Leben nach der Schule
desto weniger Einkommensteuer musst du bezahlen.
Die Steuerformel Nummer 2
von der Steuer absetzen = vom zu versteuernden Einkommen abziehen (und damit Steuern sparen)
Hast du jedes Jahr eine Lohnsteuerkarte zugeschickt bekommen? Sicher musstest du diese Karte dann deinem Arbeitgeber abgeben und hast sie erst am Ende des Jahres wiederbekommen. Seit 2011 gibt es die Lohnsteuerkarten nur noch digital und sie werden den Chefs direkt vom Finanzamt zur Verfügung gestellt. Hierauf wird die Lohnsteuer berechnet, die ein Teil der Einkommensteuer ist. Wenn du im vergangenen Jahr ausschließlich auf die Lohnsteuerkarte gearbeitet und keine anderen zu versteuernden Einkünfte hast, zum Beispiel als Azubi, sind Lohnsteuer und Einkommensteuer für dich dasselbe und du kannst wie oben beschrieben auf dem Einkommensteuerformular ein Kreuz unter »nichtselbstständige Arbeit« setzen. In der dort genannten Anlage gibst du dann an, welche Summe du auf diese Weise verdient hast. Die Formulare zur selbstständigen Arbeit kannst du dann ignorieren.
Weil viele Belege zu sammeln sind, kann eine Steuererklärung viel Zeit auffressen. Denke daran, dass du die Einkommensteuererklärung trotzdem bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben haben musst. Falls du es einmal nicht schaffst, den Termin einzuhalten, kannst du rechtzeitig einen schriftlichen Fristverlängerungsantrag stellen. Begründedarin, warum du den Termin nicht einhalten kannst. Vielleicht fehlen dir noch wichtige Belege, die du für die Erklärung brauchst oder du warst längere Zeit im Ausland. Die Begründung sollte kurz und sachlich sein. Außerdem wird deine Frist auch automatisch bis zum 31. Dezember verlängert, wenn du die Steuererklärung über einen Steuerberater machst.
Wer z. B. als Selbstständiger tätig war, hohe Kapitalerträge – das sind Zinsen auf gespartes Geld – eingenommen hat oder als Vermieter tätig war, muss neben der Einkommensteuer weitere Steuern bezahlen und daher zusätzliche Formulare ausfüllen.
Als Selbstständiger ist da vor allem noch die Umsatzsteuer wichtig. Durch sie nimmt der Staat nach der Einkommensteuer das zweitmeiste Geld ein. Vielleicht kennst du die Umsatzsteuer auch unter dem Begriff Mehrwertsteuer, der dasselbe bedeutet.
Die Steuerformel Nummer 3
Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer
Umsatz = Einnahmen
Wenn ein Unternehmer in einem Jahr Einnahmen macht, die höher sind als der Umsatzsteuerfreibetrag von aktuell 17.500 Euro, muss er auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen. Wer darunter liegt und beispielsweise als Kleinunternehmer arbeitet, darf freiwillig Umsatzsteuer ausweisen. Das heißt, er schreibt nicht nur das auf die Rechnung, was er vom Kunden für seine Leistungen bekommt, sondern auch einen zusätzlichen Wert, den er ebenfalls vom Kunden bekommt, aber an das Finanzamt in Form der Umsatzsteuerweiterleitet. Normalerweise sind das 19 Prozent des Werts, den der Unternehmer vom Kunden für seine Leistungen bekommt. Wenn der Unternehmer also beispielsweise ein Produkt für 100 Euro an den Kunden verkaufen will, schreibt er auf die Rechnung, die der Kunde bekommt, 100 Euro plus 19 Euro Umsatzsteuer. Er bekommt dann 119 Euro vom Kunden.
Wenn du auf Rechnungen von Produkten schaust, die du selbst gekauft hast, findest du manchmal Abweichungen von diesem Steuersatz. Für Bücher gilt beispielsweise der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent und Briefmarken sind sogar ganz von der Umsatzsteuer befreit.
Kaufst du ein Produkt, bezahlst du also auf der Rechnung jedesmal nicht nur das Produkt selbst, sondern auch die Umsatzsteuer an den Verkäufer. Der Verkäufer darf die Umsatzsteuer natürlich nicht behalten. In der Umsatzsteuererklärung gibt er die über die Rechnungen eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter. Allerdings darf er davon den Wert abziehen, den sein Unternehmen schon an Umsatzsteuer bezahlt hat, indem es wiederum von anderen Unternehmen Produkte gekauft hat, auf deren Rechnungen ebenfalls Umsatzsteuer ausgewiesen wurde. Der Unternehmer, der vom Kunden 119 Euro überwiesen bekommt, hat beispielsweise gerade neues Kopierpapier gekauft, um seine Rechnungen auszudrucken. Das Papier hat 11,90 Euro gekostet. Darin war 1,90 Euro Umsatzsteuer enthalten, die der Unternehmer abziehen kann. Er muss jetzt nur noch 19 Euro minus 1,90 Euro, also 17,10 Euro, an das Finanzamt weitergeben. In der Steuererklärung müssen Unternehmer daher eine gesonderte Umsatzsteuererklärung beilegen, in
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