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Laurence Sterne: Tristram Shandy (Jubiläumsausgabe zum 300. Geburtstag des Autors) [kommentiert] (German Edition)

Laurence Sterne: Tristram Shandy (Jubiläumsausgabe zum 300. Geburtstag des Autors) [kommentiert] (German Edition)

Titel: Laurence Sterne: Tristram Shandy (Jubiläumsausgabe zum 300. Geburtstag des Autors) [kommentiert] (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Laurence Sterne
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Predigt.
    Ebräer XIII. 18.
    »Unser Trost ist der, dass wir ein gutes Gewissen haben.«
    Unser Trost! – unser Trost ist, dass wir ein gutes Gewissen haben. Wahrlich, wenn es etwas in diesem Leben gibt, worauf sich ein Mensch verlassen kann, und das er auf die unzweifelhafte Weise kennen lernen kann, so ist es gewiss das – ob er ein gutes Gewissen hat oder nicht.
    (Jetzt bin ich überzeugt, dass ich Recht habe, sagte Dr. Slop.)
    Wenn ein Mensch überhaupt denkt, kann er dem wahren Zustand dieser Sache nicht fremd bleiben: – er muss seine eigenen Gedanken und Wünsche kennen; – er muss sich seiner vergangenen Bestrebungen erinnern, und wissen, welche Triebfedern und Beweggründe im Allgemeinen die Handlungen seines Lebens bestimmt haben.
    (Das kann er nicht ohne einen Beistand, sagte Dr. Slop.)
    In andern Dingen können wir uns durch den falschen Schein täuschen lassen, und wie der Weise klagt: »Nur schwer erraten wir die Dinge recht, die auf Erden vor sich gehen; und nur mit Mühe erforschen wir die Dinge, die vor uns liegen.« [Buch der Weisheit, Kap. 9, Vers 16] Hier aber findet das Herz alle Zeugen und Tatsachen in sich selbst; – es kennt das Gewebe, das es selbst gewoben – kennt sein Korn und seine Feinheit, und den genauen Anteil, den jede Leidenschaft je nach den Mustern, welche die Tugend oder das Laster ihm vorgelegt haben, an seiner Arbeit hat.
    (Die Sprache ist gut, und ich muss sagen, Trim liest sehr gut, bemerkte mein Vater.)
    Da nun das Gewissen nichts anderes ist, als die Kenntnis, welche das Herz von sich selbst besitzt, und die beifällige oder tadelnde Beurteilung, welche es den einzelnen Handlungen unseres Lebens unvermeidlich zu Teil werden lässt; so ergibt sich hieraus klar, dass, wenn dieses innere Zeugnis gegen einen geht und er sich selbst anklagt, er notwendig schuldig sein muss; – und umgekehrt, dass wenn das Facit ein günstiges ist und sein Herz ihn nicht verdammt, – es nicht bloß eine Sache des Trostes oder des Glaubens ist, wie der Apostel sagt, vielmehr eine Sache der Gewissheit, dass das Gewissen gut ist und der Mensch es somit auch sein muss.
    (Dann hätte also der Apostel Unrecht, sagte Dr. Slop, und der protestantische Geistliche Recht. – Nur Geduld, erwiderte mein Vater – wir werden gleich sehen, dass der heilige Paulus und der protestantische Geistliche der gleichen Ansicht sind. – Ja ja, versetzte Dr. Slop, so ganz gleich wie Ost und West; das kommt aber Alles von der Pressfreiheit her, fuhr er fort und hob die Arme zum Himmel.
    Wenn's hoch kommt, so handelt es sich hier um die Canzelfreiheit, bemerkte mein Onkel Toby, denn es scheint nicht, dass die Predigt gedruckt wurde oder es je werden wird.
    Mach weiter, Trim, sagte mein Vater.)
    Auf den ersten Anblick möchte die Sache unter diesem Gesichtspunkte erscheinen: ich zweifle auch nicht, dass die Erkenntnis von Recht und Unrecht jedem menschlichen Herzen so tief eingeprägt ist – dass wofern es nicht manchmal geschähe, dass das Gewissen eines Menschen durch die lange Gewohnheit der Sünde nach und nach verhärtet wurde (wie nach dem Wort der Bibel in der Tat geschieht), – und wie einige zarte Teile seines Körpers – durch große Anstrengung und beständigen harten Gebrauch allmählich jenes feine Gefühl verlöre, das Gott und die Natur ihm verliehen hat; – niemals etwas der Art eintreten würde; – oder wäre es gewiss, dass Selbstsucht das Urteil niemals im mindesten beeinträchtigte – oder dass die kleinen Interessen sich niemals erheben und die Tätigkeit der höheren Regionen verwirren und sie in Wolken und dichte Finsternis einhüllen könnten: – dürfte niemals Gunst und Zuneigung diesen heiligen Gerichtshof betreten – würde es der Witz verschmähen, dort einen Bestechungsversuch zu machen – oder würde er sich schämen, als Advocat für unerlaubte Genüsse aufzutreten; oder dürften wir schließlich versichert sein, dass das Interesse stets unberücksichtigt bliebe, solange der Fall anhängig wäre – dass niemals Leidenschaft auf den Richtersitz gelangte und dort statt der Vernunft, von der man sonst annimmt, dass sie den Vorsitz bei dem Falle führt und die Entscheidung gebe, das Urteil spräche; – wäre dies Alles wirklich so, wie der Einwurf annehmen muss – dann wäre ohne Zweifel der religiöse und moralische Zustand eines Menschen genau so, wie er ihn selbst beurteilt; – und die Schuld oder Unschuld in eines Menschen Leben könnte im Allgemeinen durch kein

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