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Pflege daheim oder Pflegeheim

Pflege daheim oder Pflegeheim

Titel: Pflege daheim oder Pflegeheim Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andrea und Justin Westhoff
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entstandenen Kosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege.
    In den Pflegestufen I bis III sind die Mindestmengen in den einzelnen Hilfegruppen (wie Körperpflege, medizinische Hilfen, Ernährung, Unterstützung der Mobilität etc.) genau vorgegeben ( siehe auch Heiber, Die neue Pflegeversicherung).
    Die Höhe der Zahlungen der Pflegeversicherung:
Pflegestufe seit 2010
I
II
III
Härtefall
Pflegegeld ambulant
225 €
430 €
685 €
Sachleistung ambulant
440 €
1.040 €
1.510 €
1.918 €
Sachleistung stationär („Heim“)
1.023 €
1.279 €
1.510 €
1.825 €
Pflegestufe ab 2012
I
II
III
Härtefall
Pflegegeld ambulant
235 €
440 €
700 €
Sachleistung ambulant
450 €
1.100 €
1.550 €
1.918 €
Sachleistung stationär („Heim“)
1.023 €
1.279 €
1.550 €
1.918 €
    Ab 2015 sollen die Beträge alle drei Jahre angepasst werden, orientiert an der allgemeinen Preisentwicklung.
Sozialhilfe und Unterhaltspflicht
    „Hilfe zur Pflege“
    Wenn das Geld aus der Pflegeversicherung nicht ausreicht, tritt möglicherweise das Sozialamt ein: Sie können „Hilfe zur Pflege“ (Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe) beantragen. Die Einkommensgrenze liegt seit dem 1. Juli 2009 bundeseinheitlich bei 718 Euro. Allerdings werden zunächst die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Pflegebedürftigen geprüft, das heißt, es wird auch sein Privatvermögen zur Berechnung mitherangezogen. Es gibt jedoch ein gewisses „Schonvermögen“: Das umfasst sogar ein „angemessenes Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung“, solange der Partner des Pflegebedürftigen weiterhin dort wohnt. Außerdem müssen kleinere Barbeträge zwischen 1.600 Euro und rund 3.200 Euro (je nach Familienkonstellation, eventueller Behinderung etc.) nicht angetastet werden.
    Unterhaltspflicht
    Und auch Kinder sind bis zu einem gewissen Grad unterhaltspflichtig, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden und beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen müssen. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 2002 und nochmals 2005 festgestellt: Pflege der Eltern darf Kinder nicht arm machen, sie müssen einen ausreichenden Teil ihres Einkommens für einen angemessenen Lebensunterhalt behalten können. Der Selbstbehalt errechnet sich aus dem Nettoeinkommen, abzüglich Versicherungsbeiträge, Kreditverpflichtungen, „berufsbedingte Aufwendungen“ und Unterhaltskosten für den Ehepartner oder getrennt lebende Kinder und beträgt zurzeit 1500 Euro bei Alleinstehenden (bei Verheirateten 2.700) pro Monat. Von allem, was darüber liegt, muss man dem Sozialamt Kosten für die Pflege der Eltern zurückzahlen.
    ACHTUNG
    Auch Unterhalt für Schwiegereltern möglich
    Schwiegertöchter oder -söhne müssen zwar eigentlich nicht für ihre Schwiegereltern zahlen, wenn diese „Hilfe zur Pflege“ vom Sozialamt bekommen. Praktisch aber können sie indirekt doch unterhaltspflichtig werden: Wenn zum Beispiel der Schwiegersohn mehr als seine Frau verdient – und beide zusammen über dem Ehepaar-Selbstbehalt von 2700 Euro liegen – argumentiert der Gesetzgeber, dass die Frau „mehr Spielraum“ für den Unterhalt eines pflegebedürftigen Elternteils hat, auch wenn ihr Einkommen allein unter dem Selbstbehalt liegt.
    Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ aus der Sozialhilfe haben auch Menschen, bei denen die „Pflegestufe 0“ festgestellt wurde, also vor allem Menschen mit Demenz.
Ist eine private Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll?
    „Ich zahle meinen Anteil in die Pflegekasse – wozu soll ich auch noch Geld für zusätzliche private Versicherungen ausgeben?“ Die verärgerte Nachfrage ist verständlich, aber die gesetzliche Pflegeversicherung deckt, wie gezeigt, nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten im Pflegefall ab und wird deshalb gerne auch mit einer „Teilkasko“ verglichen. Allerdings, wie das mit allen möglichen anderen Versicherungen auch ist: Wer kann schon wissen, ob der Versicherungsfall eintritt, hier also, ob er wirklich pflegebedürftig wird. Letztlich geht es folglich um eine persönliche Abwägung, welche Lebensrisiken man finanziell abdecken will. Womöglich kann man auch, wenn man kein eigenes Vermögen hat, darauf spekulieren, dass das Sozialamt einspringen muss – allerdings holt sich die Behörde das Geld, wenn möglich, von den Kindern zurück ( siehe oben). Viele Fachleute und auch die Stiftung Warentest jedenfalls sagen: Ja, bestimmte Formen von Zusatzpolicen für den Pflegefall sind sinnvoll.
    HINWEIS
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