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MORDMETHODEN

MORDMETHODEN

Titel: MORDMETHODEN Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Mark Benecke
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oft schon ohnmächtig wird, wenn er nur einen festen Schlag auf den Kopf erhält oder in eine Schlinge gehängt wird. Wichtiger noch, eine normal geführte und zusammengezogene Schlinge um den Hals führtzu sofortiger Ohnmacht, weil dadurch die Blutleitungen zum und vom Gehirn zusammengedrückt werden. Beim Zuziehen der Schlinge bleibt das Blut – anders als beim Köpfen – sogar im Gehirn. Die Sauerstoffzufuhr über die roten Blutbestandteile fehlt aber in beiden Fällen.
    Eine Guillotinierung bewirkt also alles, was eine sofortige Ohnmacht auslöst: Blutstopp, keine Sauerstoffzufuhr – und ein vielleicht nicht nur scharfer, sondern auch schwerer Schlag durch das Falleisen. Auch der von Rossa zitierte Fall des Kopfes von Herrn Troer bietet im (vom Autor für dieses Buch ausgegrabenen) Originaltext noch eine interessante Ergänzung. Dort steht, dass der untersuchende Arzt zuerst eine Silberplatte an die hinteren Muskelenden und eine Zinkplatte an die vordere Schnittfläche hielt. Der dabei fließende geringe Strom hatte die Muskeln zum Zucken gebracht. Muskelkontraktionen können selbst bei Toten per Strom ausgelöst werden, die kein Gehirn mehr haben. Die Oberarmmuskeln eines Geköpften können sich beispielsweise bei Stromzufuhr noch einige Stunden nach dem Tod zusammenziehen. Vielleicht waren also die beobachteten »Bewegungen« des Kopfes durch solche Anregungen entstanden.
    Doch auch Tierversuche scheinen zu belegen, dass es noch Leben in einem abgetrennten Kopf gibt. Die Augen in guillotinierten Rattenköpfen bewegen sich noch einige Zeit, und auch bei zuvor betäubten Schafen zeigt das Großhirn noch 14 Sekunden nach Durchtrennung der Halsschlagadern eine messbare Aktivität. Bei Hunden fand sich ein ähnliches Ergebnis. Erst zwölf Sekunden nach Anlegen eines tödlichen elektrischen Stroms, der zum sofortigen Herzstillstand führte, erzeugte das Gehirn Wellen, die anders aussahen als diejenigen, die auch ein waches oder leicht schlafendes Tier aufweist.
    Dennoch bleibt offen, ob ein rasch abgetrennter Kopf sich selbst noch wahrnehmen kann. Immerhin treten Muskelbewegungen auch in bewusstseinsfreien Körpern auf (typisches Beispiel: Hühnerschlachtung). Sicher ausschließen kann man aberdennoch nicht, dass ein hingerichteter Mensch den Schmerz, den das Schneidewerkzeug verursacht, noch spürt oder vielleicht sogar noch einige Sekunden lang etwas wahrnimmt.
    Die einzige Erklärung, die sowohl das medizinische Verständnis (sofortige Ohnmacht mit Erschlaffen der Muskeln) als auch die beschriebenen Bewegungen der Augen und die Hirnströme an Geköpften/Elektrokutierten vereint, ist diese: Rein rechnerisch könnte das Gehirn mit dem Restsauerstoff oder mit der Energie aus den Gesichts- und Halsmuskeln noch etwa sieben Sekunden funktionieren. Ob allerdings die Energie im ausblutenden Gewebe wirklich noch an ihr Ziel – das Gehirn – gelangen kann, bleibt wohl für immer unentschieden. Es gibt eben niemanden, der aus eigener Anschauung über seine Köpfung berichten kann.
Was geschieht, wenn Unglaubliches geschieht, oder: Wer verdient die Todesstrafe? – Der Fall Bernardo/Homolka
    »Die Medien verfolgten den Fall mit ungeteilter Aufmerksamkeit«, erinnert sich Alan Wallace, ein kanadischer Kollege des Autors, noch Ende 2001 an die Verbrechen von Karla Homolka und Paul Bernardo. »Das Interesse blieb von Anfang bis zum Ende gleich groß: von den Entführungen über die Funde der Leichen bis zur Verhaftung der Täter und dann der »Abmachung mit dem Teufel« (deal with the devil) und natürlich dem Prozess. Dass uns das alles immer noch schwer mitnimmt, liegt daran, dass kein einziges der Kinder hätte sterben müssen. Aber die Ermittler haben den Karren durch kleinkarierte Eifersüchtelei so tief in den Dreck gefahren, dass es irgendwann zu spät war. Ich hoffe bloß, dass sich ein schamloser Schrecken dieser Art nie mehr wiederholt.«
    Um welche Verbrechen es sich bei diesem Fall handelte, beschreiben die folgenden Seiten. Das obige Zitat soll vorab schon zeigen, dass der Schock bei den Kanadiern auch neunJahre nach der ersten Gerichtsverhandlung gegen die Täter (Karla Homolka wurde 1993 verurteilt, ihr Exgatte 1995) noch tief sitzt. Denn die Kanadier fühlten sich, wie die Belgier im Fall Dutroux, nicht nur durch die Täter, sondern auch durch ihren Staat verraten.
    Ein örtlicher Webmaster hat deshalb sogar eine Wettseite eingerichtet, auf der man tippen kann, wie lange Karla Homolka noch leben wird. Diese

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