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Mein glaeserner Bauch

Mein glaeserner Bauch

Titel: Mein glaeserner Bauch Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Monika Hey
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schriftlich gegenüber der verantwortlichen ärztlichen Person eingewilligt hat«. 30
    Vor einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung muss außerdem eine genetische Beratung der Schwangeren erfolgen, »soweit diese nicht im Einzelfall, nach vorheriger schriftlicher Information über die Beratungsinhalte, auf die genetische Beratung schriftlich verzichtet«.
    Außerdem heißt es in § 10 des Gendiagnostikgesetzes: »Der betroffenen Person ist nach der Beratung eine angemessene Bedenkzeit bis zur Untersuchung einzuräumen.« 31
    Genaue Fristen für die Bedenkzeit sind im Gesetz nicht benannt, aber als wichtige Ergänzung kommt hinzu:
    Die genetische Beratung erfolgt in allgemein verständlicher Form und ergebnisoffen. Sie umfasst insbesondere die eingehende Erörterung der möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen im Zusammenhang mit einer Vornahme oder Nichtvornahme der genetischen Untersuchung und ihren vorliegenden oder möglichen Untersuchungsergebnissen sowie der Möglichkeiten zur Unterstützung bei physischen und psychischen Belastungen der betroffenen Person durch die Untersuchung und ihr Ergebnis. 32
    Die Gesetzeslage ist damit also klar: Die Schwangere muss vor der vorgeburtlichen genetischen Untersuchung schriftlich zustimmen. Zuvor muss sie zu »möglichen medizinischen, psychischen und sozialen Fragen« beraten und über ihre Rechte auf Unterstützung aufgeklärt werden.
    Es mag überraschen: Obwohl beim Ersttrimester-Screening kein genetisches Material entnommen wird, gilt auch hier das Gendiagnostikgesetz. Nicht nur für Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie. Jede Pränataldiagnostik einschließlich der nicht-invasiven Suchtests wird vom Gendiagnostikgesetz erfasst. Der keineswegs harmlose Ultraschall am Ende des ersten Trimesters, der darauf abzielt, Ungeborene mit Chromosomenabweichungen durch Nackentransparenzmessung und ergänzende Bluttests bei der Mutter herauszufiltern, zählt nach Paragraph 3 des Gendiagnostikgesetzes ausdrücklich zu den genetischen Untersuchungen.
    Denn genau dieser Ultraschall ist eine außerordentlich entscheidende Maßnahme in der Pränataldiagnostik. Sozusagen eine Vorstufe der genetischen Diagnostik. Und sie kann in eine Indikation zu einem Schwangerschaftsabbruch einmünden, mit allen daraus gegebenenfalls entstehenden Konsequenzen.
    In den Auseinandersetzungen, die zur Streichung des Begriffs »dorsonuchales Ödem« im Mutterpass geführt haben, regte die Bundesärztekammer an, zum besseren Verständnis der neuen Regelungen ausdrücklich klarzustellen, dass das Ersttrimester-Screening »kein Inhalt der Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien ist«. 33
    Das ist insofern von Bedeutung, als nach der Neufassung des Mutterpasses nicht ohne Weiteres eine Nackentransparenzmessung auf Krankenschein durchgeführt werden kann, sondern ein zusätzlicher Ultraschall nötig ist. Dieser muss von der Schwangeren im Rahmen des Ersttrimester-Screening als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), also privat, bezahlt werden.
    Das gilt jedoch nicht für Risikoschwangerschaften. Wenn eine reguläre Vorsorgeuntersuchung, auch bei einer jüngeren Frau, einen auffälligen Befund ergibt, werden von den Krankenkassen die Kosten für pränataldiagnostische Folgeuntersuchungen durch Ultraschall und Gendiagnose ebenfalls übernommen. Wenn also bei der regulären Ultraschalluntersuchung zwischen der neunten und zwölften Woche mögliche Hinweise auf eine Erkrankung oder Schädigung des Kindes entdeckt werden – Auffälligkeiten, vielleicht schwere Entwicklungsstörungen oder kindliche Fehlbildungen, vielleicht aber auch eine vergrößerte Nackentransparenz, ein Nackenödem – ja, dann muss die Schwangere entscheiden, ob sie weitere Untersuchungen im Rahmen der Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen will.
    Das klingt vielleicht verwirrend. Und das ist es auch. Denn genau an dieser Stelle verschwimmen die Grenzen zwischen regulärer Schwangerenvorsorge und Pränataldiagnostik. Der eine Arzt sagt, wir können uns die Befunde schließlich nicht aussuchen, und ein anderer behauptet, dass zwar die Laboruntersuchungen der mütterlichen Blutwerte beim Ersttrimester-Screening privat zu zahlen sind, aber es sei nirgends definiert, dass es eine weiterführende Ultraschalldiagnostik am Ende des ersten Trimesters nicht als Kassenleistung geben soll. Es sei denn, sie würde als isolierte Nackentransparenzmessung zur Abschätzung des Risikos für

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