Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Meine Rechte als Nachbar

Meine Rechte als Nachbar

Titel: Meine Rechte als Nachbar Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Detlef Stollenwerk , Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Vom Netzwerk:
höher anzulegen. Die technischen Regelwerke (z.B. TA Luft) schreiben zum Schutz der Wohnbevölkerung vor entsprechenden Betrieben die Einhaltung bestimmter Abstände vor.
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1999, 356) hat sich mit der Frage der Belästigung der Nachbarschaft durch einen Mastbetrieb beschäftigt. Die Parteien waren Eigentümer zweier benachbarter Grundstücke in einem Dorf mit rund 300 Einwohnern. Früher unterhielt die Beklagte auf ihrem Grundstück eine Rinder- und Schweinemast. Eine Genehmigung dafür hatte sie nicht. Ihr nachträglicher Antrag auf Nutzungsänderung wurde von der zuständigen Behörde abgelehnt. Infolge einer erheblichen Geruchsbelästigung des Nachbarn kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Bundesgerichtshof untersagte der Beklagten die Schweinezucht, sofern diese die Nachbarschaft durch wesentliche Geruchsbelästigungen beeinträchtigt. Da Geruchsbelästigungen nicht wie Lärm messbar sei, ist bei der Beurteilung auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen. Bei dieser Prüfung sei es unschädlich, dass bei einem Ortstermin eine nennenswerte Geruchsbelästigung nicht festgestellt werden konnte. Bei der Prüfung der Erheblichkeitsschwelle ist natürlich die Vorbelastung des Dorfgebiets einzubeziehen. Bei der Frage der Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung ist auch der Gesichtspunkt zu würdigen, dass die Anlage ohne behördliche Genehmigung betrieben wurde. Das Genehmigungsverfahren diene nämlich dazu, die generelle Genehmigungsfähigkeit im Hinblick auf eine möglichst geringfügige Beeinträchtigung der Nachbarschaft zu untersuchen.
    Problematischer wird es für den Fall, dass Beeinträchtigungen dadurch entstehen, dass ein vorhandener Schweinemastbetrieb durch eine heranrückende Wohnbebauung „eingeholt“ wird. Obwohl man natürlich bei diesem Sachverhalt gewisse Planungsfehler der zuständigen Kommunen vermuten könnte, vertrat der Bundesgerichtshof (NJW 1977, 146) in einem solchen Fall auf eine Nachbarklage hin die Auffassung, dass kein Bestandsschutz für rechtswidrig betriebene Schweinemastbetriebe bestehe. Die Richter waren nach einer erfolgten gutachtlichen Feststellung der Auffassung, dass der Betrieb eine erhebliche Emmissionsbelastung für die vorhandenen Wohngrundstücke darstellt und daher rechtswidrig betrieben wird. Es sei dem Inhaber der Schweinemästerei überlassen, durch technische Änderungen der bestehenden Anlagen die Beseitigung der aufgetretenen erheblichen Geruchsbelästigungen künftig abzustellen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der weitere Betrieb untersagt.
    Bei der bauleitplanerischen Ausdehnung der Bebauung im Außenbereich ist das Interesse dort vorhandener landwirtschaftlicher Aussiedlerbetriebe an ungestörtem Wirtschaften mit besonderem Gewicht bei der Abwägung zu berücksichtigen. Soll eine Wohnnutzung dennoch nahe an einen vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb herangeführt werden, so bedarf es hierfür besonderer städtebaulicher Gründe (OVG Koblenz, Urt. v. 18.6.2008, Az. 8 C 10128/08).
    Fäkalienanflug von Eisenbahnbrücken
    Thomas Baum ist Eigentümer eines schmucken Wohngrundstücks in unmittelbarer Nähe zu einer Eisenbahnbrücke. In letzter Zeit hat er verschiedentlich feststellen müssen, dass Fäkalienteile und benutztes Toilettenpapier auf sein Grundstück niedergehen. Nach Überprüfung der Umstände stellt er fest, dass die Exkremente von Toilettenanlagen der vorbeifahrenden Züge stammen. Er verlangt von der Bahn die Unterlassung der Beeinträchtigung. Kann er das?
    Ja. Nachdem die ehemalige Deutsche Bundesbahn zu einer Aktiengesellschaft geworden ist, steht fest, dass der Zivilrechtsweg bei derartigen Beeinträchtigungen einzuschlagen ist. Das OLG Schleswig (NJW 1996, 399) vertrat die Auffassung, dass die Fäkalienteile u.Ä. als ähnliche Einwirkung im Sinne des § 906 BGB einzustufen sind. Der Nachbar könne in jedem Falle die sofortige Unterlassung dieser Beeinträchtigung verlangen.
    Kläranlagen
    Geruchsbelästigungen von Kläranlagen sind ebenfalls häufig ein Problempunkt. Wer wohnt schon gerne in der Nähe einer Kläranlage? Der Bundesgerichtshof (NJW 1984, 1876) hat Abwehransprüche, also Klagen, die auf eine Beseitigung der Kläranlage bzw. auf Unterlassen des Betriebes gerichtet waren, abgelehnt, da eine Stilllegung zu einer längerfristigen Störung der öffentlichen Aufgabe führen würde. Nach dem Prinzip des Bürgerlichen Gesetzbuches kann jedoch derjenige, welcher

Weitere Kostenlose Bücher