Meine Rechte als Nachbar
und bedarf auch keiner besonderen Form. Sie ist in der Regel an den Grundstückseigentümer zu richten. Die Nachbarrechtsgesetze enthalten verschiedene Anzeigefristen. So beträgt die Anzeigefrist in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zwei Wochen, in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen (zum Teil) einen Monat und in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Sachsen (zum Teil) zwei Monate vor Beginn der Maßnahme.
Welche Wirkung hat die Nachbaranzeige? Mit rechtzeitiger Anzeige erwirkt der Betroffene die Befugnis zur Durchführung der geplanten Maßnahme. Sie bringt gleichzeitig zum Ausdruck, dass der Nachbar die Maßnahme dulden muss.
Tipp
Im Zweifel sollte eine schriftliche Nachbaranzeige ergehen (vgl. den Musterbrief → Anzeige im Rahmen des Hammerschlags- und Leiterrechts ).
Mit rechtmäßig erfolgter Anzeige ist der Betroffene nicht auf die Zustimmung des Nachbarn angewiesen.
Welchen Inhalt muss die Nachbaranzeige haben? Aus ihr muss hervorgehen, welche konkrete Maßnahme beabsichtigt ist; es genügt also nicht, dass dem Nachbarn mitgeteilt wird, man beabsichtige, an einem bestimmten Tag das „Hammerschlags- und Leiterrecht“ auszuüben.
Anzeige im Rahmen des Hammerschlags- und Leiterrechts
Sehr geehrter Herr …
Ich beabsichtige am … einen Neuanstrich meines Wohnhauses in … durchzuführen. Zur Aufstellung eines Leitergerüstes bin ich aus Platzgründen gezwungen, Ihr Grundstück im Bereich … auf einer Breite von 1 m in Anspruch zu nehmen.
Die Dauer der Gesamtmaßnahme beträgt etwa vier Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Hammerschlags- und Leiterrecht
Günter Liebling stellt fest, dass die Dachrinne entlang der Nachbargrenze undicht ist, und möchte diese reparieren. Um nicht jedesmal über das gesamte Dach klettern zu müssen, bittet er seinen Grundstücksnachbarn um Erlaubnis, von dessen Grundstück aus eine Leiter an der Garage aufstellen zu dürfen. Dieser hat nichts dagegen.
Im vorliegenden Fall wird das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht angesprochen. Aber was bedeutet das? Ganz einfach.
Das Hammerschlags- und Leiterrecht gibt einem Grundstückseigentümer die Befugnis, bestimmte Arbeiten (in der Regel Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten) vom Nachbargrundstück ausführen zu dürfen.
Das Hammerschlags- und Leiterrrecht ist in folgenden Ländern im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ausdrücklich geregelt:
Baden-Württemberg: § 7c
Berlin: §§ 17, 18
Brandenburg: §§ 23, 24
Hessen: §§ 28, 29
Niedersachsen: §§ 47, 48
Nordrhein-Westfalen: §§ 24, 25
Rheinland-Pfalz: §§ 21–25
Saarland: §§ 24–26
Sachsen: § 24
Sachsen-Anhalt: §§ 18–20
Schleswig-Holstein: §§ 17–19
Thüringen: §§ 21–25
Inhalt des Rechts
Was genau umfasst das Hammerschlags- und Leiterrecht? Wie gesagt, kann ein Grundstückseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen zur Verrichtung bestimmter Arbeiten das Nachbargrundstück in Anspruch nehmen. Die zulässigen Arbeiten werden allerdings in den Nachbarrechtsgesetzen unterschiedlich dargestellt. In den genannten landesrechtlichen Regelungen darf das Hammerschlags- und Leiterrecht zum Zwecke der Errichtung und Unterhaltung einer baulichen Anlage (z.B. Einfriedigung, Wohnhaus, Garage o.Ä.) in Anspruch genommen werden. Das Gleiche gilt in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen und Thüringen auch für die Beseitigung derselben.
Lediglich in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen darf das Hammerschlags- und Leiterrecht auch bei Reinigungsarbeiten, also z.B. bei Fensterreinigungen, in Anspruch genommen werden. In allen anderen Ländern ist hierfür die Zustimmung des Grundstücksnachbarn erforderlich. Reinigungsarbeiten an Fassaden können dagegen unter den Begriff der Unterhaltungsarbeiten gerechnet werden.
Zu den Bauarbeiten gehören alle Arbeiten, die zu einer ordnungsmäßigen Herstellung eines Gebäudes erforderlich sind; dazu zählt auch das Verputzen eines Hauses oder einer Garage. Ferner Tiefbau- und Umbauarbeiten, durch die vorhandene bauliche Anlagen verändert oder modernisiert werden. Instandsetzungsarbeiten dienen der Erneuerung schadhaft gewordener Wände und Bauteile, hierzu gehören auch Schönheitsreparaturen, wie z.B. der Anstrich einer Giebelwand. Zur Durchführung dieser Arbeiten darf das Grundstück betreten und benutzt werden. Zum Benutzen gehört auch das Aufstellen von Baugerüsten, das
Weitere Kostenlose Bücher