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Pflege daheim oder Pflegeheim

Pflege daheim oder Pflegeheim

Titel: Pflege daheim oder Pflegeheim Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andrea und Justin Westhoff
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müssten, den Wunsch zu erfüllen, weiter in gewohnter Umgebung leben zu können. Sie benötigen nicht nur medizinische Hilfe, sondern intensive Unterstützung im Haushalt und beim täglichen Leben. Dies wiederum heißt, dass jemand bei dem Pflegebedürftigen lebt – vorausgesetzt, in der Wohnung oder im Haus ist genügend Platz, also ein eigenes Zimmer für die Hilfskraft vorhanden.
    Die „normalen“ ambulanten Pflegedienste werden überwiegend für medizinische Betreuung und Körperhygiene in Anspruch genommen, und gelegentlich noch für Hilfen bei Ernährung und Mobilität. Würde eine deutsche Pflegekraft zudem putzen, Wäsche waschen, einkaufen, kochen und den oder die Pflegebedürftigen bei jedem Gang in der Wohnung stützen oder zum Arzt fahren, würde das Monat für Monat viele tausend Euro kosten (oft mehr als ein Heimplatz) – wer hat die schon? Und Kinder – soweit vorhanden –, Angehörige oder Freunde wären in den meisten Fällen mit einer Rundumbetreuung völlig überfordert.
    Pflegerin aus Osteuropa
    Schon seit langer Zeit haben viele Familien den Ausweg genutzt, eine Pflegerin aus Osteuropa zu engagieren. Möglich ist dies sowohl für eine einzelne Pflegeperson als auch für ein Ehepaar im hohen Alter. Der Grund ist ganz klar: Sie kosten sehr viel weniger als deutsche Arbeitskräfte. Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip e.V.) hat 2009 einen Bericht herausgegeben mit dem Titel: „Situation und Bedarfe von Familien mit mittel- und osteuropäischen Haushaltshilfen“ (siehe Literaturverzeichnis ) . Die Autoren kommen zu der indirekten, aber gut begründeten Schätzung, dass zu der Zeit in Deutschland etwa 100.000 Menschen aus Osteuropa als Haushaltshilfen für Pflegebedürftige eingesetzt wurden. Seit der Veröffentlichung hat sich an der Zahl – noch – wenig geändert.
    Grauzone
    Nur: Legal arbeiteten nur rund 2.000 dieser 100.000 Hilfskräfte, alle anderen waren illegal beschäftigt (zum Beispiel über unseriöse Agenturen oder mittels Touristenvisum). Angesichts der Notlage und der Tatsache, dass nur ein verschwindend geringer Teil der Familien mit hilfsbedürftigen Mitgliedern Millionäre sind, ist das menschlich wohl verständlich. Es ist – besser: war – aber auch eine ständige Gratwanderung, manche bezeichneten die Situation als „Grauzone“, andere als kriminell. Wer erwischt wurde, musste mit rechtlichen Konsequenzen und Strafzahlungen rechnen. Außerdem waren der Ausbeutung der „Illegalen“ Tür und Tor geöffnet.
Bessere Möglichkeiten für die Beschäftigung osteuropäischer Hilfen
    Arbeitserlaubnis
    Zum 1. Mai 2011 hat sich dies zum Positiven geändert, nachzulesen zum Beispiel in dem Artikel „Hilfe aus Osteuropa“ der Zeitschrift Finanztest (Heft 5/2011). Im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union dürfen Menschen aus EU-Staaten nunmehr auch in Deutschland arbeiten, vorausgesetzt, sie sind sozialversichert und zahlen Steuern entweder im Heimatland oder bei uns. Ausgenommen von dieser Freizügigkeit sind lediglich Rumänien und Bulgarien, für deren Arbeitskräfte die Regelung voraussichtlich Anfang des Jahres 2014 in Kraft treten wird.
    Gehälter
    Die Gehälter einer Haushaltshilfe aus Polen, Ungarn, den baltischen Staaten, der Slowakei, Slowenien oder der tschechischen Republik liegen bei etwa 1.500 bis über 2.000 Euro monatlich (plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung; Stand 2011). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung können bis knapp 400 Euro davon abgezogen werden, ferner bestimmte Versicherungskosten. Selbstverständlich können Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Finanzierung verwenden, allerdings nur das „Pflegegeld“, denn die ausländischen Hilfskräfte haben keinen Vertrag mit der Pflegekasse und können ihre Dienste daher nicht als „Sachleistung“ abrechnen ( siehe Kapitel 2 ). Trotzdem sollten Sie „Kombinationsleistung“ wählen, wenn Sie (beziehungsweise Ihr Angehöriger) eine Pflegestufe beantragen, weil Sie unter Umständen noch einen deutschen ambulanten Pflegedienst hinzuziehen müssen ( siehe unten ). Zusätzlich können die Aufwendungen für ausländische Pflegehilfen teilweise von der Steuer abgesetzt werden (fragen Sie dazu Ihren Steuerberater oder einen Steuerhilfe-Verein).
    Übrigens können auch Helfer, die bisher „schwarz“ gearbeitet haben, nachträglich legalisiert werden.
    Wie aber kommen Sie an einen solchen „helfenden Engel“?
    Vermittlung
    Es ist

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