MPU - was man wissen muss
ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde.
Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem der vorgenannten Gründe beruhte.
Wenn die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen zu überprüfen ist.
Wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist
In folgenden Fällen hat die Fahrerlaubnisbehörde (obligatorisch) die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen:
Wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauchvorliegen, oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.
Wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden.
Wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentrationvon 1,6 oder mehr Promille geführt wurde.
Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der vorgenannten Gründe entzogen war.
Wenn sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeitnicht mehr besteht.
Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn die Fahrerlaubnis wegen Abhängigkeit oder Einnahme von Betäubungsmitteln oder missbräuchlicher Einnahme von Arzneimitteln entzogen war.
Wenn zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder – ohne abhängig zu sein – weiterhin Betäubungsmittel oder missbräuchlich Arzneimittel einnimmt.
Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn die Fahrerlaubnis wegen Erreichens oder Überschreitens der 18-Punkte-Grenze entzogen war.
Bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf Probe, wenn die Fahrerlaubnis wegen innerhalb der verlängerten Probezeit nach Aufbauseminar begangener weiterer Zuwiderhandlungen entzogen war.
Sachverständigengutachten
Eine 78 Jahre alte Frau verursacht einen Verkehrsunfall. Sie wollte nach rechts abbiegen. Dabei übersah sie eine Fahrradfahrerin, erfasste sie und schleifte das Fahrrad 50 Meter mit. Der Verkehrsunfallanzeige nach konnte sie erst durch eine Zeugin zum Anhalten gebracht werden und hatte weder von dem Zusammenstoß noch von dem verkeilten Fahrrad etwas bemerkt. Das Strafverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung wurde gegen Zahlung eines Geldbetrags eingestellt. Die Staatsanwaltschaft informierte die Fahrerlaubnisbehörde. Diese ordnete die Durchführung einer Fahrverhaltensprobe an.
Bei der Fahrverhaltensprobewird im Beisein eines Fahrlehrers durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr eine praktische Fahrprobe im Straßenverkehr durchgeführt. Diese läuft ähnlich wie eine Fahrerlaubnisprüfung ab.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann aber auch eine Leistungstestung mit einer Fahrverhaltensbeobachtung durch einen Verkehrspsychologen in einer anerkannten MPU-Stelle anordnen. Hier wird eine Reihe definierter Verhaltenskategorien (Spur-, Geschwindigkeits-, Kommunikations- und Abstandsverhalten sowie sicherndes Verhalten und Art der Fahrbahnbenutzung) gezielt registriert. Außerdem wird das Fahrverhalten nach weiteren Kategorien (Risiko-, Partner- und Konfliktverhalten, Aufmerksamkeit, Orientierung, Anpassung, Antizipation) beobachtet.
Nehmen Sie zur Vorbereitung ein paar Fahrstunden mit dem Sie später während der Fahrverhaltensprobe begleitenden Fahrlehrer.
Die Notwendigkeit, ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers vorzulegen, kann
sich auch aus dem Inhalt eines zuvor eingeholten ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens ergeben oder
zur Klärung der Frage erforderlich sein, ob ein körperlich behinderter Fahrerlaubniserwerber eventuell mit besonderen Hilfsmitteln ein Kraftfahrzeug der von ihm beantragten Fahrerlaubnisklasse sicher führen kann. In diesem Fall könnte die Erteilung einer beschränkten Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis mit Auflagen infrage kommen.
Einverständniserklärung
Jeder schriftlichen Aufklärungsanordnung fügt die Fahrerlaubnisbehörde eine Erklärung bei, dass sich der zu Untersuchende damit einverstanden erklärt, sich der angeordneten Begutachtung auf eigene Kosten zu unterziehen. Auf der Erklärung ist die Begutachtungsstelle oder der Gutachter anzukreuzen oder anzugeben, bei wem die
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