Leben nach der Schule
Leadership-IQ Studie von 2009, an der 5247 Personalmanager in 312 Unternehmen teilnahmen, ging hervor, dass ganze 46 Prozent der Neueinsteiger in Unternehmen innerhalb der ersten 18 Monate »scheitern«, das heißt, entweder gefeuert wurden, mehrmals abgemahnt wurden oder schlechte Leistungsbeurteilungen bekamen. Insgesamt endet etwa jedes dritte Arbeitsverhältnis schon während der Probezeit! Auch in der Gruppe der Auszubildenden sind es immerhin 13,5 Prozent, die während des ersten halben Jahres ihre Stelle wieder verlassen.
Im Ernstfall kann eine Trennung vom neuen Arbeitsplatz eine weise Entscheidung sein. Und vielleicht steckt sogar eine neue Chance dahinter, die du ergreifen kannst. Jetzt gilt es erstmal, den Kurs zu korrigieren. Dafür musst du zunächst wissen, wie es um deine Rechte steht.
Der gesetzliche Kündigungsschutz für Arbeitnehmer greift nach sechs Monaten Tätigkeit im Job. Während der Probezeit gilt allerdings eine zweiwöchige Kündigungsfrist für beide Seiten. Als Azubi gibt es hier noch einmal eine Ausnahme: Du kannst von einem auf den anderen Tag gehen bzw. zum Gehen aufgefordert werden.
Wenn du kündigen willst, ist es wichtig, dass du formal korrekt vorgehst. So hat eine Kündigung nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt. Bitte um ein Gespräch mit deinem Vorgesetzten. Erkläre ihm, warum du keine Möglichkeit mehr siehst, deine Tätigkeit fortzusetzen. Lasse dich nicht auf Vorwürfe und Beschuldigungen ein, sondern bleibe sachlich. Wird dein Chef laut, so kannst du ihn ruhig darauf aufmerksam machen, dass er so nicht mit dir reden darf. Lege ihm am Ende des Gesprächs die schriftliche Kündigung vor.
Wenn keine schwerwiegenden Fehler begangen wurden, solltest du auf jeden Fall versuchen, eine Trennung im Guten hinzubekommen. Nicht nur deshalb, weil dir dein Chef ein Arbeitszeugnis schreiben kann, das du später vielleicht einmal bei einer anderen Arbeitsstelle vorzeigen musst …
Doch auch beim Arbeitszeugnis gelten gesetzliche Regelungen, an die dein Chef oder deine Chefin sich halten muss, und du bist als Arbeitnehmer/-in nicht schutzlos ausgeliefert. Zunächst einmal hast du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Im Notfall könntest du dieses also sogar einklagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn du selbst gekündigt hast. Allerdings solltest du deinen Vorgesetzten möglichst schnell und im Zweifelsfall schriftlich darauf hinweisen, dass du ein Zeugnis haben möchtest, denn in einigen Arbeits- und Tarifverträgen sind Ausschlussfristen geregelt, mit deren Verstreichen dein Anspruch auf das Arbeitszeugnis verloren geht. Überprüfe im Zweifelsfall besser noch einmal deinen Vertrag.
Redet sich dein ehemaliger Chef mit der vielen Arbeit heraus, die noch auf seinem Schreibtisch liegt, gibt es einen guten Trick, zu einem überdurchschnittlich guten Zeugnis zu kommen: Du schreibst es selbst. Das ist gar nicht unüblich. Informiere dich davor gut über die besondere Zeugnissprache, den Aufbau und die Benotungsformulierung. Im Anhang findest du dazu vertiefenden Lesestoff.
Die geheime Zeugnissprache
Arbeitgeber scheuen sich davor, ihren Angestellten negative Bewertungen ins Gesicht zu sagen. Um dennoch Bewertungen abgeben zu können, nutzen sie die folgenden Codes im Text.
Er/Sie erfüllte seine Aufgaben
stets
zu unserer
vollsten
Zufriedenheit.
▶ entschlüsselt: Note 1.
Er/Sie erfüllte seine Aufgaben
stets
zu unserer
vollen
Zufriedenheit.
▶ entschlüsselt: Note 2
Er/Sie erfüllte seine Aufgaben zu unserer
vollen
Zufriedenheit.
▶ entschlüsselt: Note 3
Er/Sie erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
▶ entschlüsselt: Note 4
Keine Aussage dazu im Text, wie die Aufgaben erledigt wurden.
▶ entschlüsselt: Note 5 und 6.
Schicke das Zeugnis per Mail oder per Post an den Ex-Chef und erkläre, dass du verstehst, dass er viel zu tun hat und du ihn auch nicht aufhalten willst und daher selbst einen Zeugnisvorschlag beilegst, den er nur noch unterschreiben und an dich zurückschicken könnte. Du hast nichts zu verlieren und viele Chefs lassen sich darauf ein!
Angenommen das Zeugnis scheitert nicht an der Zeit deines Chefs, sondern an den guten Worten. Im Klartext: Du wirst darin richtig mies bewertet. Auch hier solltest du deine Rechtekennen: Du hast Anspruch auf ein korrektes Zeugnis, das heißt Fehler jeder Art müssen berichtigt werden. Die Beweislast liegt dabei beim Arbeitgeber, solange er dich unterdurchschnittlich bewertet hat. Das
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