Leben nach der Schule
dir in deine neue Freizeitgestaltung hineinreden! In der Freizeit Leute kennenzulernen ist nicht schwer. Ein Vorteil: Man hat mit dem gemeinsamen Hobby direkt ein Gesprächsthema, das beide mögen – und damit den idealen Aufhänger.
Ein solcher Aufhänger kann aber auch schon die Nachbarschaft im gleichen Haus sein. Wenn du weißt, dass nette Leute in deinem Alter mit dir den Flur teilen, ist das ein Riesen-Plus für dein neues Zuhause. Wenn du nicht warten willst, bis du jedem einmal über den Weg gelaufen bist und dir dann auf die Schnelle einen guten Small-Talk einfallen lassen musst, hänge einfach ein Plakat in deinen Hausflur, zum Beispiel:
»Ich, Peter, 19, bin hier neu eingezogen und gespannt, meine Nachbarn kennenzulernen. Kommt doch am Dienstag, den 3. Oktober vorbei und stoßt mit mir an. Es gibt Sekt und Brezeln. Ich freue mich auf den Besuch!«
Das kommt bei jedem, der vorbeigeht, gut an und trägt vielleicht sogar allgemein dazu bei, dass sich die Stimmung im Haus hebt und die Leute mehr aufeinander zugehen.
Ganz einfach mit einem absoluten Minimum an Eigeninitiative, und daher besonders für Schüchterne zur Kontaktaufnahme geeignet, sind Online-Communities . Vielleicht bist du schon bei SchülerVZ, StudiVZ, meinVZ oder Facebook. Als Mitglied in den richtigen V Z-Gruppen kannst du erste Mailkontakteknüpfen und dir wichtige Infos zu Veranstaltungen vor Ort holen (z. B. Erstsemesterpartys).
Noch mehr auf deine Situation zugeschnitten ist das Netzwerk »new in town« ( www.new-in-town.com ). Hier sitzen alle zumindest dem Anschein nach im selben Boot! Die neu Zugezogenen finden sich, lernen sich online kennen und verabreden sich beispielsweise zum Grillen, Tanzen oder Discobesuch. Ein absolutes Kennenlern-Abenteuer, das Züge von einem Blind-Date annehmen kann. Mit all den möglichen Vor- und Nachteilen. Ganz wichtig: Triff dich nur an einem öffentlichen Ort, beispielsweise im Café. Gehe nicht allein zu jemandem nach Hause, den du nicht kennst und lade ihn auch nicht zu dir ein. Erstmal abchecken, ob ihr auf einer Wellenlänge seid! Passt es nicht, kannst du dich mehr oder weniger höflich aus der Affäre ziehen.
15 | Und später … will ich auch mal Spiesser werden: Der Bausparvertrag
Axel und Alex sind Zwillinge und beide 17 Jahre alt. Alex geht in seiner Freizeit gern aus und gibt dafür fast sein gesamtes Geld aus. Axel zieht dagegen jeden Monat 50 Euro ab, die er in einem Bausparvertrag bei einer Versicherungsgesellschaft anlegt.
Jedes Jahr spart er dadurch 600 Euro. Das belohnt der Staat: Er zahlt in Axels Bausparvertrag für jedes Sparjahr eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 86,95 Euro ein. Außerdem ist Axel als Schüler noch in der Ausbildung und bekommt daher einmalig 160 Euro Ausbildungsbonus.
Die Zinsen, die ihm vertraglich fürs Bausparen zustehen, scheinen mit drei Prozent erstmal ziemlich mickrig. Im ersten Jahr bekommt er beispielsweise ganze 6,77 Euro Zinsen, denn von seinem Sparguthaben wird eine Abschlussgebühr von 160 Euro abgezogen. Ohne dass Axel etwas dafür tun muss, wird der Zins im nächsten Jahr gemeinsam mit dem Neugesparten und den staatlichen Zulagen allerdings erneut verzinst. Je länger das Geld dort liegt, desto mehr wird es. Der Vertrag läuft auf neun Jahre.
Neun Jahre später: Alex und Axel sind jetzt 26 Jahre alt. Schule und Ausbildung sind längst abgeschlossen, danach haben beide fünf Jahre lang studiert. Jetzt beginnt das Arbeitsleben. Natürlich haben die Brüder nach der Studienzeit erstmal kein Geld auf der hohen Kante. Doch genau jetzt wird Axels Bausparvertrag zuteilungsreif, was bedeutet, dass das angesparte Geld fällig wird. Er hat über die ganze Zeit hinweg monatlich die 50 Euro einbezahlt und staunt nicht schlecht, denn es habensich insgesamt 16.000 Euro Bausparsumme angesammelt. Was heißt das genau?
Ohne dass Axel groß darunter leiden musste, das Geld auf die Seite zu legen, hat er an Eigenkapital (also das, was er selbst einbezahlt hat) 5.350 Euro angespart. Mit den Zinsen und der staatlichen Förderung bringt er es auf ein Sparguthaben von 6.477 Euro, gewinnt also 1.127 Euro dazu. Durch diesen angesparten Betrag hat Axel bei der Bausparkasse einen Darlehensanspruch von 9.522 Euro. Ein Darlehensanspruch bedeutet, dass die Bausparkasse ihm dieses Geld aufgrund seines Bausparvertrags zu Bau- oder Renovierungsvorhaben zur Verfügung stellt, er es aber zu Zinskonditionen, die schon vor neun Jahren ausgemacht wurden, wieder
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