Mörderische Ärzte: der hippokratische Verrat
Leiden durch bewusste Lebensbeendigung aufzuheben, eingeschlossen das, was Euthanasie oder Tötung aus Mitleid genannt wird. Die Gesellschaft wünscht weiterhin zu unterstreichen, dass ihre Mitglieder ihr Leben der Verhütung von Krankheit, der Krankheitsheilung und der Erhaltung menschlichen Lebens gewidmet haben.«
Die Medizinische Gesellschaft schloss Dr. Sander als Mitglied aus. Die Medizinalbehörde untersagte ihm jede ärztliche Tätigkeit.
Dr. Sander hatte sich aber auch die Kritik der Anhänger einer aktiven Sterbehilfe zugezogen. Sie warfen ihm vor, er habe sich nicht zu seiner Handlung bekannt, sondern sie unter dem Druck der Öffentlichkeit verleugnet. Damit habe er dem Kampf um die Legalisierung der Euthanasie einen schlechten Dienst erwiesen.
Einige Zeit später erhielt Dr. Sander die Zulassung als Arzt wieder zurück.
Seit dem Mordprozess gegen Dr. Sander ist ein halbes Jahrhundert vergangen. Aber die Fronten der Gegner und der Verteidiger der Sterbehilfe durch Ärzte erscheinen noch genau so verhärtet wie damals. Und dennoch gibt es einen Unterschied: Die Anhänger der Euthanasie auf Verlangen sind noch zahlreicher geworden und haben in einigen Ländern bereits eine Lockerung des strengen gesetzlichen Euthanasieverbots erreicht.
Eine sachliche Auseinandersetzung über die Euthanasie war lange Zeit erschwert und mit schrecklichen Erinnerungen belastet.
Das NS-System hatte die Euthanasie verbrecherisch missbraucht. Hitlers erklärtes Ziel, »eine gewalttätige und grausame Jugend« heranzuziehen und »alles Schwache wegzuhämmern«, setzten willige Ärzte in die Praxis um. Sie betrieben in den dafür eingerichteten Tötungsanstalten »industriemäßig die Vernichtung von großen Menschengruppen, die vom Nazismus als >lebensunwert< bezeichnet wurden« - so formulierte es Prof. F. K. Kaul. Insgesamt wurden etwa 70 000 Kranke und Behinderte, Kinder wie Erwachsene, umgebracht.
Deshalb ist es verständlich, dass nach dem Ende des NSReiches Euthanasie mit Massenmord gleichgesetzt wurde.
Es ist nicht Aufgabe dieses Tatsachenberichtes, das Pro und Contra über ärztliche Sterbehilfe zu erörtern. Ihre Problematik ist juristisch, ethisch, politisch und religiös vielschichtiger, als der Begriff der Sterbehilfe vermuten lässt.
Bemerkenswert am heutigen Stand der Auseinandersetzung sind zwei Aspekte. Erstens weicht im juristischen wie im medizinischen Bereich die absolute Verurteilung der Sterbehilfe einer nachdenklichen und milderen Beurteilung, zumindest was die Sterbehilfe auf Verlangen des Patienten betrifft. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, so beginnt man zu begreifen, darf nicht im Krankenzimmer enden. Unterschiedliche Auffassungen gibt es über die Art der Sterbehilfe auf Wunsch: Ob der Arzt aktiv, beispielsweise durch ein tödliches Medikament, den Tod herbeiführt oder indirekt, indem er lebensverlängernde Maßnahmen einfach unterlässt. Die Bedenken gegen aktive wie indirekte Sterbehilfe durch den Arzt richten sich vor allem gegen ihren möglichen Missbrauch. Der Tod ist etwas Endgültiges, er kann nicht rückgängig gemacht werden. Ein anscheinend todkranker, zum Sterben entschlossener Patient könnte dennoch wieder genesen. Oder die Horrorvision: Kliniken, Behörden, Institutionen könnten, um Kosten zu sparen, moribunde Patienten töten.
Ein zweites Merkmal der gegenwärtigen Euthanasie-Diskus
sion ist die Tatsache, dass sie bereits praktiziert wird. Nach einer Umfrage des STERN im Jahre 1996 vollzieht die Mehrheit vor allem der Klinikärzte, die Todkranke betreuen, bei Bedarf indirekte Sterbehilfe, beispielsweise durch hochdosierte Medikamente. Und eine Anzahl dieser Ärzte ist auch zu aktiver Sterbehilfe bereit.
Das Ringen um eine gesetzliche Regelung und Absicherung der Sterbehilfe ist in vollem Gange.
Die letzte Wahrheit im Pro und Contra liegt jedoch nicht in einer wie auch immer bestimmten ideologischen Entscheidung. Die letzte Wahrheit liegt im Erleben des Schmerzes, des Sterbens selbst. Was der Todkranke dann denkt und wünscht, wird erst in diesem Augenblick offenbar und sollte, gemäß dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen, auch als sein letzter Wille erfüllt werden.
IV. Kapitel: WENN DIE KARRIERE DAS GEWISSEN
TÖTET
Traumfrau: reiche Erbin
»Zwölfe schlug's, da drang durch die Gardine eine bleiche kalte Totenhand...«
Es ist das alte Lied und ist die alte Geschichte, die diese Moritat verkündet. Darin verlässt ein Mann die arme Verlobte, um eine reiche
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