Pflege daheim oder Pflegeheim
Vertragspartner zum Beispiel in der Einleitung auch das Selbstverständnis des Heimträgers enthalten, das Grundlage der pflegerischen Arbeit ist. Vor allem aber müssen die anfallenden Kosten genau aufgeschlüsselt werden nach Pflegekosten (gemäß Pflegestufen), die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (gelegentlich auch als „Hotelkosten“ bezeichnet), eventuell Kosten für Extraleistungen (zum Beispiel Einzelzimmerzuschlag) und „Investitionskosten“ (Pauschale für zum Beispiel bauliche Maßnahmen). Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass alle Heimleistungen möglichst genau in dem Vertrag aufgelistet sein sollten, da Sie später nur einfordern können, was auch vertraglich vereinbart wurde. Im Heimvertrag muss außerdem geregelt sein, wie sich die Kosten verändern, wenn der Pflegebedürftige vorübergehend abwesend ist, zum Beispiel ins Krankenhaus kommt, und in welcher Weise Veränderungen im Gesundheitszustand die Kosten verändern. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie sich bei der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe (Adressen finden Sie unter www.verbraucherzentralen.de ) oder anwaltlich beraten lassen.
Geduld ist gefragt
Eingewöhnungszeit
Jeder Mensch braucht Zeit, sich an Neues zu gewöhnen, das gilt natürlich insbesondere für eine andere Wohnung und Lebenssituation. Sie sollten daher eine gewisse Eingewöhnungszeit im Heim einrechnen, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger über dieses oder jenes klagt. Viele Heime bieten seelsorgerische Hilfe an, die nicht unbedingt religiös gebunden sein muss, wo man über die ersten schwierigen Tage sprechen kann. Massiven Beschwerden und konkreten Versäumnissen sollten Sie allerdings nachgehen und zum Beispiel die Pflegeleitung darauf ansprechen. Manchmal hilft schon das Signal: „Da ist jemand, der sich kümmert“, selbst wenn die Klagen im Einzelnen erst einmal zurückgewiesen werden.
Umzug
Ferner empfiehlt es sich auf jeden Fall, den konkreten Umzug ohne den Betreffenden zu machen. Natürlich können und müssen Sie so weit wie möglich darüber sprechen, was mitgenommen werden soll und kann. Aber das Erlebnis, wie die eigene Wohnung ausgeräumt, wie Möbel und liebgewordene Gegenstände weggegeben oder zum Sperrmüll gebracht werden, ist besonders für alte Menschen sehr schmerzhaft.
Kündigung
Wenn sich Ihr pflegebedürftiger Angehöriger auf Dauer gar nicht wohl fühlt, kann er selbstverständlich auch das Pflegeheim verlassen oder in ein anderes wechseln. Dafür müssen Sie den Heimvertrag bis zum dritten Werktag eines Monats schriftlich kündigen, dann kann er zum Ende des gleichen Monats ausziehen. Wenn die Pflegebedürftigen diesen Wunsch allerdings bereits in den ersten Tagen äußern, sollten Sie nicht gleich diesen schwerwiegenden Schritt unternehmen, sondern in liebevollen Gesprächen zunächst für eine gewisse Eingewöhnungszeit „werben“.
Insolvenz des Heimes
Es kann auch – allerdings sehr selten – passieren, dass ein Pflegeheim pleite geht und Ihr Angehöriger deswegen umziehen muss. Fachleute schätzen, dass solche Insolvenzen zunehmen, obwohl ja künftig mehr Pflegeplätze gebraucht werden. Denn die Ausstattung einiger kleinerer Heime ist veraltet, und nicht jeder Betreiber kann freiwillig höhere Gehälter bezahlen, um ausreichend Pflegepersonal zu finden. Nur einen gewissen Schutz bietet es, wenn Sie eine Unterbringung aussuchen, die zu einer Kette mit mehreren größeren Heimen gehört. Wenn das Heim Ihres Angehörigen pleite zu gehen droht, kommt auf Sie als Angehörigem jedenfalls erneut viel Arbeit und Mühe zu. Allerdings kann die regionale Heimaufsicht helfen (Adressen im Internet oder bei der zuständigen Sozialverwaltung).
Hospize und Hospizdienste im Pflegeheim
Umfragen zeigen immer wieder, dass die allermeisten Menschen (etwa 90 Prozent) zu Hause sterben möchten ( zu den Möglichkeiten ambulanter Hospizdienste siehe Kapitel 6 , „Palliativversorgung“ ). Die Realität sieht aber anders aus: Etwa die Hälfte der Deutschen befindet sich zum Zeitpunkt des Todes im Krankenhaus, weitere 20 Prozent im Pflegeheim. Hospize bieten dazu eine menschenwürdige Alternative:
Menschenwürdige Alternative
Das sind stationäre Pflegeeinrichtungen, in denen jedoch nicht die Pflegebedürftigkeit im Vordergrund steht, sondern die für unheilbar kranke Menschen verbleibende Lebenszeit so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Einrichtungen sind meist nicht groß, bewusst behaglich eingerichtet und haben in der Regel
Weitere Kostenlose Bücher