Ohnmachtspiele
Polizisten an den Tag legt, der für alle diese Todesfälle einen Serienmörder verantwortlich macht! Doch von Anfang an.
Tod in der Donau
Am frühen Nachmittag des 4. November macht ein Wiener bei einem Spaziergang nahe des Alberner Hafens einen schrecklichen Fund. In einer strömungsfreien Einbuchtung treibt im eisigen Donauwasser die Leiche einer jungen Frau. Die umgehend informierten Beamten der Kriminalpolizei und ein Gerichtsmediziner bergen den Leichnam und untersuchen den Fundort. Wenige Stunden später ist die Identität der jungen Frau geklärt: Es handelt sich um die 37-jährige Lehrerin Sonja Z., die an einer Schule im 19. Bezirk unterrichtete. Laut Aussage ihres Gatten, Harald Z., ist sie gegen Mittag zu einem Spaziergang aufgebrochen. Nachdem sie am Abend nicht nach Hause gekommen und auch telefonisch nicht erreichbar ist, wendet sich der besorgte Ehemann an die Polizei. Bald darauf die schreckliche Gewissheit: Die junge Frau auf der Bahre in der Gerichtsmedizin ist seine Frau – und die Mutter ihrer gemeinsamen zehnjährigen Tochter. Eine Obduktion bestätigt die Vermutungen der Kriminalisten: Sonja Z. ist ertrunken, die Ermittlungsergebnisse sprechen für einen Unfalltod, der Fall wird abgeschlossen. Zu früh, wie ein Beamter der Kriminalpolizei meint und auf den Obduktionsbericht verweist, der eine Frage offenlässt: Woher stammen die Verletzungen an den Händen der Frau? Legen sie nicht nahe, dass ein unbekannter Täter sie ins Wasser stieß und ihr brutal auf die Hände trat, als sie sich im Todeskampf an den Befestigungssteinen festklammerte? Bleibt die Frage nach einem Motiv, auf die der ermittelnde Beamte keine Antwort findet. Vorläufig.
Die Tote in der Badewanne
12. November, 23 Uhr 30. In der Notrufzentrale der Polizei meldet sich der 34-jährige Matthias R. und gibt an, dass sich seine Frau im Badezimmer eingeschlossen hat und auf sein Klopfen und Rufen nicht reagiert. Zwei Beamte der Sicherheitswache begeben sich zur Wohnadresse des Ehepaars im 14. Wiener Gemeindebezirk, brechen die Badezimmertür auf und entdecken in der Badewanne die Leiche von Laura R. Sofort werden Kriminalpolizei und Gerichtsmedizin eingeschalten. Die Einvernahme des Ehemannes sowie die forensische Untersuchung des Leichenfundortes und die Obduktion der Frau liefern den Ermittlern keine eindeutigen Erkenntnisse. Möglichkeit 1: Die junge Frau hat sich in Abwesenheit ihres Ehemanns ein Bad eingelassen, ist in der Badewanne bewusstlos geworden und ertrunken. Dafür spricht, dass Laura R. am Abend Rotwein getrunken und zusätzlich verschreibungspflichtige Beruhigungsmittel eingenommen hat. Doch warum hätte sie die Badezimmertür versperren sollen? Und ist es nicht sonderbar, dass der besorgte Ehemann nicht selbst in der Lage war, die Tür aufzubrechen? Alles Verdachtsmomente, die für Möglichkeit 2 sprechen: Matthias R. hat seine Ehefrau ertränkt, danach die Tür mithilfe eines Drahtes von außen versperrt und anschließend das Haus verlassen, um drei Stunden später als besorgter Ehemann die Polizei zu informieren. Die im Laufe der Ermittlungen zutage tretenden Indizien erhärten diesen Verdacht: Die Beziehung des Paares war nach Aussagen sowohl der Familie der Toten als auch des Ehemannes am Ende, Streit war an der Tagesordnung, Laura R. hatte mehrfach die Absicht geäußert, sich scheiden zu lassen. Wenig verwunderlich, wenn man bedenkt, dass ihr Mann eine Beziehung zu einer anderen Frau unterhielt und dies nicht einmal verheimlichte. Im Fall einer von ihm verschuldeten Trennung wäre Matthias R. wenig geblieben, zumal sowohl das luxuriöse Wohnhaus als auch ein beträchtliches Barvermögen von seiner Frau in die Ehe eingebracht worden war. Zuletzt spricht auch die Wissenschaft für eine Fremdtötung. Ja, es könnte ein Unfall gewesen sein, heißt es von der Gerichtsmedizin. Doch das Alter von Laura R. sowie ihr gesundheitlicher Allgemeinzustand senken die Wahrscheinlichkeit gegen null. Also spricht alles für einen heimtückischen Mord. Wobei die Ermittler neben dem Ehemann auch einen bislang unbekannten Dritten in Betracht ziehen, der über einen Wohnungsschlüssel verfügte und Laura R. in Abwesenheit von Matthias R. ertränkte. Doch auch hier fehlt der Polizei ein Motiv. Vorläufig.
Fahrlässigkeit oder Mord?
Nur zwei Wochen nach dem ungeklärten Tod seiner Ehefrau stirbt auch Matthias R. unter mysteriösen Umständen. Bei einer nächtlichen Fahrt durch den Wienerwald wird sein Auto auf einer
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