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Pflege daheim oder Pflegeheim

Pflege daheim oder Pflegeheim

Titel: Pflege daheim oder Pflegeheim Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andrea und Justin Westhoff
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zusammenarbeiten sollen.
    Außerdem haben das „Kuratorium Deutsche Altenhilfe“ und die „Stiftung Warentest“ (11/2010) die Beratungsqualität in ausgewählten Pflegestützpunkten getestet mit dem Ergebnis, dass diese Beratung „aus einer Hand“ für Pflegebedürftige und Angehörige durchaus sehr hilfreich sein kann, auch wenn die fachliche Qualität noch nicht immer optimal ist.
Pflegeberater und Fallmanagement
    Die Pflegeberaterinnen und -berater kommen auf Wunsch auch persönlich zu Ihnen nach Hause. Das ist ebenfalls kostenlos. Rufen Sie bei Ihrer Kasse an, man muss Ihnen dort einen Ansprechpartner nennen, mit dem Sie dann einen Termin ausmachen können. Denn selbstverständlich sind sie Ihnen auch bei allgemeineren Pflegefragen und beim „Papierkrieg“ behilflich, aber in erster Linie sollen die Pflegeberater im Sinne eines individuellen „Fallmanagements“ tätig sein: Sie sollen die Situation der einzelnen Pflegebedürftigen kennenlernen, um besser beraten zu können, was der Betreffende zum Beispiel an Hilfsmitteln (wie Wannenlifter oder Haltegriffe) braucht, welche Art der Wohnungsanpassung möglich, welche Umbaumaßnahmen nötig sind und ähnliches mehr. Pflegeberater sollen ferner dabei helfen, einen individuellen Versorgungsplan aufzustellen, Leistungsanträge an die zuständigen Kassen weiterleiten oder auch überlegen, welche Hilfe vom Sozialamt notwendig und möglich ist.
    Sind Sie mit der Beratungsperson nicht zufrieden, können Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt oder Kasse Abhilfe einfordern.
    Kontrollfunktion
    Was Sie aber noch wissen sollten: Die Pflegeberater haben auch eine gewisse Kontrollfunktion, im „Ratgeber zur Pflege“ des Bundesgesundheitsministeriums heißt es dazu etwas verklausuliert: „Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben in den Pflegestufen I und II einmal halbjährlich und in der Pflegestufe III einmal vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch zu nehmen.“ Mit diesem Beratungsbesuch soll sichergestellt werden, dass auch die rein private häuslichen Pflege eine gewisse Qualität hat, außerdem, so heißt es, sollen dabei die häuslich Pflegenden unterstützt werden. Sicherlich hofft man damit auch jenen wenigen Angehörigen etwas auf die Finger schauen zu können, die das Pflegegeld des alten kranken Menschen einstreichen, sich ansonsten aber nicht um ihn kümmern.
Beratung auch für Privatversicherte
    Kostenfreie Beratung
    Wer privat krankenversichert ist, hat ebenfalls diesen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung. Sie können sich dafür entweder an das Versicherungsunternehmen, bei dem Sie versichert sind, oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e.V. wenden. Dieser hat eigens eine Tochtergesellschaft gegründet, die „COMPASS Private Pflegeberatung GmbH“. Hier werden Sie telefonisch beraten (unter der kostenlosen Nummer: 0 800 101 88 00) oder können einen Termin vereinbaren, zu dem ein Pflegeberater zu Ihnen nach Hause kommt.
Servicetelefone
    ✆ Bundesministerium für Gesundheit: 0180/5 99 66 03
    Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung ist erreichbar:
    Mo.–Do. 8.00–18.00 Uhr, Fr. 8.00–12.00 Uhr.
    14 Cent pro Minute aus den Festnetzen und maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.
    Das BMG bietet verschiedene Beratungstelefone (und auch einen Service für Gehörlose und Hörgeschädigte) für alle Fragen zum deutschen Gesundheitssystem. Am „Pflegeberatungstelefon“ bekommen Sie vor allem Auskunft zu Fragen rund um das Beitrags- und Leistungsrecht innerhalb der Pflegeversicherung, werden über mögliche gesetzliche Ansprüche aufgeklärt und erhalten Adressen und Ansprechpartner.
    ✆ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 01 80/1 90 70 50
    Der Servicetelefondienst des BMFSFJ ist erreichbar:
    Mo.–Do. 9.00–18.00 Uhr. 3,9 Cent pro Minute aus den Festnetzen und maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.
    Auf der Internetseite des BMFSFJ findet sich allerdings bei der Nummer des Servicetelefons der Hinweis: „Bitte haben Sie Verständnis, dass das Ministerium auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch rechtliche Ratschläge oder individuelle Beratung erteilen kann.“
    ✆ Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 0 11 77 22
    Das Beratungstelefon der UPD ist bundesweit erreichbar:
    Mo.–Fr.10.00–18.00 Uhr, Do. bis 20.00 Uhr. Der Anruf aus dem deutschen Festnetz ist kostenfrei; Anrufer aus den

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