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MPU - was man wissen muss

MPU - was man wissen muss

Titel: MPU - was man wissen muss Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Horst Uwe u Ziegler Lenhart
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Untersuchung stattfinden soll.
    Man ist nicht verpflichtet, nur die MPU-Stelle bzw. den Gutachter zu benennen, der von der Fahrerlaubnisbehörde vorgeschlagen wird.
    Kreuzen Sie auf der Einverständniserklärung auf jeden Fall an, dass Sie den Gutachter nicht von seiner Verschwiegenheitsverpflichtungentbinden.
    Beide Gutachtenexemplare sollen zunächst einmal zu Ihnen nach Hause geschickt werden. Keinesfalls soll ein Exemplar direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt werden. Sollte nämlich das Gutachten zu einem negativen Ergebnis kommen, nehmen Sie den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zurück bzw. lassen sich mit einem Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. Zu gegebener Zeit kann dann ein (neuer) Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.

Ablauf und Teilbereiche der MPU
Die Fragestellungen
    Die ärztliche und medizinisch-psychologische Untersuchung muss
anlassbezogen,
unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Vorgänge über den Betroffenen und
nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen
    durchgeführt werden. Um dies zu ermöglichen, legt die Fahrerlaubnisbehörde – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles – in der Anordnung des Gutachtens fest, welche Fragen klärungsbedürftig sind. Diese teilt die Behörde zunächst einmal dem Betroffenen in der Untersuchungsanordnung und dann – nach Einverständnis des Betroffenen mit der Untersuchung – der von dem Betroffenen ausgewählten Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU-Stelle) mit.
    Die Anordnung des Gutachtens muss den Sachverhalt, aus dem sich Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben, in verständlicher Form beinhalten. Die Fahrerlaubnisbehörde genügt ihrer Mitteilungs- und Darlegungspflicht gegenüber dem Betroffenen nur durch substantiierte Darlegung der Tatsachen, auf denen diese Zweifel beruhen. Die Fragestellung muss klar, deutlich und so bestimmt formuliert werden, dass der Adressat etwas damit anzufangen weiß und diese auch in Zusammenhang mit dem Anlass für die Fragestellung bringen kann.
    Beispiele für Fragestellungen
    Ausreichend sind z. B.
„Ist der zu Untersuchende trotz der genannten Bedenken und vermutlich altersbedingter gesundheitlicher Einschränkungen in der Lage, sicher ein Kraftfahrzeug der Klasse 3 zu führen?“ oder
„Ist zu erwarten, dass der zu Untersuchende auch zukünftig unter Alkoholeinfluss fahren wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs infrage stellen?“
    Wird ein fachärztliches Gutachten verlangt, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Fachrichtung des Arztes angeben.
    Die Auflage, ein Gutachten beizubringen und sich untersuchen zu lassen, ist nicht gesondert anfechtbar, da es sich um eine bloße Aufklärungsanordnung handelt.
    Ignorieren Sie aber eine nicht den Formalien entsprechende Fragestellung (was genau will die Behörde eigentlich?) nicht einfach!
    Wird nämlich auf die Gutachtenanordnung nicht reagiert (also kein Gutachten vorgelegt), wird ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt oder die Fahrerlaubnis entzogen – Widerspruch und Klage haben hier keine aufschiebende Wirkung. Bis zu einem Widerspruchsbescheid oder einem Gerichtsurteil bleibt es bei dem Verlust des Führerscheins.
    Maßgeblich ist allein der Anlass für eine Gutachtenanordnung: Begründet dieser Zweifel an der Fahreignung oder nicht? Hierauf kommt es an. Dies gilt es zu prüfen bzw. rechtlich zu bewerten. Im Übrigen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fragestellung auch im weiteren Verlauf des (Widerspruchs-)Verfahrens anpassen und konkretisieren. Sich einer Untersuchung zu widersetzen ist in den weit überwiegenden Fällen unbegründet!
Ablauf MPU
    Nachdem man bei der Fahrerlaubnisbehörde festgelegt hat, bei welcher anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) man seine MPU machen lassen will, wird die Führerscheinakte dorthin gesandt.
    Die beauftragte BfF legt auf der Basis der Fragestellung(en) der Behörde und dem Akteninhalt fest, welchen Umfang die Untersuchung haben muss. Danach setzt sich die BfF schriftlich mit dem MPU-Teilnehmer in Verbindung und informiert ihn über die weitere Vorgehensweise und die Kosten. Meist werden diesem Schreiben allgemeine Informationsmaterialien zur MPU beigelegt.
Untersuchungskosten und Termin
    In der Regel informiert die BfF den MPU-Teilnehmer zunächst darüber,

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