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MPU - was man wissen muss

MPU - was man wissen muss

Titel: MPU - was man wissen muss Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Horst Uwe u Ziegler Lenhart
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dass die festgelegten Untersuchungskosten zu entrichten sind und dass er nach Geldeingang zur Untersuchung eingeladen wird. Die Untersuchungskosten sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr(GebOSt) amtlich festgelegt – sie wird in allen Begutachtungsstellen angewendet.
    Wenn das Einladungsschreiben kommt und der vorgeschlagene Termin nicht wahrgenommen werden kann, vereinbart man telefonisch einen Alternativtermin. Der Termin ist immer nur als Vorschlag zu verstehen. Falls man aber zu kurzfristig einen Termin absagen muss, kann es jedoch sein, dass Ausfallkosten für einbestellte Gutachter berechnet werden, die nicht anderweitig beschäftigt werden können.
    Falls Sie plötzlich erkranken oder beruflich verhindert sind, lassen Sie sich entsprechende Bestätigungen durch den Arzt oder den Arbeitgeber erteilen, um ggf. Zusatzkosten zu verhindern.
    Manche Begutachtungsstellen haben kein Vorauszahlungssystem und organisieren den Geschäftsbetrieb über Barkasse: In solchen Fällen bekommt man sofort den Untersuchungstermin mitgeteilt und bringt den zu zahlenden Betrag bar zur Untersuchung mit. In vielen Stellen ist auch die Zahlung per Scheckkarte möglich (bitte vorher abklären).
    Falls man einen früheren Untersuchungstermin möchte, setzt man sich mit der Begutachtungsstelle in Verbindung und stimmt sich über die mögliche Vorgehensweise ab: Je nach Träger und Stelle kann man beispielsweise statt Vorkasse Barzahlung vereinbaren oder absprechen, dass man kurzfristig bei Ausfällen einspringen kann und angerufen wird.
    Man geht grundsätzlich einen Werkvertrag nach §§ 157, 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Begutachtungsstelle ein. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Gutachter. Wie bereits erwähnt: Der untersuchende Arzt oder Psychologe darf nicht der behandelnde Arzt oder Psychologe sein. Zudem ist in der FeV in Anlage 15 geregelt, dass ein Gutachter einer BfF keine vorbereitenden Maßnahmen für eine MPU oder Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 der FeV durchführen darf.
Formalien vor der Untersuchung
    Am Untersuchungstag selbst wird in der Regel zunächst eine Identitätskontrolle mit dem Personalausweis bzw. einem gültigen Pass durchgeführt. Anschließend werden die MPU-Teilnehmer über den Ablauf des Untersuchungstermins informiert und die weiteren notwendigen Dokumente durchgesprochen und unterschrieben. Dies sind Einverständniserklärung zur Verarbeitung und Speicherung der persönlichen Daten, Vereinbarungen zur Zweitschrift des Gutachtens und ggf. Einverständniserklärungen zum Versand des Gutachtens.
    Die MPU selbst gliedert sich in drei Teilbereiche mit
einer Leistungstestung,
der medizinischen Untersuchung und
dem verkehrspsychologischen Gespräch.
    In der Regel beginnt man mit dem Ausfüllen von Fragebögen, in denen zum einen die biografischen Daten und zum anderen die bisherigen medizinisch wichtigen Dinge erfragtwerden: Dies sind Angaben zu gegenwärtigen oder früheren Medikamenteneinnahmen, der Krankheitsvorgeschichte, medizinischen Besonderheiten und ob man sich am Untersuchungstag gesund und leistungsfähig fühlt, um an der Untersuchung teilnehmen zu können. Damit sichern sich die Gutachter ab, um bei eventuell schlechten Leistungstests nicht nachträglich diesen Entschuldigungsgrund akzeptieren zu müssen.
    Wenn man sich nicht ausreichend fit und gesund fühlt, muss und sollte man dies spätestens beim Ausfüllen des medizinischen Erhebungsbogens angeben. Bei Befindlichkeitsstörungen sollte man sich nicht der MPU unterziehen. Dies kann sich auf die Leistungsergebnisse negativ auswirken.
    Bei Alkoholfragestellungen wird man spezifisch nach Störungen und Symptomen befragt, die im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum stehen können. Auch frühere und gegenwärtige Alkoholkonsummengen können und werden erfragt. Bei Drogen- und Medikamentenkonsum in der Vorgeschichte werden auch diese Dinge abgefragt. Welche Drogen oder Medikamente hat man wann und wie oft konsumiert?
    Es ist sehr wichtig, sich die früheren Trink- bzw. Konsummengen an Drogen/Medikamenten klar zu machen, damit man bei der schriftlichen und mündlichen Befragung genaue und nachvollziehbare Angaben machen kann.
Leistungsuntersuchung
    Die Leistungsuntersuchung ist in der Regel der nächste Schritt in der MPU. Hier werden grundlegende geistige bzw. psychisch-funktionale Voraussetzungen überprüft, um am Straßenverkehr ausreichend sicher teilnehmen zu können.
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