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Pflege daheim oder Pflegeheim

Pflege daheim oder Pflegeheim

Titel: Pflege daheim oder Pflegeheim Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andrea und Justin Westhoff
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ja sehr unwahrscheinlich, dass Sie selbst jemanden – sagen wir in Estland – kennen, der zu diesem Zweck zu Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen ziehen mag. Bis zum Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU lag die fast einzige saubere Lösung darin, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (siehe Adressen im Anhang ) einzuschalten. Die ZAV vermittelt auch weiterhin Haushaltshilfen, sofern die Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wurde. Dieser Weg ist jedoch, kurz gesagt, recht bürokratisch und nicht mehr zwingend notwendig.
    Ferner hat die Caritas in einigen Bezirken damit begonnen (Stand 2011), 24-Stunden-Helferinnen aus dem EU-Ausland zu vermitteln.
    Agenturen
    Am besten ist es, wenn Sie eine der – derzeit etwa 70 – einschlägigen Vermittlungsagenturen einschalten (siehe Adressenliste ). Diese arbeiten mit mittel- und osteuropäischen Unternehmen zusammen. Mittels Dienstleistungsvertrag wird dann Ihre Helferin nach Deutschland entsendet. Beide Firmen verlangen selbstverständlich ein Honorar für ihre Tätigkeit, als Einmalzahlung, meistens jedoch als Jahresbeitrag. Sie könnten auch selbst ein osteuropäisches Vermittlungsunternehmen einschalten, in der Regel dürfte dies jedoch für Sie unverhältnismäßig kompliziert sein. Auf jeden Fall sollten Sie selbst auf einige Dinge achten:
    TIPP
    Haushaltshilfen-Vermittler
Die Haushaltshilfe muss eine Bescheinigung „A1“ (früher: „101“) vom Sozialhilfeträger ihres Heimatlandes vorlegen. Ohne dieses Papier gilt die Tätigkeit als Schwarzarbeit.
Der deutsche Vermittler benötigt, um rechtliche Probleme zu vermeiden, eine „Verleiherlaubnis“ von der Bundesagentur für Arbeit.
    Lassen Sie sich diese beiden Bescheinigungen vorlegen.
Menschen aus der EU können auch als Selbständige in Deutschland arbeiten, auch für sie gilt die Freizügigkeit. Doch bei Haushaltshilfen sollten Sie sich nicht darauf einlassen. Denn zur Selbständigkeit gehört es, dass man mehrere Auftraggeber hat. Das kann auf eine Haushaltshilfe, die bei der Pflegeperson wohnt und diese rundherum betreut, logischerweise nicht zutreffen. Also betrachten Zoll und Finanzämter dies als strafbewehrte „Scheinselbständigkeit“.
Es dürfte viele Hausärzte geben, die aus Erfahrung ihrer Patienten wissen, welche privaten Vermittler zufriedenstellend arbeiten.
    Haushaltshilfen auch aus dem EU-Ausland dürfen mittlerweile generell mehr als putzen, bügeln, kochen sowie Aktivitäten des täglichen Lebens unterstützen. Sie können zum Beispiel auch beim Gang auf die Toilette, bei der Körperpflege sowie beim An- und Auskleiden helfen („Grundpflege“). Aber selbst wenn eine solche Kraft bei sich daheim eine medizinnahe Ausbildung genossen hat, erkennt die deutsche Pflegekasse diese normalerweise nicht an. Das bedeutet: Verbände wechseln, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Insulin spritzen, weitere Medikamente geben und sonstige medizinische Pflege („Behandlungspflege“) – für all dies benötigt die hilfsbedürftige Person weiterhin einen ambulanten Pflegedienst. Die Aufgabenverteilung zwischen Pflegekraft und Haushaltsdienst sollte klar festgelegt werden. Pflegedienste betrachten Haushaltshilfen aus dem EU-Ausland heute kaum noch als Konkurrenz.
    TIPP
    Sprache und „Chemie“
Für die meisten pflegebedürftigen älteren Menschen ist es sehr wichtig, sich mit dem Menschen, der nun bei ihnen wohnt, auch unterhalten, zumindest verständigen zu können. Klären Sie mit Ihrem deutschen Vermittler, wie gut die gesuchte Person die deutsche Sprache (notdürftig, gut, fließend …) beherrschen soll.
Als Angehöriger haben Sie mit dem Vermittler geklärt, was Sie benötigen. Dem Pflegebedürftigen wird es jedoch oft schwer fallen, sich an eine fremde Person im eigenen Haushalt zu gewöhnen. Eine gewisse Zeit, sich gegenseitig näher zu kommen, sollte man einräumen (das gilt auch für die Hilfe, die während des Urlaubs Ihrer Angestellten einspringt). Wenn es mit der „Chemie“ aber auch dann nicht klappt, können Sie (unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfrist) das Arbeitsverhältnis beenden und den Vermittler um eine andere Haushaltshilfe bitten. Vielleicht ist aufgrund der ersten Erfahrung dann ja auch schon klarer, welche Eigenarten auf beiden Seiten einem gedeihlichen und vertrauensvollen Verhältnis entgegenstehen.
    Immerhin aber sehen sehr viele

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