Leben nach der Schule
Einkommen im vergangenen Jahr unterhalb des sogenannten Einkommensteuerfreibetrags geblieben, musst du nämlich keine Einkommensteuer bezahlen. Wenn du auch nicht als Selbstständiger gearbeitet und auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen hast, heißt das, dass du überhaupt keine Steuererklärung machen, sondern nur formlos dein zu versteuerndes Einkommen (mehr dazu auf der nächsten Seite) beim Finanzamt angeben musst. Ab dem Jahr 2010 liegt dieser Einkommensteuerfreibetrag bei 8.004 Euro. Doch auch wenn du über diesen Betrag hinauskommst, gibt es keinen Grund zu verzweifeln. Im Folgenden erfährst du ein paar wichtige Grundlagen zum Steuer-Einmaleins, das dir die Steuererklärung leichter macht. Wenn du dir unsicher bist, solltest du dir allerdings trotzdem Unterstützung von jemandem holen, der sich auskennt. Vielleicht kannst du den Steuerberater deiner Eltern fragen.
Steuererklärung: Ein Buch mit sieben Siegeln?
Wie also funktioniert eine Steuererklärung? Zunächst muss festgestellt werden, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommenist. Dafür addierst du als Erstes alles, was du im Kalenderjahr eingenommen hast, zusammen.
Aber Achtung: Privatverkäufe, die du z. B. bei Ebay getätigt hast, zählen nur dann, wenn deine Gewinne daraus im gesamten Jahr 512 Euro übersteigen und du die verkauften Gegenstände weniger als ein Jahr vor dem Verkauf angeschafft hast. Trifft einer der beiden Punkte nicht zu, brauchst du die Verkäufe nicht anzugeben.
Der Wert, den du erhältst, ist der sogenannte Gesamtbetrag der Einkünfte .
Im nächsten Schritt ziehst du von diesem Wert alle abzugsfähigen Ausgaben ab. Abzugsfähige Ausgaben sind beispielsweise Beträge, die du für deine Aus- und Weiterbildung bezahlt hast (z. B. Sprachkurse, die wichtig für deine Ausbildung waren), Vorsorgeaufwendungen, also, wenn du etwas in deine Altersvorsorge einbezahlt hast, Spenden, die du an gemeinnützige Organisationen getätigt hast, und außerdem alles, was du in die Krankenkasse einbezahlt hast.
Einige Ausgaben sind leider nur begrenzt abzugsfähig, das heißt, nur ein bestimmter Betrag kann maximal abgesetzt werden. Wie hoch der Betrag in diesem Jahr für die jeweilige Ausgabe ist, kannst du beim Finanzamt erfragen. Achte darauf, dass du für alle abzugsfähigen Ausgaben die Belege (z. B. Rechnungen) aufgehoben hast. Sortiere sie am besten ordentlich in einen Ordner ein, denn das Finanzamt kann sie auch noch Jahre später bei dir anfordern.
Der verbleibende Wert ist dein zu versteuerndes Einkommen . Auf dieses Einkommen bezahlst du Einkommensteuer, wenn es die genannten Freibeträge überschreitet.
Die Steuerformel Nummer 1
Gesamtbetrag der Einkünfte − abzugsfähige Ausgaben = zu versteuerndes Einkommen
Über die Einkommensteuer nimmt der Staat das meiste Geld ein und finanziert damit beispielsweise Schulen, Straßen und das Gesundheits- und Sicherheitssystem. Je mehr du über den am Anfang genannten Freibetrag hinaus verdient hast, desto mehr Einkommensteuer musst du bezahlen. Wer kaum darüber hinaus verdient, bezahlt auf den Wert über dem Freibetrag etwa 15 Prozent Steuer. Spitzenverdiener bezahlen hingegen bis zu 42 Prozent Einkommensteuer.
Tipp: Wenn du erstmal schnell checken willst, was steuermäßig in etwa auf dich zukommt, hilft ein offizieller Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums im Internet (www. abgabenrechner.de; klicke auf der Seite auf »Berechnung der Einkommensteuer«), der dir bei Eingabe deines zu versteuernden Einkommens sofort die ungefähre Einkommensteuer ausrechnet.
Wenn du Einkommensteuer bezahlen musst, kreuzt du im Mantelbogen der Steuererklärung in der ersten Zeile »Einkommensteuererklärung« an. Darunter notierst du deine Steuernummer, deine persönlichen Daten sowie deine Bankverbindung. Auf der zweiten Seite kreuzt du dann an, wie du zu dem Einkommen gekommen bist, also beispielsweise durch selbstständige Arbeit oder nichtselbstständige Arbeit. Je nachdem, was du angibst, musst du ein weiteres Formular, das du in der Anlage der Steuererklärung findest, ausfüllen.
Vergiss nicht, auf dieser zweiten Seite auch noch deine abzugsfähigen Ausgaben zu notieren. Wenn du beispielsweise in eine Altersvorsorge einbezahlt hast, kannst du ein Kreuz unter»Sonderausgaben« setzen und in der dort genannten Anlage die Summe einfügen, die du bezahlt hast und daher absetzen, das heißt vom zu versteuernden Einkommen abziehen, kannst. Je geringer das zu versteuernde Einkommen ist,
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