreife jeder, der will oder kann, daß groß und wichtig ist, was der Priester zu tun hat zum Heile des Volks. Wichtig ist die Beschwörung und bedeutsam die Weihe, die Teufel austreibt und zur Flucht bringt, so oft man tauft oder die Hostie weiht. Und heilige Engel umschweben ihn und beschützen die Handlungen und stehen mit Gottes Macht den Priestern bei, so oft sie Christus nach Recht dienen.« Und von Rom aus schrieb er in den Norden, »er danke Gott, daß er ihm gewährt habe, die Kirchen Petri und Pauli und alle Heiligtümer, die man in der Stadt nur erkunden könne, zu besuchen; denn die Weisen hätten ihm gesagt, daß Petrus der Himmelspförtner sei und daß es den größten Gewinn bringe, ihn zum Patron zu haben«.
Tatsächlich brachte es den größten Gewinn – aber für die »Weisen«; indem Knud sich zum Beispiel stark für die pünktliche Zahlung des Peterspfennigs machte (denarius S. Petri; engl. Rompeni, Romescot o.ä.), einer freiwilligen finanziellen Leistung angelsächsischer Könige seit dem 8. Jahrhundert. Und bis zu Alexander II. anno 1062 blieb die Spende auch rein freiwillig. Doch dann war man bestrebt, sie »in eine feste Taxe umzuwandeln und aus der Zahlung weitergehende Folgerungen zu ziehen« (Seegrün). Nun entwickelte sich die Sache von einer religiösen Motivation zu einem Rechtstitel, einer pflichtgemäßen Abgabe, »von der Zahlung durch den Fürsten zur Umlegung auf die Bevölkerung in Form einer Herd-, später Kopfsteuer« (Roberg). Gregor VII. suchte die Umlage auch Frankreich aufzuhalsen; vergeblich. Dafür gelang die Einführung des Peterspfennigs im 12. Jahrhundert in Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Island. Selbstverständlich spendeten ihn erst recht die frommen Polen und Ungarn. Zur Zeit der Reformation stellte man die Zahlung allerdings allgemein ein. 22
Knud »der Große« beherrschte seit Ende 1016 ganz England, spätestens seit 1020 Dänemark und seit 1028 auch Norwegen, begreiflicherweise nicht ohne Grausamkeit und großes Blutvergießen. 1020 aber verkündete er in einer Art Regierungsprogramm, »daß ich holder Herr sein will und nicht weichen von Gottes Rechten und rechtem weltlichem Gesetz«. Und befahl den Untertanen auch gegen sein Lebensende zu Beginn seiner Gesetze, vor allem den einen Gott zu lieben und zu bewahren das eine
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