Meine Rechte als Nachbar
Nachbarrechtsgesetz.
Hamburg: Hat kein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Verschiedene nachbarrechtliche Pflichten (so z.B. das Hammerschlags- und Leiterrecht) sind in der Hamburger Bauordnung vom 14.12.2005 (GVBl. S. 525) geregelt; www.juris.de .
Hessen: Nachbarrechtsgesetz vom 24.9.1962 (GVBl. S. 417); www.hessenrecht.hessen.de .
Mecklenburg-Vorpommern: Hat kein eigenes Nachbarrechtsgesetz (eine Broschüre nachbarrechtlicher Fragen erhalten Sie unter www.regierung-mv.de ).
Niedersachsen: Nachbarrechtsgesetz vom 31.3.1967 (GVBl. S. 91); www.mj.niedersachsen.de .
Nordrhein-Westfalen: Nachbarrechtsgesetz vom 15.4.1969 (GVBl. S. 190); www.justiz.nrw.de .
Rheinland-Pfalz: Nachbarrechtsgesetz vom 15.6.1970 (GVBl. S. 198); www.justiz.lrp.de .
Saarland: Nachbarrechtsgesetz vom 28.2.1973 (Amtsblatt S. 210); www.saarland.de .
Sachsen: Nachbarrechtsgesetz vom 11.11.1997 (GVBl. S. 582); www.recht.sachsen.de .
Sachsen-Anhalt: Nachbarschaftsgesetz vom 13.11.1997 (GVBl. LSA S. 958); www.sachsen-anhalt.de .
Schleswig-Holstein: Nachbarrechtsgesetz vom 24.2.1971 (GVBl. S. 54); www.landesregierung.schleswig-holstein.de .
Thüringen: Nachbarrechtsgesetz vom 22.12.1992 (GVBl. S. 599); www.thueringen.de .
In den nachfolgenden Ausführungen zu den landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzen soll auf die wesentlichen Regelungsschwerpunkte des Länderrechts eingegangen werden. Die Gesetze enthalten auch weitere landesspezifische Vorschriften, deren detaillierte Erläuterung den Rahmen dieses Ratgebers sprengen würde.
Nachbarrechtliche Anzeige
Theo Krümmel möchte eine Einfriedung entlang der Grundstücksgrenze, allerdings auf seinem Grund und Boden errichten. Hierbei muss er auch das Grundstück des Nachbarn betreten. Ein anderer Nachbar macht ihn darauf aufmerksam, dass er rechtzeitig vorher den Nachbarn, dessen Grundstück er betreten möchte, informieren muss. Hat er Recht?
Ja. Die landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetze sprechen in diesem Zusammenhang von einer sogenannten Anzeige, die im Übrigen nichts mit einer polizeilichen Anzeige zu tun hat. Solche Anzeigepflichten enthalten die angeführten Gesetze auch in anderen Fällen, in denen der Nachbar gewisse Einschränkungen als Grundstücksbesitzer in Bezug auf ein nachbarliches Miteinander zu dulden hat.
Anzeigepflichten bestehen insbesondere bei folgenden Maßnahmen (in Klammern stehen jeweils die Länder, die entsprechende Regelungen vorsehen):
Vor dem Anbau an einer Nachbarwand (Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen),
vor dem Abbruch eines an die Nachbarwand angebauten Gebäudes (Niedersachsen und Sachsen-Anhalt),
vor der Erhöhung und Verstärkung der Nachbarwand (Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen),
vor der Errichtung einer Grenzwand (Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen),
vor dem Abbruch einer Grenzwand (Niedersachsen),
vor der Höherführung von Schornsteinen, Antennen und Lüftungsanlagen unter Inanspruchnahme des Nachbarhauses (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen),
vor dem Unterfangen des Nachbarhauses (Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen),
vor dem Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen an bauliche Anlagen des Nachbarn (Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen),
vor der Errichtung einer Einfriedung (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen),
vor der Wiederherstellung des Zustandes des Nachbargrundstücks (Hessen und Saarland),
vor der Inanspruchnahme des Leitungsnotweges (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen),
vor der Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen).
Welche rechtliche Bedeutung hat die nachbarrechtliche Anzeige? Sie ist praktisch eine Information an den Nachbarn bzgl. geplanter Maßnahmen, bei welchen er evtl. Einschränkungen in seinem Grundstücksrecht erfährt. Die Anzeige ist kein Rechtsgeschäft
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