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Leitfaden Homöopathie (German Edition)

Leitfaden Homöopathie (German Edition)

Titel: Leitfaden Homöopathie (German Edition) Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Jan Geißler , Thomas Quak
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synaptischen Verbindungen. Diese erlernten Erlebnisweisen stehen dem Gehirn dann weiterhin zur Verfügung, auch wenn keine ursächliche Körperkrankheit im Hahnemann schen Sinne vorhanden ist.
    Es ist denkbar, dass derartige Erlebnisweisen dann zum Tragen kommen, wenn hohe psychische Konfliktspannungen zu einer Labilisierung der psychischen Situation des Patienten geführt haben. Die Symptomatik der „endomorphen Reaktion“ ist in ihrem Erscheinungsbild kaum von „krankheitsbedingter“ psychotischer Symptomatik zu unterscheiden, folgt aber in ihrem Auftreten bzw. in ihrer Milderung den Regeln, die für die Behandlung von Patienten gelten, bei denen es primär unter dem Eindruck psychischer Konflikte zur Symptombildung gekommen ist.

14.10 Symptomenwahl bei Behandlung psychischer Erkrankungen

14.10.1 Psychische Symptome
    Hahnemann hat im „Organon“ (§§ 210–230) die Behandlung psychischer Erkrankungen ausführlich und nachvollziehbar beschrieben. Selbst psychotherapeutische und psychosomatische Konzepte wurden integriert. Es ist erstaunlich, mit welcher Weitsicht und praktisch ohne jede Erfahrung in der Behandlung von psychischen Erkrankungen Hahnemann Grundsätze formuliert hat, die sich im Kern bis heute als richtig erwiesen haben.
    Noch einmal sei mit Nachdruck festgestellt, dass selbstverständlich auch und vor allem psychische Symptome zur Findung des homöopathischen Arzneimittels herangezogen werden müssen: „[…] vorzüglich in Absicht der genauen Auffassung der bestimmten Eigenheit (des Charakters) seines Hauptsymptoms, des besondern, jedes Mal vorwaltenden Geistes- und Gemüths-Zustandes, um zur Auslöschung der Gesamtkrankheit eine homöopathische Arzneikrankheits-Potenz […] auszufinden“ (Organon, § 217, vgl. auch § 220). Hahnemann schreibt, dass die Symptome vormaliger Körperkrankheiten hinzugezogen werden sollen (vgl. Organon, § 218), die allerdings oft nicht explorierbar bzw. nicht vorhanden sind ( Kap. 14.2 ).
    Psychische Symptome dürfen auf keinen Fall als „nur pathognomonisch“ verworfen werden. Dies widerspricht sowohl dem „Organon“ als auch unseren Erfahrungen. In einem sehr lesenswerten Artikel 5/2002 hat Holzapfel dieses Missverständnis wunderbar anschaulich aufgeklärt (ZKH 5/2002). Auch bei Depression oder Psychose , bei Angst- oder Zwangssyndrom stellen die psychischen Symptome eine individuelle Krankheitsäußerung der verstimmten Lebenskraft dar. Sie sind also nicht nur wichtig, sondern meist entscheidend für die richtige Verschreibung. Der Hinweis von Hahnemann, dass häufig zu Beginn einer Behandlung Alkaloide wie
Hyoscyamus
,
Belladonna
und
Stramonium
notwendig sind (Organon, § 221), zeigt ebenfalls, dass diese bestens bekannten Mittel aufgrund ihrer psychischen Symptome und nicht wegen ihrer körperlichen Symptomen gegeben wurden.

14.10.2 Körperliche Symptome
    Anders verhält es sich bei schon länger bestehenden Depressionen, Schizophrenien oder Angsterkrankungen . Der Hinweis darauf, dass die Verschreibung umso besser und sicherer ist, je mehr Symptome außerhalb der psychischen Symptome herangezogen werden können, steht nicht im Widerspruch zum oben Gesagten ( Kap. 14.10.1 ). Dies bedeutet in der Sprache des „Organon“, dass psychische Erkrankungen, die laut Hahnemann in ihrem Verlauf immer „einseitiger“ werden, d.h. nahezu ausschließlich Symptome im psychischen Bereich zeigen, besser behandelt werden können, solange sie noch nicht völlig einseitig sind, sondern auch noch Symptome auf der körperlichen Ebene zeigen.
    Körperlich auffällige Symptome , die im Rahmen von psychischen Erkrankungen neu aufgetreten sind, müssen als hochwertig für die Findung des homöopathischen Arzneimittels herangezogen werden.
    Auch akute körperliche Erkrankungen , die im Verlauf praktisch immer mit einer Besserung der psychischen Symptomatik einhergehen, können wertvolle Hinweise auf ein mögliches besseres „chronisches“ Mittel geben.
    Akut auftretende interkurrente Erkrankungen sollten, wenn möglich, nicht mit einem anderen Mittel behandelt werden, weder mit einem Allopathikum noch mit einem Homöopathikum. Dieser Grundsatz ist in der Praxis meist nur schwer umzusetzen. Häufig haben die Autoren jedoch beobachtet, dass die scheinbar erfolgreiche Behandlung einer körperlichen Akutkrankheit (mit homöopathischen oder allopathischen Arzneimitteln) im Anschluss mit einer deutlichen Verschlechterung des psychischen Zustandes bezahlt werden muss.

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