Meine Rechte als Nachbar
nachweisliche Geruchsbelästigungen durch einen Kläranlagenbetrieb hinnehmen muss, eine Entschädigung verlangen. Dieser Entschädigungsanspruch wurde auch durch den Bundesgerichtshof (BGH, NJW 1976, 1204; 1980, 770) wiederholt bestätigt. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem Wertverlust für das Grundstück des beeinträchtigten Nachbarn.
Gase, Dämpfe und Wärmeeinwirkung sowie Staubbelästigung
Bei der Einwirkung von Gasen vom Nachbargrundstück stehen natürlich vornehmlich industrielle Gase (so z.B. Schwefeldioxid beim Einsatz von Schmelzöfen) im Vordergrund, daneben können auch Abgase von Kraftfahrzeugen eine Beeinträchtigung darstellen.
Einen Rechtsanspruch auf einen auspuffgasfreien Garten gibt es dagegen nicht. Mit kurzzeitigen Belästigungen durch die normale Benutzung einer Garage müssen sich Grundstückseigentümer daher abfinden. Das entschied das LG Nürnberg-Fürth (Urt. v. 19.8.1998, Az.11 S 11191/97). Die Richter wiesen eine Klage eines Gartenbesitzers ab, der seiner Nachbarin vorschreiben wollte, wie sie sich bei der Benutzung der Garage zu verhalten habe. In erster Linie hatte die Beklagte dafür sorgen sollen, dass beim Hinein- und Herausfahren keine Autoabgase direkt auf das Grundstück des Klägers einströmen. Hilfsweise sollte sie wenigstens rückwärts in die Garage fahren. Die Richter hielten die gesundheitlichen Bedenken des Klägers ebenso für übertrieben wie die von ihm verlangten Abhilfemaßnahmen. Solange die Beklagte ihre Garage in ortsüblicher Weise benutze und ihre Umgebung nicht über Gebühr belästige, müsse dies der Kläger hinnehmen.
Tipp
Bei Gas- und Dampfeinwirkungen von gewerblichen Betrieben bzw. im Rahmen des Vollzugs öffentlicher Aufgaben (z.B. Teerdämpfe beim Bau von Straßen) sollten Sie sich direkt an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Hierzu wird auf die Ausführungen unter → Gase, Dämpfe und Wärmeeinwirkung sowie Staubbelästigung verwiesen.
Auch bei Dämpfen ist in erster Linie an gewerblich bzw. industriell verursachte Einwirkungen (z.B. Teerdämpfe u.Ä.) zu denken.
Bei Gas- und Dampfeinwirkungen wird regelmäßig eine Luftmessung durchzuführen sein, in welcher untersucht wird, ob vorgegebene Grenzwerte (z.B. durch die TA Luft) überschritten werden. Werden die Richtwerte überschritten, ist von einer wesentlichen Grundstücksbeeinträchtigung auszugehen. Eine solche Beeinträchtigung kann auch dann vorliegen, wenn die Richtwerte nur gelegentlich (etwa bei bestimmten Zeiten oder aber je nach Windrichtung) überschritten werden.
Eine Gärtnerei betrieb den Anbau besonderer Rosenkulturen in Gewächshäusern. In unmittelbarer Nähe zum Betrieb befand sich ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück, auf welchem der Landwirt zur Düngung Gülle ausfuhr. Durch die güllebedingten Ammoniak-Verflüchtigungen kam es zur Beschädigung der empfindlichen Rosenkulturen des Gärtnereibetriebes (Verfärbung der Blätter). Gutachtlich wurde nachgewiesen, dass der Schaden durch die unmittelbar erfolgte Gülleausfuhr und die damit verbundene Einwirkung eingetreten war. Die Gärtnerei verlangte vom Landwirt Schadensersatz.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (NJW-RR 1995, 1482) stellte zunächst fest, dass eine Düngung mit Gülle, auch in Regionen, in welchen empfindliche Sonderkulturen (hier eine Rosenkultur) angebaut werden, nicht gegen Sorgfaltsmaßstäbe verstoße. Zur Vermeidung von Schäden sei der Landwirt jedoch verpflichtet, für eine unverzügliche Einarbeitung in den Boden zu sorgen. Da nach den Sachverständigengutachten feststand, dass die Schäden an den Rosenkulturen durch die bei der Gülleausbringung entstandenen chemischen Dämpfe verursacht wurden, sei der Landwirt für den eingetretenen Schaden verantwortlich. Letztlich wurde er aber nur zur Zahlung eines Viertels der Schadenssumme verurteilt, weil die Gärtnerei ihn im Vorfeld nicht auf die Besonderheit des Rosenanbaus und die hohe Anfälligkeit der Anpflanzungen hingewiesen hatte.
Zaun mit Bahn-schwellen
Tim Petersen war vor seiner Pensionierung bei der Deutschen Bundesbahn angestellt. Nach Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand beschäftigt er sich ausgiebig mit der Gestaltung seines Gartens. Zur optischen Verschönerung seines Anwesens kommt er auf die Idee, eine Einfriedung aus (gebrauchten) Bahnschwellen herzurichten. Als sein Nachbar die Entfernung der Bahnschwellen wegen möglicher Gesundheitsgefahren verlangt, lehnt Petersen die Forderung ab.
Das
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