MPU - was man wissen muss
und Art der durchgeführten Tests richten sich nach den Fragestellungen der Behörde und den Ergebnissen, die erreicht werden. Gegenwärtig gibt es drei verschiedene Verfahren, die in den BfF eingesetzt werden:
ACT + REACT TESTSYSTEM ART 2020 vom Kuratorium für Verkehrssicherheit, Wien, und der Firma TBZ, Österreich. Diese Geräte werden noch in vielen BfF eingesetzt, sie werden aber seit einiger Zeit nicht mehr hergestellt und vertrieben. Die noch vorhandenen Geräte werden nach und nach durch das Wiener Testsystem WTS ersetzt, das als Standardgerät der Zukunft gilt. Eine anschauliche Demonstration der Leistungstestung am ART2020 kann unter folgendem Link beim TÜV Süd angeschaut werden: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_ pruefung/aktuell_informiert/mpu_im_film
Wiener Testsystem WTS der Firma Schuhfried. Das WTS ist das Standardsystem in vielen BfF und wird auch zukünftig seine Position noch stärker ausbauen, da das Testgerät ART 2020 nicht mehr produziert wird. Das WTS ist auch in vielen medizinischen und psychologischen Praxen im Einsatz. Detaillierte Dokumentationen sind auf der Homepage der Firma Schuhfried zu finden:http://www.schuhfried.at/wiener-testsystem-wts/alle-testverfahren-nach-anwendungsgebieten/verkehr-strasse/
Testsystem Corporal von Dr. M. Berg, vertrieben durch die Firma Vistec AG. Dieses Testsystem wird besonders bei den Begutachtungsstellen der DEKRA eingesetzt. Weiterführende Informationen hierzu können über die Homepage der Firma Vistec recherchiert werden: http://www.vistec-ag.de/frameset_01h.html
Die Aufgabe aller Testsysteme bei der MPU ist, die kraftfahrrelevanten Bereiche
der psychischen Belastbarkeit,
der Orientierungsleistung,
der Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie
des Reaktionsvermögens
zu erfassen. Zu jedem dieser Bereiche gibt es in der Regel mindestens zwei Tests, damit man bei Wiederholungstestungen auf ein zweites Verfahren ausweichen und die Befunde doppelt absichern kann.
Je nach Fragestellung werden unterschiedlich viele Tests durchgeführt. Bei den Standardfragestellungen werden in der Regel nur zwei bis drei Testverfahren verwendet. Sind dort die geforderten Werte erreicht, wird der Test beendet.
Bei Spezialfragestellungen, die die Leistungsfähigkeit bei den Betroffenen – insbesondere bei körperlichen Erkrankungen – erfassen müssen, wird dagegen entsprechend intensiver und mit mehreren Testverfahren gearbeitet. In den Fällen, in denen es um die psychische Mindestausstattung zum Führen von Kraftfahrzeugen geht, kommenebenfalls Intelligenztests zum Einsatz. Auch eine Reihe weiterer Testverfahren aus den jeweiligen verkehrsrelevanten Leistungsbereichen können eingesetzt werden.
Leistungsmessung
Erfasst wird die Leistung auf einer Skala von 0 bis 100. Diese Testergebnisse werden „Prozentrangwert“ genannt. Der Prozentrang (PR) gibt an, wie viel Prozent einer vergleichbaren Gruppe von Personen – gemessen an der Gesamtnorm – schlechtere bzw. gleiche Leistungen erzielt haben. Maximal erreichbar ist ein PR von 100, die schlechteste Leistung erhält den PR 0. Der mittlere Wert (PR 50) spiegelt die durchschnittlich zu erwartende Leistung wider.
Bei Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1 nach den Begutachtungsleitlinien (Pkw- und Motorradfahrer) ist zu fordern, dass in allen eingesetzten Verfahren der Prozentrang 16 erreicht oder überschritten werden muss. Ausnahmen können Grenzwertunterschreitungen sein, wenn sie durch situationsbedingte Einflüsse erklärt werden können (Ablenkungen, Störungen usw.). Hier wird aber meistens ein Ersatz- oder Wiederholungstest durchgeführt.
Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn in einzelnen Untertests bei Abweichungen nach unten Kompensationsmöglichkeiten gegeben sind und sichergestellt ist, dass eine Mängelanhäufung ausgeschlossen ist.
Bei den Bewerbern oder Besitzern der höheren Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 nach den Beurteilungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (Lkw- und Busfahrer sowie Fahrgastbeförderer) gelten deutlich höhereGrenzwerte. Dort wird gefordert, dass in der Mehrzahl der eingesetzten Verfahren der Prozentrang 33 erreicht oder überschritten werden muss, dass aber der Prozentrang 16 in den relevanten Verfahren ausnahmslos erreicht sein muss.
An Personen, die eine deutlich höhere Verantwortung im Straßenverkehr tragen müssen, werden somit auch deutlich höhere Leistungsanforderungen gestellt. Hier ist es auch irrelevant, ob eine Person – gemessen an ihrer Altersgruppe
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