Pflege daheim oder Pflegeheim
aktiviert, wenn man quasi seine eigene Zukunft und das Altwerden vor Augen hat. Und darin liegt auch die Chance, die Eltern zum Beispiel in dieser Situation besser zu verstehen. Oft hilft es schon anzuerkennen, dass die Entscheidung, ins Heim zu gehen, sehr schwierig ist.
Was ist möglich?
Aber oft geht es bei der Frage, wie die Pflege organisiert werden soll, gar nicht um „Wollen“, sondern um „Können“: Wozu sind Sie als Angehöriger angesichts des eigenen beruflichen und familiären Lebens überhaupt in der Lage? Welche familiären Konflikte sind zu erwarten? Was schuldet man den nun gebrechlichen Eltern? Mehr als dem Ehepartner, den eigenen Kindern, der eigenen Gesundheit? Wer von den Geschwistern kann sonst gegebenenfalls die häusliche Pflege übernehmen? Und wenn dies keiner kann: Wer soll Vater oder Mutter überzeugen, dass der Umzug ins Heim unumgänglich wird? Hier sollten Geschwister auf jeden Fall versuchen, an einem Strang zu ziehen.
Heimplatz reservieren?
Oft wird bei der Frage Pflege daheim oder im Pflegeheim geraten, frühzeitig einen Platz zu reservieren. Das kann Unterschiedliches bedeuten: Eine echte Reservierung, also das Freihalten eines bestimmten Zimmers in einem bestimmten Heim, ist mit sehr hohen Kosten verbunden (im Einzelfall unterschiedlich, aber von um die 75 Prozent der Pflege- und Unterbringungskosten, tageweise berechnet, müssen Sie ausgehen). Das kommt eigentlich nur in Frage, wenn Sie bereits wissen, wann der Umzug genau sein soll, Sie aber noch ein paar Tage Vorbereitung brauchen oder sich leisten wollen; oder wenn in dem gewünschten Heim plötzlich ein Platz frei wird, aber der Pflegebedürftige noch für eine – absehbare – Zeit im Krankenhaus bleiben muss. Man kann sich auch in eine private Seniorenresidenz oder ein Wohnstift (die Luxusvarianten des Altenheimes) „einkaufen“ und so einen Platz reservieren. Viele der meist privaten Betreiber solcher Einrichtungen verlangen ein beträchtliches Darlehen für ein lebenslanges Wohnrecht, aber das dürfte den Geldbeutel der meisten Menschen übersteigen.
Vormerkung
Ansonsten meint „reservieren“ eher „vormerken“, also sich rechtzeitig auf eine Warteliste setzen zu lassen. Das ist fast überall möglich und wird in den meisten Heimen so gehandhabt, dass Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger ein Anmeldeformular ausfüllen müssen und dann benachrichtigt werden, wenn ein Platz frei wird. Dann können Sie entscheiden, ob Sie den nehmen wollen, ansonsten kommt der Nächste von der Liste an die Reihe. Der Vorteil dabei ist: Sie können so das Heim mit Bedacht nach Qualität und anderen persönlich wichtigen Kriterien auswählen ( siehe die folgenden Seiten ). Und wenn es umgekehrt einmal schnell gehen muss, bieten viele Träger Übergangslösungen an. Das heißt, dass der Pflegebedürftige zwar für eine begrenzte Zeit nicht das gewünschte Zimmer, sondern vielleicht nur ein Zweibettzimmer bekommt oder vorübergehend in eine nahegelegene Einrichtung geschickt wird. Durch die Vormerkung bekommt er aber baldmöglichst den gewünschten Platz.
„Ins Heim geschickt“?
Unter Vormundschaft
Wirklich zwangsweise, also gegen den Willen des Pflegebedürftigen, kann die Einweisung in ein Heim nur geschehen, wenn der Betreffende „unter Betreuung“ steht, das heißt einen gesetzlichen Vormund hat oder freiwillig jemandem eine Betreuungsvollmacht ( siehe Kapitel 2 , Kasten „Was heißt Betreuung?“ ) erteilt hat. Ansonsten entscheidet jeder Mensch selbst, ob er in ein Pflegeheim geht oder nicht. Auch das Sozialamt, das unter Umständen für die Pflegekosten aufkommen muss, kann niemanden einweisen lassen, sondern muss ebenfalls versuchen, zunächst nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu handeln.
„Entlassungsmanagement“
Allerdings kann nach einem Krankenhausaufenthalt für ältere Menschen die Situation entstehen, dass sie unmöglich nach Hause entlassen werden können, weil sie sehr viel umfassendere pflegerische Betreuung und Hilfe im Alltag brauchen als vor der stationären Behandlung, diese aber nicht sofort organisiert werden kann. Das passiert heute häufiger, weil die Krankenhäuser aufgrund der „Fallpauschalen“ Patienten sehr viel schneller und damit hilfebedürftiger entlassen als früher. Da der behandelnde Arzt dort aber gesetzlich verpflichtet ist, einen Patienten gezielt in die „Weiter- oder Nachbehandlung“ zu übergeben, gehört heute ein „Entlassungsmanagement“ zu den
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