Leben nach der Schule
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Tücken im Mietvertrag
Wenn sich deine neue Bleibe von der Idee zu einer konkreten Adresse gemausert hat, müssen der Vermieter und du das noch feierlich unterzeichnen: in Form eines Mietvertrags . Dieser sollte auf jeden Fall schriftlich abgeschlossen werden. Schon deshalb, weil du ihn vorlegen musst, um dich beispielsweise beim BAfö G-Amt zu bewerben. Hier gibt es einiges zu beachten, um böse Überraschungen beim Auszug zu vermeiden.
Generell gilt: Es gibt tausend verschiedene »gültige« Mietverträge. Doch selbst die Standardmietverträge, die man in jedem Schreibwarengeschäft bekommt, unterscheiden sich voneinander. Egal also, welchen Formvertrag dein Vermieter bringt, zunächst solltest du ihn dir gründlich durchlesen. In der Checkliste findest du die wichtigsten Punkte, die der Vertrag enthalten sollte, zum Abhaken.
Checkliste: Das muss in den Mietvertrag
Er enthält eine vollständige Adresse des Vermieters, unter der du ihn im Notfall erreichen kannst.
Er enthält das vorher festgelegte Datum zum Beginn der Mietzeit.
Alles, was du benutzen darfst, wird genannt (ggf. auch der Parkplatz, Keller etc.).
Es werden keine Angaben über eine Befristung der Mietzeit gemacht (unbefristeter Vertrag).
Es steht nichts von Staffelmiete oder Indexmiete im Vertrag (Das würde bedeuten, dass sich der Mietpreis regelmäßig erhöht).
Die Mietkaution wird auf einem Konto sicher angelegt und verzinst.
Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise drei Monate.
Die Nebenkosten beziehen sich ausschließlich auf die vorher abgesprochenen Bereiche (z. B. Strom, Wasser, Heizung etc.).
Wenn Kleinreparaturen durch den Mieter übernommen werden, sollte ein Betrag angegeben sein, den du leicht bezahlen kannst (nicht mehr als ca. 120 Euro, allerdings niemals mehr als acht Prozent der Jahresbruttokaltmiete).
Wenn Schönheitsreparaturen nötig sind, kannst du diese vor Auszug selbst durchführen und musst dann keine Rechnungen von Fachbetrieben, die der Vermieter beauftragt hat, bezahlen.
Es gibt keine Klausel, die dem Vermieter ein grundsätzliches »Zutrittsrecht« zur Wohnung einräumt. Er muss dazu vorher dein Einverständnis einholen.
Wenn du einen Auslandsaufenthalt planst und die Wohnung untervermieten möchtest, sollte im Mietvertrag auch das Einverständnis des Vermieters erklärt werden.
Wenn du ein Haustier hast, sollte im Vertrag auf jeden Fall vermerkt werden, dass der Vermieter die Haltung in der Wohnung erlaubt.
Auch die Herkunft eines Mietvertrags kann ein Hinweis auf seinen mehr oder weniger mieterfreundlichen Inhalt sein. Der Mietvertrag vom »Deutschen Mieterbund« ist als Mieter dem Mietvertrag der Hausbesitzervereine »Haus und Grund« vorzuziehen.
Neben dem Mietvertrag verlangen Vermieter oft eine sogenannte Selbstauskunft , mit der sie sichergehen wollen, dass du die Miete bezahlen kannst. In der Regel erklärt man sich als Mieter damit einverstanden und gibt auf einem Formular seinen Arbeitgeber, seine Finanzen und die familiäre Situation an. Diese Daten müssen korrekt sein: Mogeln könnte ein Kündigungsgrund sein.
Einige weitere Fragen musst du allerdings nicht beantworten. Dazu gehören Fragen nach der Religion, der Familienplanung, der Sexualität, nach Krankheiten und Mitgliedschaften in Mietervereinen oder politischen Parteien. Wenn solche Fragen auftauchen, kannst du entweder keine Angabe machen oder, wenn du glaubst, dass dir daraus Nachteile entstehen, falsche Angaben abgeben. Weil der Vermieter kein berechtigtes Interesse an diesen Bereichen haben kann, kann dir daraus niemand einen Strick drehen.
Bevor du das Organisatorische zur Seite schiebst, solltest du zum Schluss, am besten direkt vor Einzug, noch ein sogenanntes Übergabeformular ausfüllen, in dem du mit deinem Vormieter den Stand der Dinge festhältst. Insbesondere wenn dir beim Besichtigungstermin Mängel aufgefallen sind, sollten diese eingetragen werden. Das Formular muss von dir und dem Vormieter unterschrieben werden, damit es gültig ist. Anschließend bekommst du ein Exemplar, ein weiteres behält der Vormieter. Mit dem Übergabeformular gehst du sicher, dass du für bestehende Mängel, die der Vormieter verursacht hat, oder die auch bei seinem Einzug schon bestanden haben,nicht von dem Vermieter haftbar gemacht werden kannst. Wenn der Vormieter bereits ausgezogen ist, kannst du das Übergabeformular gegebenenfalls
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