Meine Rechte als Nachbar
(Erschütterungsschutz im Bauwesen).
Günther Groll wohnte in der Nähe einer öffentlichen Straßenbahnlinie und ärgerte sich täglich über den Lärm, der durch den stattfindenden Gleiswechsel entstand. Hätte eine Zivilklage Aussicht auf Erfolg?
Tipp
In vielen Fällen dauerhafter Erschütterungen wird öffentliches Recht berührt, da die Erschütterungen von gewerblichen Anlagen (z.B. vom Druckereibetrieb, bei Sprengungen, von Steinbruchunternehmen, von einem Sägewerk) ausgehen bzw. die Ursache öffentlich-rechtliche Betätigungen (etwa bei Ausschachtungsarbeiten im Straßenbau oder aber direkt durch die Verkehrsbelastung überörtlicher Straßen) sind. Aus diesem Grund empfiehlt es sich zunächst, den öffentlich-rechtlichen Weg zu bestreiten. Das heißt, bei konkreter Beeinträchtigung die jeweils zuständige Behörde einzuschalten mit der Bitte um Überprüfung des Sachverhalts.
Nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf (NJW-RR 2000, 30) wird Groll es schwer haben. Die Richter waren diesbezüglich der Ansicht, dass eine Beeinträchtigung durch den Straßenbahnbetrieb auch dann zu dulden ist, wenn die festgestellten Erschütterungen der in der Wohnung die Grenzwerte einer entsprechenden DIN-Norm deutlich übersteigen, die Messergebnisse jedoch ortsüblich sind und die Beeinträchtigungen nicht durch wirtschaftliche zumutbare Maßnahmen zu verhindern sind.
Bergbau
Wird durch Erschütterungen der Erdoberfläche, die durch untertägigen Bergbau hervorgerufen werden, die ortsübliche Benutzung eines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt, kommt ein Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegenüber dem Bergbauberechtigten, der aufgrund des ihm verliehenen Bergwerkseigentums tätig wird, nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht (BGH, Urt. v. 19.9.2008, Az. ZR 28/08).
Zur Frage der Schadensersatzpflicht für durch sprengungsbedingte Erschütterungen ausgelöste Gebäudeschäden vgl. BGH, MDR 1999, 351.
Falls Sie beabsichtigen, gegen den Verursacher der Störung privatrechtlich vorzugehen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie zum Nachweis der Beeinträchtigung möglicherweise vorab ein Sachverständigengutachten erstellen lassen müssen. Eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des § 906 BGB ist dann anzunehmen, wenn die in den Richtlinien angegebenen Grenzwerte überschritten werden. Sind durch die Erschütterungen Schäden am Bauwerk entstanden, haben Sie gleichzeitig einen Schadensersatzanspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen.
Tipp
Hinsichtlich der Zuständigkeiten der Behörden im Umweltschutz wird auf den vom Umweltbundesamt (Postfach 14 06, 06813 Dessau, oder unter www.umweltbundesamt.de ) herausgegebenen Behördenführer verwiesen. Im Zweifel sollten Sie sich zur Klärung der Zuständigkeit an das örtliche Ordnungsamt Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung wenden.
Sonstige Einwirkungen
Katzen
Im Jahr 1995 erschien in der Juli-Ausgabe einer Regionalzeitung die Überschrift: „Katzenfütterung verboten – 87-Jähriger Triererin droht ein Ordnungsgeld bis zu 500.000,– DM“. Grundlage des Berichts war eine Entscheidung des Landgerichts Trier, die einer Tierliebhaberin untersagte, künftig verwilderte Katzen zu füttern. Gerade bei Nachbarstreitigkeiten um die lieben „Zimmertiger“ hat sich die Rechtsprechung und Literatur sehr schwer getan. Grund dafür ist der Umstand, dass man eine Katze nicht ähnlich wie einen Hund ständig anleinen kann und dass Katzen ein wenig Bewegungsfreiheit benötigen.
Katzen auf fremden Grundstücken
Sepp Lieblings Stolz ist sein junger Kater, den er fast wie ein Kleinkind hegt und pflegt. Das junge Tier betritt während seines nächtlichen Ausgangs, zum Ärger der Nachbarschaft, häufig fremde Gärten. Hierbei kommt es auch mal vor, dass, verspielt wie die Tiere sind, das eine oder andere Pflänzchen angeknabbert oder aus dem Boden herausgezupft wird. Die Nachbarschaft verlangt von Liebling, das Tier so zu halten, dass die Katze Nachbargelände nicht betritt. Liebling blutet das Herz, zumal seine Katze Auslauf benötigt.
Klar ist, dass Katzen, will man sie artgerecht in Haus und Garten halten, nichts von Grundstücksgrenzen wissen und auch einmal gerne durch den Nachbargarten pirschen. Da einigen Nachbarn dieser Umstand gar nicht gefiel, musste die Frage gerichtlich geklärt werden. Um zu verdeutlichen, wie kurios manchmal Gerichte derart einfache Umstände zu regeln versuchen, soll nachfolgend die Entwicklung der
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