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Pflege daheim oder Pflegeheim

Pflege daheim oder Pflegeheim

Titel: Pflege daheim oder Pflegeheim Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Andrea und Justin Westhoff
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auch im Ausland – aber nur innerhalb Europas – Anspruch auf das Pflegegeld , das in Deutschland bewilligt wurde. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil festgestellt, dass die Pflegeversicherung nicht verpflichtet ist, für Sachleistungen im Ausland zu zahlen (Az: C208/07). Das heißt, die Kosten für ein Pflegeheim im Ausland müssten Sie in jedem Fall selbst tragen.
    Konkrete Adressen von Heimen in verschiedenen Ländern mit detaillierten Beschreibungen, Leistungsangeboten und Preisen finden Sie zum Beispiel unter: www.wohnen-im-alter.de/altenpflege-betreutes-wohnen-im-ausland.html .

KAPITEL 5
Wo Sie Rat und Hilfe finden
    Selbstverständlich finden Sie ohnehin an vielen Stellen in diesem Buch Hinweise auf Ansprechpartner oder weiterführende Literatur. Außerdem gibt es im Anhang eine Adressen- und eine Literaturliste. In diesem Kapitel fassen wir die wichtigsten Beratungsangebote zur Pflege kompakt zusammen, die wir so sorgfältig wie möglich auf Nützlichkeit und Unabhängigkeit geprüft haben. Eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen, auch nicht für Vollständigkeit.
    Überforderung vermeiden
    Im Kapitel 5 geht es dann darum, worauf Sie als Angehöriger für sich selbst achten sollten, um einer Überforderung entgegenzuwirken.
Kostenlose Pflegeberatung – ein gesetzlicher Anspruch
    Die Reform der Pflegeversicherung von 2008 hat die Informations- und Beratungsangebote zur Pflege erheblich verbessert. Die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wollte nach eigener Aussage endlich Schluss damit machen, dass Pflegebedürftige beziehungsweise deren Angehörige „erst von Pontius zu Pilatus laufen müssen“, bis sie wissen, welche Unterstützung sie wo überhaupt bekommen können. Es gibt seither einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Beratung, zum einen durch speziell geschulte „Pflegeberaterinnen“ und „Pflegeberater“, zum anderen in wohnortnahen „Pflegestützpunkten“.
Pflegestützpunkte
    Beratungsstellen
    Hinter der Bezeichnung verbirgt sich keine neue oder zusätzliche Behörde, sondern eine Beratungsstelle, die räumlich und organisatorisch bei den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen angesiedelt ist. Hier arbeiten Mitarbeiter der Kassen, die in Fragen des Sozialversicherungswesens, in Sozialarbeit oder in Alten- beziehungsweise Krankenpflege besonders ausgebildet sind. Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, muss Sie Ihre zuständige Pflegekasse über den Pflegestützpunkt oder Berater in Ihrer Nähe informieren. Außerdem soll sie Ihnen Adressen und Preisvergleichslisten von lokalen ambulanten Pflegediensten und verschiedenen anderen Dienstleistern rund um die Pflege zusenden, damit Sie sich schon mal einen ersten Eindruck über die Möglichkeiten verschaffen und entsprechende Fragen überlegen können. Falls dies nicht automatisch geschieht, fordern Sie diese Unterlagen an.
    Konkrete Hilfestellung
    Das Hauptaugenmerk der Pflegeberatung soll darauf gerichtet sein, die ambulante Pflege zu stärken. Das darf aber nicht dazu führen, dass zum Beispiel nur deswegen von einer stationären Pflege abgeraten wird, weil das für den Kostenträger (also die Pflegekasse) billiger ist. Beim Pflegestützpunkt bekommen Sie auch konkrete Hilfestellungen, wenn es gilt, die wichtigen Antragsformulare richtig auszufüllen, vor allem, um an Leistungen aus der Pflegeversicherung zu kommen. Das „Zentrum für Qualität in der Pflege“ bietet eine aktuelle bundesweite Übersicht zu den rund 380 Stützpunkten in Deutschland. Über eine interaktive Online-Datenbank bekommen Sie alle verfügbaren Kontaktdaten unter http://psp.zqp.de/search.php .
    Aber bis jetzt (Redaktionsschluss) läuft noch nicht alles optimal: Da die Einrichtung der Pflegestützpunkte Ländersache ist, sind sie in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich verbreitet. Die Idee des Gesetzgebers, dass jeder Ratsuchende in Sachen Pflege ohne große Umstände und vor allem wohnortnah Unterstützung findet, ist noch nicht vollständig umgesetzt worden. In Sachsen und Sachsen-Anhalt zum Beispiel gibt es überhaupt keine Pflegestützpunkte, sondern an ihrer Stelle eine „vernetzte Pflegeberatung“. Konkret heißt das, dass weiterhin die Kassen und Kommunen (wenn Sozialhilfe zur Pflege nötig ist) die Beratung im Einzelfall übernehmen, dabei aber besser als bisher mit den anderen Beteiligten, etwa Pflegeeinrichtungen oder Selbsthilfegruppen für Angehörige,

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