Pflege daheim oder Pflegeheim
pflegerische Betreuung wird wohl auf Dauer kaum funktionieren, erst recht nicht, wenn die WG-Bewohner alle ungefähr im selben Alter sind. Die einzelnen Mitglieder der Senioren-Wohngemeinschaft müssen also bei Bedarf einen ambulanten Pflegedienst einschalten – und diesen auch bezahlen können.
TIPP
Geld sparen bei Pflegediensten in der WG
Wenn mehrere oder alle Bewohner einer Senioren-WG oder Mieter beim „betreuten Wohnen“ (s.o.) Pflege benötigen, lässt sich das finanziell günstiger gestalten. Sie können einen ambulanten Pflegedienst gemeinsam in Anspruch nehmen. Dieses „Poolen“ von Leistungen bedeutet ja zum Beispiel, dass eine Pflegerin nicht für jede Person einzeln herbeikommen muss und somit nicht nur die Fahrkostenpauschale, sondern auch Zeit spart. Die ambulanten Pflegedienste sind verpflichtet, diese „Wirtschaftlichkeitsreserve“ ausschließlich im Interesse der Pflegebedürftigen einzusetzen. Durch „Poolen“ gespartes Geld aus den Leistungen der Pflegeversicherung kommt also allen Bewohnern für andere angenehme oder nützliche Dinge zugute.
Pflegewohngruppen
Ein Spezialfall der Wohngemeinschaften für Senioren sind betreute Wohngruppen oder auch „Pflegewohngruppen“ . Sie können von Angehörigen, Selbsthilfegruppen, Pflegediensten oder Vereinen initiiert werden und sind speziell für Menschen mit schweren, pflegeintensiven Erkrankungen gedacht. Meist heißt dies: für Demenzkranke, die ein festes Team aus Pflege- und Hauswirtschaftskräften versorgt. Die Idee dahinter ist, dass gerade dementen Menschen ein „Alltagsleben“ gut tut und dass hier eine viel individuellere Pflege möglich wird. Solche Wohngemeinschaften sind vergleichbar mit Pflegeheimen und unterliegen deshalb nicht dem allgemeinen Mietrecht. Hier gilt vielmehr seit Oktober 2009 das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Der Gesetzgeber hat damit Regelungen festgeschrieben für Verträge, in denen es um das Wohnen verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen geht (aber nur, wenn Wohnen und Pflege untrennbar miteinander verknüpft sind, also in Heimen und Pflegewohngemeinschaften): Es gibt Vereinbarungen über den Wohnraum wie in einem Mietvertrag, aber angepasst an die besondere Situation pflegebedürftiger Menschen, und es gibt zugleich genaue vertragliche Regelungen über die Pflegeleistungen, die man mit dem Einzug in eine solche Wohngemeinschaft „einkauft“.
Mangelnde Kontrolle
Aber trotz der gesetzlichen Absicherungen sind solche speziellen Pflege-Wohngemeinschaften oft problematisch: Die „Demenz-WGs“ werden nicht ausreichend kontrolliert, deshalb kann die Betreuung dort schlecht sein. Es gibt viele Beschwerden von Angehörigen bei Beratungsstellen, die vor allem darüber klagen, dass zu wenig Betreuungspersonal für die in der Regel sechs bis acht pflegebedürftigen WG-Bewohner bereit steht. Da die Zahl solcher speziellen Wohngemeinschaften ständig steigt, braucht es dringend gesetzliche Kontrollmöglichkeiten und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards. Besonders interessant ist in dem Zusammenhang ein vom Bundesfamilienministerium gefördertes Modellprojekt (getragen von dem Berliner Verein „Freunde alter Menschen e.V.“), das solche Qualitätskriterien entwickelt hat (siehe www.wg-qualitaet.de . Hier finden Sie auch viele weitere Informationen über betreute Seniorenwohnformen).
Wenn es gut läuft und die Kontrollen funktionieren, sind solche Einrichtungen vor allem für Demenzkranke eine gute Lösung. Als Angehörige können und sollten Sie sich weiterhin in der Betreuung engagieren. Aber: Sie tragen nicht die Last, immer verfügbar sein zu müssen.
Vor- und Nachteile
Allerdings kostet das Leben in einer betreuten Wohngemeinschaft ungefähr so viel wie ein Platz im Pflegeheim. Und da diese Pflegewohngruppen sozialrechtlich als eigener Haushalt der Bewohner gelten, zahlt die Pflegekasse – je nach Pflegestufe – nur die Sätze für Sachleistungen in der ambulante Betreuung (siehe Tabelle im Unterkapitel „Pflegegeld und Sachleistungen“). Es gibt dennoch einen großen Vorteil: In einer betreuten Wohngemeinschaft lässt sich eine 24-Stunden-Pflege günstiger finanzieren, denn die wird in der Regel mit einer Pauschale von monatlich etwa 200 bis 300 Euro pro Person berechnet. Außerdem gibt es bei Demenzkranken auch erhöhte Betreuungsbeträge.
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