Patientenverfügung
â¦
(Vor- und Zuname, Adresse, Telefon)
.
11. Schlussbemerkungen
Ich habe diese Patientenverfügung aus freiem Willen und ohne Druck von anderen erstellt.
Ich bin mir über die Inhalte dieser Patientenverfügung und deren Folgen bewusst.
12. Aufklärung/Beratung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit
Ich habe mich vor dem Schreiben dieser Patientenverfügung informiert bei ⦠und beraten lassen durch â¦
Ich habe mich vor der Erstellung dieser Patientenverfügung ärztlich beraten lassen. Bezüglich der hier genannten Festlegungen verzichte ich auf eine weitere ärztliche Beratung oder Aufklärung.
Ort, Datum, Unterschrift des Verfassers
Ich, â¦
(Name des Arztes)
, bestätige, dass ich mit Frau/Herrn â¦
(Vor- und Zuname)
am ⦠ein ausführliches Beratungsgespräch geführt habe. Dabei haben wir die medizinischen Konsequenzen der Inhalte ihrer/seiner Patientenverfügung besprochen.
Ort, Datum, Unterschrift des Arztes
Ich, â¦
(Vor- und Zuname, Arzt, Notar etc.)
, bestätige, dass Frau/Herr ⦠sich über die Inhalte dieser Patientenverfügung und deren Konsequenzen bewusst und in vollem Umfang einwilligungsfähig ist.
Ort, Datum, Unterschrift
13. Aktualität
Diese Verfügung soll auch weiterhin gelten.
Datum, Unterschrift des Verfassers
Diese Verfügung soll auch weiterhin gelten, allerdings mit folgenden Ausnahmen: â¦
Datum, Unterschrift des Verfassers
(Hinweis: Erneuern Sie die Patientenverfügung in regelmäÃigen Abständen bzw. wenn gesundheitliche Veränderungen eingetreten sind oder gröÃere medizinische Eingriffe bevorstehen.)
Textbausteine für die Vorsorgevollmacht
1. Einleitungssatz
Ich, â¦
(Vor- und Zuname)
, geboren am ⦠in â¦, wohnhaft in â¦
(Anschrift)
bevollmächtige Herrn/Frau â¦
(Vor- und Zuname)
, geboren am ⦠in â¦, wohnhaft in â¦
(Anschrift, Tel.)
, mich in dem hier genannten Umfang zu vertreten:
2. Verträge, Finanzen
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, mich in allen persönlichen Angelegenheiten sowie in Vermögens-, Steuer-, Renten-, Sozial-, Erb- und sonstigen Rechtsangelegenheiten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auÃergerichtlich und gerichtlich zu vertreten.
Die Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten umfasst u. a. die Vertretung gegenüber Ãmtern, Behörden, Versicherungen und meiner Krankenkasse sowie die Erledigung der Bankgeschäfte.
(Hinweis: evtl. gesonderte Bankvollmacht notwendig)
Mitarbeiter von Ãmtern, Behörden, Banken, Versicherungen und meiner Krankenkasse sind meinem Bevollmächtigten gegenüber von ihrer Schweigepflicht befreit.
Der Bevollmächtigte ist ermächtigt, Verträge aller Art in meinem Namen abzuschlieÃen oder aufzulösen.
Der Bevollmächtigte ist auch berechtigt, Geschäfte mit sich selbst zu tätigen (§ 181 BGB).
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, meine Grundstücke und Immobilien zu verwalten und zu verkaufen.
(Hinweis: Notarielle Beurkundung erforderlich!)
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, meine Post, auch Einschreiben, Zahlungsanweisungen mit einem Betrag von mehr als 250 Euro und Sendungen mit dem Zusatz âeigenhändigâ, entgegenzunehmen und zu öffnen.
(Hinweis: gesonderte Postvollmacht ausstellen)
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, für mich als Kläger oder Beklagter Prozesse zu führen.
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, meinen Haushalt aufzulösen und über das Inventar zu verfügen.
Die vorliegende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschlieÃend zu verstehen.
3. Gesundheit und freiheitsentziehende MaÃnahmen
Diese Vollmacht gilt auch für alle Angelegenheiten der medizinischen Versorgung und Behandlung. Gegenüber meinen behandelnden Ãrzten soll mein Bevollmächtigter mich in allen notwendigen Entscheidungen vertreten, soweit dies gesetzlich möglich ist. Ich entbinde meine behandelnden Ãrzte zu diesem Zweck von ihrer Schweigepflicht gegenüber meinem Bevollmächtigten.
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, meine behandelnden Ãrzte gegenüber anderen Dritten von der Schweigepflicht zu entbinden.
Diese Vollmacht umfasst auch
die Einwilligung in eine für mich aus ärztlicher Sicht zwingend erforderliche und mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung in einem Heim oder einer anderen Einrichtung (§ 1906 Absatz 1 BGB),
die
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