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Liebe mit beschrankter Haftung

Liebe mit beschrankter Haftung

Titel: Liebe mit beschrankter Haftung Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Voosen Jana
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hinterlassen hat. Es riecht nach Aftershave, frischem Schweiß und Mann. Sex. Plötzlich weiß ich, was mit mir los ist. Ich vermisse Marko.
    »O Gott«, stöhne ich, als mir das ganze Ausmaß der Situation bewusst wird. »Verdammt, Kati, ich glaube, du hast Recht. Ich bin verliebt in Marko. So ein Mist! Warum hast du mir das denn nicht früher gesagt?«
    »Ich hab ehrlich gesagt nicht dran gedacht«, gibt sie zerknirscht zurück. »Außerdem konnte ich ja nicht ahnen, dass … Also, ich meine, wenn sie einfach so zwecks Zeugung mit jemandem ins Bett geht, ist es ja nicht selbstverständlich, dass frau dabei einen Orgasmus hat.«
    »Marko meinte, das erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine Befruchtung«, flüstere ich. »Sag mal, Kati, und was ist mit dem Mann? Schüttet der auch dieses Oxydings aus?« Hoffnungsvoll lausche ich in den Hörer, aber der schwere Seufzer, den Kati ihrer Antwort vorausschickt, sagt schon alles.
    »Schon, aber leider macht das Testosteron, das gleichzeitig durch den Körper flutet, die Wirkung zunichte.«
    »Ich verstehe.« So unbeschwert, wie Marko aus meinem Bett gehüpft ist, hätte mich alles andere auch sehr gewundert. »Wer hat sich denn so etwas bloß ausgedacht? Wozu soll das gut sein?«
    »Darüber streiten sich die Wissenschaftler. Manche behaupten, dass die Frau zur Aufzucht ihrer Nachkommen auf den Mann angewiesen ist und dass es deshalb Sinn macht, wenn sie sich nach dem Sex in ihn verliebt.«
    »Aber das ist doch vollkommen bescheuert. Es wäre doch viel sinnvoller, wenn er sich in sie verliebt, damit er bei ihr bleibt und sich mit ihr gemeinsam um die Kinder kümmert.« Ich presse eine Hand auf meinen Unterleib und plötzlich wird mir schlecht vor Angst. »Was ist denn, wenn ich jetzt schwanger bin und er es sich anders überlegt?«
    »Der Gedanke kommt dir erst jetzt? Ich denke, ihr wolltet einen Vertrag abschließen.«
    »Schon, aber ich habe mich noch nicht darum gekümmert. Nach der Sache mit Daniel … Sag mal, hast du mit ihm gesprochen? Meinst du, er überlegt es sich noch mal?«
    »Klang für mich nicht so. Tut mir leid, Süße.«
    »Ja. Kannst du ja nichts für.«
    »Auf jeden Fall solltest du dir schleunigst einen Anwalt besorgen und mit Marko einen Vertrag aufsetzen. Ich kann nicht glauben, dass du so verantwortungslos bist.«
    »Ist ja gut. Ich kümmere mich gleich morgen drum. Aber ich glaube, du unterschätzt ihn da. Er würde sich niemals einfach so aus dem Staub machen. Er ist ein toller Mann.« Kati stöhnt.
    »Da spricht die Frau mit der rosaroten Brille.«
    »Ich fand auch vorher schon, dass er ein toller Mann ist. Aber apropos, sag mal, wann lässt denn die Wirkung von diesem Hormon nach?«
    »Keine Ahnung.«
    Die beiden Parteien
    Mia Sommer (im Vertrag »Partnerin« genannt)
    und
    Marko Graf (im Vertrag »Partner« genannt)
    schließen zur Regelung ihres künftigen Zusammenlebens einen
    Partnerschaftsvertrag
    folgenden Inhalts.
    § 1
    Die Parteien beabsichtigen, gemeinsam ein Kind zu zeugen. Sie erklären ausdrücklich, zum Wohl des Kindes bis zu dessen 18. Geburtstag in einer Wohnung zusammenleben zu wollen. Innerhalb der Wohnung haben beide Parteien jeweils einen Raum, über dessen Nutzung ausschließlich die Partnerin bzw. der Partner bestimmt. Die Nutzung auf Dritte zu erweitern ist ausgeschlossen, sobald das gemeinsame Kind geboren ist. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des jeweils anderen Partners.
    § 2
    An jeweils zwei Abenden in der Woche ist jede Partei – zeitlich unbegrenzt – von der Betreuung des Kindes entbunden und kann der Wohnung in dieser Zeit oh ne nähere Begründung fernbleiben. An den übrigen Tagen obliegt den Parteien die Betreuung des Kindes gemeinsam.
    § 3
    Der Partner erklärt, im ersten Lebensjahr für den Unterhalt des Kindes vollumfänglich Sorge zu tragen. Im Gegenzug unterbricht die Partnerin ihre berufliche Tätigkeit für ein Jahr, um die Betreuung des Kindes während des Tages zu übernehmen. Nach dem ersten Geburtstag des Kindes werden die Partner die Miete, anfallende Kosten der Haushaltsführung und den Unterhalt des Kindes hälftig übernehmen.
    § 4
    Über die in die Wohnung eingebrachten Gegenstände wird ein Eigentümer-Verzeichnis erstellt, das diesem Vertrag als Anlage beigefügt wird.
    § 5
    Für den Fall des Vertragsbruches wird eine Vertragsstrafe von 10 000 Euro festgelegt. Fortlaufende Unterhaltsansprüche des Kindes an den Partner bleiben hiervon unberührt. Das Sorgerecht erhält in diesem Fall die

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