Narren, Diebe und Vampire: Das Beste aus zehn Jahren Schweibenwelt-Kalendern
vertritt aber den Standpunkt, dass es letztendlich keine Rolle spielt, da beide defäkieren, und zwar ziemlich oft.
Hinweis 1(l): Das Postamt von Ankh-Morpork bedauert, dass es einige Briefe mit dem Stempel »von Hamstern als Nestmaterial benutzt« versehen musste. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass mit ziemlicher Sicherheit keine offiziellen Hamster in die Sammelbehälter gesetzt wurden. Es muss sich um das Werk eines Witzbolds handeln.
Hinweis 1(l): [Nachtrag] Das Postamt von Ankh-Morpork vertritt einen ähnlichen Standpunkt in Hinsicht auf andere lebende Dinge, die in den Sammelbehältern erschienen sind: Kätzchen, Eidechsen und Herr Edward Souser (21), wohnhaft Pellicool-Stufen 11, offenbar an seinem Junggesellenabschied.
Hinweis 1(m): Das Postamt von Ankh-Morpork gibt hiermit bekannt, dass es Gnome und kleine Wasserspeier einlädt, sich in den Sammelbehältern niederzulassen. Dies wird die Sicherheit des Postdienstes verbessern und einen wichtigen Beitrag für den Wohnungsbestand in der Stadt leisten.
Hinweis 1(n): Das Postamt von Ankh-Morpork bedauert, dass es wegen der jüngsten sehr hohen Flut und der davon herbeigeführten Überflutung des Flusstor-Bereichs einige Briefe mit dem Stempel »von unbekannten Meereslebewesen angeknabbert« versehen musste.
Ein offizieller Hummer ist angeschafft worden.
Briefmarken
Allgemeine Bestimmungen
Alle in Ankh-Morpork aufgegebenen Briefe müssen je nach Bestimmungsort ausreichend frankiert sein, mit den vom Postminister zugelassenen Briefmarken. Es dürfen keine anderen Briefmarken verwendet werden, mögen sie auch noch so schön sein.
Briefe, die in Ankh-Morpork aufgegeben werden und für die Weiterleitung per Semaphor beziehungsweise Klacker bestimmt sind, müssen genügend Porto für gewöhnliche Überlandzustellung aufweisen. Die jeweiligen Tarife hängen in den Postämtern aus.
Alle vom Postamt herausgegebenen Briefmarken behalten für immer ihren Nennwert, vorausgesetzt, sie bleiben lesbar. Dies gilt allerdings nicht für die 50-Cent-Sondermarke »grünes Kohlfeld«, die nicht auf einen Umschlag geklebt werden sollte . Die Gummierung dieser Briefmarke basiert auf Kohlrabi und Blumenkohl, um im Ausland lebenden Kunden ein wenig Heimatduft mitzugeben. Bedauerlicherweise ist er ein wenig zu realistisch geraten.
Nach der Desinfektion des Postamts und von vier Kutschen gehen wir davon aus, dass sich die restlichen Briefmarken in versiegelten Gläsern befinden, bei privaten Sammlern oder der Stadtwache. Wer im Besitz einer solchen Marke ist, sollte sie nicht zum Postamt bringen , sondern ein Treffen mit einem unserer Mitarbeiter vereinbaren und ihm die Briefmarke an einem ausreichend belüfteten Ort übergeben. Er bekommt dafür sichere Marken im gleichen Wert.
Lecken Sie die Marke nicht und vermeiden Sie, dass sie auf andere Weise feucht wird.
Briefe
Gewicht und Größe
Dem Gewicht sind keine Grenzen gesetzt. Die Größe unterliegt folgenden Beschränkungen:
Maximum:
Länge sechzig Zentimeter, Breite fünfundvierzig Zentimeter und Tiefe ebenfalls fünfundvierzig Zentimeter. Eine Rolle darf maximal hundert Zentimeter lang sein und an der dicksten Stelle fünfundsiebzig Zentimeter messen.
Minimum:
Es sollten keine Briefumschläge benutzt werden, die weniger als zehn Zentimeter lang und sechs Zentimeter breit sind.
Unzulässige Objekte
Eier, Fische, Geflügel, Wild, Kaninchen, Fleisch, Obst und Gemüse können gar nicht per Briefpost verschickt werden, zahlreiche andere Dinge dagegen nur in spezieller Verpackung (siehe Abschnitt »Verpackung« weiter unten).
Coupons, Formulare, Karten usw. mit geschriebenen Antworten für Akrosticha und Ratewettbewerbe sowie schriftliche Mitteilungen, die mit Worten, Zeichen, Buchstaben oder Zahlen auf Züge bei einer Partie Bums hinweisen, sind nicht zulässig.
Es ist nicht erlaubt, leeres Briefpapier an eine Person zu schicken, die es anschließend benutzen soll. Drei leere Formulare einer Art beziehungsweise jeweils drei Exemplare unterschiedlicher Formulare dürfen einem Paket mit einem Verpackungsdokument hinzugefügt werden.
Das Versenden von Jahreskalendern ist erlaubt, doch Kalender für kürzere Zeiträume sind nicht zulässig.
Für Löschpapier und ähnliches Material gilt, dass es normalerweise nicht fürs Schreiben oder für den Druck verwendet wird und daher nicht zugelassen ist. Aber ein einzelnes Blatt Löschpapier, das nicht als Probe versendet wird, oder eins, an dem auf gewöhnliches Papier
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