Pflege daheim oder Pflegeheim
entsprechen. So hat zum Beispiel das Kuratorium Deutsche Altenhilfe ein Modell entwickelt, das sich KDA-Hausgemeinschaft nennt: Hier werden innerhalb einer – eher größeren – Heimanlage mehrere Wohngruppen gebildet, in denen jeweils sechs bis zwölf Pflegebedürftige zusammen leben. Jeder hat ein eigenes Zimmer, und die Betreuung übernehmen nicht ausschließlich die medizinisch gebildeten Pflegekräfte des Heimes, sondern in der Hauptsache ein festes Team von Hauswirtschaftskräften, welche die Bewohner in einem möglichst normalen Wohnalltag unterstützen sollen. Hier bestimmt nicht die Pflegeroutine eines Heimes das Leben, sondern es werden – im Rahmen der Wohngemeinschaft – die persönlichen Bedürfnisse und Rhythmen des Einzelnen berücksichtigt. Diese Pflegeform ist nicht nur, aber am besten für Demenzkranke geeignet, die häufig zwar eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, aber noch lange Zeit wenig medizinische Pflege brauchen. Solche betreuten Wohn- beziehungsweise stationären Hausgemeinschaften haben außerdem den Vorteil, dass sie den heimrechtlichen Bestimmungen und Qualitätskontrollen unterliegen.
Eine Übersicht über sämtliche bundesdeutschen stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie unter www.wohnen-im-alter.de oder auch www.heimverzeichnis.de (mehr dazu im Kapitel 5, „Adressenportale“).
Welche Bedingungen müssen Pflegeheime erfüllen?
Auflagen
Da der größte Teil der Bevölkerung in Deutschland gesetzlich kranken- und damit auch pflegeversichert ist, sind die meisten Pflegeheime durch die Pflegekassen zugelassen. Praktisch heißt das: Ein Träger schließt mit den Kassen einen Versorgungsvertrag und muss dafür ähnliche Bedingungen erfüllen wie ambulante Pflegedienste. Vor allem müssen Heime nachweisen, dass sie dauerhaft in der Lage sind, die notwendige Pflege und Betreuung anzubieten (das heißt, sie müssen genügend und qualifiziertes Personal beschäftigen), und sie müssen die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen. Außerdem gelten noch Zusatzbedingungen nach dem Heimgesetz, die sich vor allem auf die Gebäude und baulichen Sicherheitsmaßnahmen beziehen.
Übersicht
Eine Übersicht über zugelassene Pflegeheime – mit Preis- und Leistungsvergleichslisten – erhalten Sie bei Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse.
Der „Pflege-TÜV“
Qualität der Pflege
Die Qualität der Pflege, vor allem in Heimen, ist seit Langem ein heißes Thema. Medienberichte über skandalöse Zustände haben viele erschreckt und die Politik mindestens teilweise aufgeschreckt. Sie können sich nicht auf alle Qualitätssiegel und Zertifikate unbedingt verlassen, da es davon eine Vielzahl gibt, die zum Teil von den Pflegeheim-Trägern selbst „erfunden“ und vergeben werden. Aber mit der Pflegereform 2008 wurden mehrere Maßnahmen für eine bessere Versorgung Pflegebedürftiger auf den Weg gebracht: Zunächst wurden verbindliche Qualitätsstandards für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen gesetzlich verankert, die sich am anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse orientieren. Beispielsweise weiß man ziemlich genau, wie das „Wundliegen“ (siehe Dekubitus, Kapitel 7 ) entsteht und was dagegen zu tun ist.
Prüfung durch MDK
Ob die Pflegeheime diese Qualitätsstandards erfüllen, überprüft regelmäßig der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), und zwar unangemeldet, einmal pro Jahr routinemäßig oder – wenn eine Beschwerde vorliegt – gezielt (diese Abstände gelten seit 2011, früher wurde nur durchschnittlich alle fünf Jahre geprüft!). Dabei sollen sich die Prüfer nicht an den Akten orientieren, sondern am konkreten Pflegezustand der Betreuten, und sie sollen auch direkt erfragen, wie zufrieden die Heimbewohner selbst mit der Pflege sind (die Auswahl der Befragten erfolgt per Zufallsgenerator, damit die Heime keine Vorzeigebewohner präsentieren). Die Fragen lauten etwa: „Schmeckt das Essen?“ – „Sind die Mitarbeiter freundlich?“ Aber auch: „Können Sie entscheiden, ob Ihre Tür offen oder geschlossen ist?“ – „Fragen die Mitarbeiter Sie, was Sie anziehen möchten?“ – „Können Sie jederzeit – ohne Zuzahlung – etwas zu trinken bekommen?“
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Ergebnisse müssen im Internet oder sonst in geeigneter Form veröffentlicht werden sowie verständlich und vergleichbar sein ( siehe www.pflegenoten.de ). Ein gutes Heim wird Ihnen auf Anfrage auch die aktuellen Prüfergebnisse gern zur
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