Patientenverfügung
benannt werden. Und informieren Sie Vertrauenspersonen und behandelnde Ãrzte insbesondere vor riskanten Eingriffen, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Sie können Ihrem behandelnden Arzt auch eine Kopie der Verfügung geben, mit der Bitte, diese bei Ihren Krankenunterlagen zu verwahren.
Mit manchen Mustervordrucken ist die Möglichkeit verbunden, die Patientenverfügung gegen Gebühr an einer zentralen Stelle zu hinterlegen. Manchmal wird auch eine alljährliche Erinnerung angeboten, die Verfügung neu zu unterschreiben, um stets eine aktuelle Version vorlegen zu können. Ob Ihnen die Erinnerung die Gebühr wert ist oder ob Sie selbst an eine regelmäÃige Ãberprüfung denken, müssen Sie selbst entscheiden. Die Aufbewahrung in einem zentralen Archiv bietet den Vorteil, dass die Verfügung sicher untergebracht ist. Allerdings sollten Sie sich vergewissern, ob das Original der Verfügung bei Bedarf auch am Wochenende oder an Feiertagen innerhalb von 24 Stunden beim behandelnden Arzt oder einem Bevollmächtigten vorgelegt werden kann und wie das entsprechende Verfahren abläuft. Zurzeit sind uns beispielsweise als zentrale Archive bekannt: die Archive beim Deutschen Roten Kreuz in Mainz, bei der Deutschen Hospizgesellschaft in Dortmund, beim Humanistischen Bundesverband Deutschland in Berlin und die Deutsche Verfügungszentrale in Dresden sowie das Archiv beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin ( âºâºâºÂ Adressen .).
Die Hinterlegung einer bloÃen Patientenverfügung beim Gericht ist nicht möglich. Allerdings können in manchen Bundesländern Betreuungsverfügungen hinterlegt werden ( âºâºâºÂ Aufbewahrung/Hinterlegung ). Ist diese mit der Patientenverfügung kombiniert, gilt das für beide Verfügungen. Am besten erkundigen Sie sich beim zuständigen Amtsgericht. AuÃerdem können Sie Ihre Verfügung gegen Gebühr beim Notar hinterlegen.
4. Vorsorgevollmacht
Viele Menschen glauben, dass automatisch Ehepartner, Eltern oder Kinder an ihrer Stelle entscheiden dürfen, wenn sie selbst ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln oder etwas nicht mehr unterschreiben können. Dies ist jedoch nicht der Fall. Dritte benötigen eine Vollmacht, damit sie zum Handeln befugt sind. Andernfalls muss eine Betreuung durch das Gericht angeordnet werden.
Mit einer Vollmacht können Sie eine gerichtliche Betreuung in den meisten Fällen überflüssig machen. Seitdem Anfang 1999 das Betreuungsrecht geändert wurde und durch die Neuerungen zum 1. September 2009 gilt dies auch für viele Bereiche zur Vertretung in Gesundheitsfragen. Sind einzelne Bereiche gar nicht oder nicht auf die Situation passend durch die Vollmacht erfasst, kann es sein, dass doch eine Betreuung eingerichtet werden muss. Für diesen Fall sollten Sie eine entsprechende Formulierung in Ihre Vollmacht aufnehmen, mit der Sie klarstellen, dass Sie daran gedacht haben und eine Person Ihres Vertrauens wünschen ( âºâºâºÂ Muster Vorsorgevollmacht ).
Der Unterschied zwischen einer ânormalenâ Vollmacht und einer Vorsorgevollmacht besteht eigentlich nur darin, dass die Vorsorgevollmacht nicht sofort nach der Unterschrift verwendet werden soll, sondern erst, wenn von Ihnen festgelegte Umstände eingetreten sind.
Wir empfehlen Ihnen, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, die nach auÃen, gegenüber Dritten, sofort gültig ist. Der Zeitpunkt oder die Umstände, ab wann die Vollmacht verwendet werden darf, sollten lediglich im sog. Innenverhältnis zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten festgelegt sein.
Das heiÃt, Sie setzen zwei Schriftstücke auf. Der Bevollmächtigte erhält eine Vollmacht, in der ohne Einschränkungen die Aufgabenbereiche, in denen er tätig werden soll, benannt sind. Nur so ist sichergestellt, dass er seinen Aufgaben tatsächlich nachkommen kann. Würde die Vollmacht Einschränkungen der Gültigkeit enthalten, ist es in der Praxis schwer nachzuweisen, dass diese Bedingungen zum Zeitpunkt der Nutzung auch tatsächlich gelten. Der Bevollmächtigte würde dadurch gezwungen, ständig aktuelle Beweise (z. B. ein ärztliches Attest) zu beschaffen.
In einem separaten Schriftstück, quasi einem Vertrag zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten, können Sie im Innenverhältnis festlegen, unter welchen Bedingungen der Bevollmächtigte
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