Meine Rechte als Nachbar
Grundstücksgrenze, insbesondere durch ein Zusammentreffen mehrere Immissionen unter Berücksichtigung der ländlichen Umgebung das Maß hinzunehmender Störungen überschritten werde. Dem Pferdehalter wurde gegen Auferlegung eines Ordnungsgeldes untersagt, künftig im Bereich der Grundstücksgrenze Pferde zu halten.
Gestank vom Komposthaufen und Ähnliches
Nachbarrechtliche Auseinandersetzungen entstehen auch häufig dann, wenn ein Gartenfreund in der Nähe der Grundstücksgrenze einen Komposthaufen unterhält. Bei falscher Kompostierung entstehen erhebliche Geruchsbelästigungen; auch wird Ungeziefer angezogen. Im Prinzip ist ein richtig angelegter Komposthaufen das Herz eines jeden Gartens. Gegen eine geordnete Kompostierung ist nichts einzuwenden, da von ihm regelmäßig nur geringfügige Beeinträchtigungen ausgehen. Etwas anderes gilt für als Komposthaufen deklarierte Müllkippen, auf welchen beispielsweise unüberlegt alle möglichen Speisereste eingebracht werden. Ob eine Kompostierung ordnungsgemäß und zulässigerweise erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Kompostierung: Rechtsgrundlagen
Zum einen enthalten eine Reihe landesrechtlicher Verordnungen zum Abfallrecht Hinweise für eine geordnete Kompostierung. Diese öffentlich-rechtlichen Regelungen weisen darauf hin, dass durch den Komposthaufen keine, keine erheblichen bzw. unzumutbaren Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft auftreten dürfen. Ähnliches regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. § 906 BGB geht davon aus, dass eine Kompostierung nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks führen darf.
Wann liegt denn eine wesentliche Beeinträchtigung vor? Das hängt vom Einzelfall ab. Insbesondere vom Standort des Komposthaufens (evtl. Abstand zum Nachbargrundstück), von der Art der Kompostierung und von der tatsächlichen Geruchsbelästigung, die sich sowohl an dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen orientiert, aber auch im Streitfall durch eine entsprechende Luft-Messung (Richtwerte ergeben sich aus der TA Luft) geprüft wird.
In zahlreichen Bundesländern (so z.B. in Sachsen) wurden zur Beurteilung von Geruchsbelästigungen bestimmte Geruchsimmissions-Richtlinien erlassen.
Was sagen die Zivilgerichte zu Komposthaufen im Garten?
Karl Sturr hat einen großen Garten und möchte seine pflanzlichen Abfälle umweltfreundlich kompostieren. Daher legt er unmittelbar an der Grundstücksgrenze einen Komposthaufen zum Ärger seines Nachbarn an. Nachdem in den Sommermonaten verstärkt Geruchsbelästigungen entstehen, verlangt der Nachbar von Herrn Sturr die Beseitigung und zieht schließlich mit dem Fall vor Gericht.
Tipp
Infos zur „Kompostierung im Garten“ erhalten Sie auch vom Umweltbundesamt, Postfach 14 06, 06813 Dessau, bzw. unter www.umweltbundesamt.de .
Das Landgericht München (NJW-RR 1988, 205) hat im vorliegenden Fall eine Art salomonische Entscheidung getroffen. Das Gericht stellte fest, dass von jeder Kompostierung eine gewisse Geruchsbelästigung ausgehe, da pflanzliche Abfälle verrotten. Aufgrund einer erfolgten Ortsbesichtigung sei es dem Nachbarn zuzumuten, seinen Komposthaufen nicht unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück, sondern an anderer Stelle zu unterhalten.
Regelmäßig verfügen die kommunalen Abfallbehörden über Informationsmaterial zur Durchführung einer geordneten Kompostierung. Einige Behörden bezuschussen sogar die Anschaffung von „Kleinkompostern“ für den Gartenbereich.
Richtige Kompostierung
Bei der Kompostierung im Garten sind folgende Punkte zu beachten, damit erhebliche Geruchsbelästigungen vermieden werden:
Verzichten Sie darauf, Speisereste und Soßen auf den Kompost zu werfen.
Der Komposthaufen sollte nicht zu groß angelegt (ca. 1 m x 1 m) und u.U. mit Holzlatten o.Ä. eingefasst werden.
Organische Küchenabfälle sind mit Erde oder mit Gras abzudecken.
Nutzen Sie (ggf. in Reihenhausgärten) die Möglichkeit der gemeinsamen Kompostierung.
Eine geordnete Kompostierung auf einem Gartengrundstück ist grundsätzlich zulässig, wenn keine erheblichen Geruchsbelästigungen entstehen. Solche werden vermieden, wenn die Kompostierung ordnungsgemäß betrieben wird. Entsprechende Hinweise geben gerne die zuständigen Umweltbehörden.
Erfolgt die Kompostierung nicht ordnungsgemäß, werden z.B. Speisereste u.Ä. auf den Komposthaufen verbracht, so hat der Nachbar einen Beseitigungsanspruch, wenn hierdurch bedingt eine unzumutbare Geruchsbelästigung und ein
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