Pflege daheim oder Pflegeheim
Möglichkeiten haben nichts mit der immer wieder diskutierten, besonders von der FDP favorisierten Schaffung einer später einmal obligatorischen privaten Pflegeversicherung zu tun, die zusätzlich zur gesetzlichen Pflegekasse eingerichtet würde und alleine von Arbeitnehmern zu tragen wäre. Dagegen gibt es Widerstand von vielen Seiten, und bei Redaktionsschluss dieses Buches war offen, ob eine solche Lösung, künftige Finanzprobleme auf diese Weise anzugehen, jemals kommen wird.
Kosten und Nutzen
Die Kosten für stationäre Pflege einschließlich Unterbringung, Verpflegung und medizinischer Versorgung sind ausnahmslos deutlich höher als das, was die Pflegekasse selbst bei Pflegestufe 3 zahlt (siehe Kapitel 4 , Pflege im Heim) . Und in vielen Fällen ist die Differenz bei der ambulanten Pflege sogar noch höher, weil hier meist nur Pflegestufe 1 oder 2 vorliegt. In beiden Fällen kann sich die Finanzierungslücke über die Jahre auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Abschluss möglichst früh!
Genau genommen ist die Frage für bereits zu Pflegende und ihre Angehörigen in der akuten Situation kaum noch von Bedeutung. Der Grund: Wie zum Beispiel auch bei der Privaten Krankenkasse hängt die Höhe des Beitrages vom Eintrittsalter ab – je älter Sie sind, desto mehr bezahlen Sie monatlich. Zudem wird meist eine Gesundheitsprüfung verlangt; der Anbieter kann einen Antragsteller wegen Vorerkrankungen ablehnen. Daher sollten Sie eine private Pflege-Zusatzversicherung möglichst als Gesunder und früh im Leben (am besten vor dem 50. Lebensjahr) abschließen – dann aber kann es sich lohnen. Es gibt erhebliche Unterschiede bei Prämien und Leistungen. Sie sollten sich also beraten lassen, zum Beispiel von einer Verbraucherzentrale. Manche Versicherungen bieten auch einen Inflationsausgleich an – dann steigen Ihre Beiträge zwar in regelmäßigen Abständen leicht, aber Sie bekommen im Pflegefall auch ein höheres Tagegeld. Beachten sollten Sie allerdings, dass Sie normalerweise einen Leistungsanspruch erst nach einer gewissen Zeit (oft drei Jahre nach Vertragsbeginn) haben. Sie sollten ferner die Vertragsbedingungen auch daraufhin prüfen, ob der Anbieter zusätzlich zum MDK nochmals eine Überprüfung der Pflegestufe vornehmen will – denn im Fall der Fälle werden Sie ganz andere Sorgen haben, als sich ständig mit dem Versicherungsunternehmen auseinandersetzen zu müssen. Und Sie müssen wissen: Eine Kündigung einer Pflegeversicherungs-Police ist entweder nicht möglich oder nicht lohnenswert.
Verschiedene Formen
Zusätzliche Versicherung
Drei Arten der zusätzlichen Absicherung für den Pflegefall bieten die privaten Versicherer an. Zunächst die Pflegetagegeldversicherung : Abhängig von der eingetretenen Pflegestufe, aber unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse erhalten Sie dann pro Tag einen bestimmten Betrag, bei einem Heimaufenthalt mit Pflegestufe 3 zum Beispiel 60 Euro. Das macht dann 1.800 Euro monatlich, und damit lässt sich in vielen Fällen die Differenz ausgleichen. Weiterer Vorteil: Der Pflegebedürftige entscheidet selbst, wofür das Geld eingesetzt werden soll. Im Gegensatz dazu erstattet die Pflegekostenversicherung die nachgewiesenen Aufwendungen, welche die gesetzliche Pflegekasse nicht übernimmt, allerdings bis zu einer festgelegten Höhe. Diese Variante eignet sich letztlich aber nur, wenn der Pflegebedürftige professionelle Hilfe (ambulant oder stationär) beansprucht. Und schließlich gibt es noch die Pflege-Rentenversicherung : Hier erhält ein Pflegebedürftiger eine frei verfügbare monatliche Rente. Von dieser letzten Form raten viele Verbraucherschützer aber eher ab, weil sie vergleichsweise recht teuer und nicht genau absehbar ist, wie hoch diese Zusatzrente sein wird.
TIPP
Die Stiftung Warentest hat 30 Pflegetagegeldversicherungen untersucht (Zeitschrift Finanztest Heft 2/2011). Ferner findet sich im Internet eine Zusammenstellung der Vor- und Nachteile der geschilderten drei Versicherungsmodelle: www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Themenpaket-Pflege-Mehr-Geld-fuer-die-Pflege-4190771-4198812
KAPITEL 3
Häusliche Pflege
Die meisten älteren Menschen möchten verständlicherweise so lange wie möglich zu Hause, also in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Auch wenn ihre Angehörigen oder Freunde „gebrechlich“ sind, möchten und sollen sie ihr Leben so weit wie es geht selbstbestimmt und selbständig führen. Der Gesetzgeber unterstützt
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