Pflege daheim oder Pflegeheim
Geld von der Pflegekasse und den Heimkosten kann Sie so gerade mal aus ihrer Rente und dem Ersparten aufbringen. Da dürfte man als Gegenleistung unter anderem Respekt vor der Privatsphäre erwarten. Doch aus einem Lautsprecher im Zimmer wird sie zu allen Abendandachten und Sonntagsgottesdiensten gerufen. Abschalten des Lautsprechers hoch an der Zimmerdecke ist nicht vorgesehen. Zu protestieren traut sich Frau G. auch nicht, denn in ihrer bayerischen Kleinstadt sowie in für Angehörige gut erreichbarer Nähe gibt es nur dieses Heim eines kirchlichen Trägers. Dass der Schwiegersohn kurzerhand auf einen Stuhl gestiegen ist und die Kabel des Lautsprechers abgeklemmt hat, freute zwar Frau G. Doch für den Heimbetreiber ist eine solche Zwangsbeglückung kein Ruhmesblatt.
„Fördernde Pflege“: Gibt es im Heim therapeutische Angebote, um zum Beispiel die körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu erhalten oder zu stärken (Gymnastik- oder Kreativkurse)?
Das Essen: .. ist immer ein heikles Thema, weil die Geschmäcker verschieden sind und Menschen mit zunehmendem Alter nicht gerade toleranter werden. Aber grundsätzliche Klagen wie „zu hartes Gemüse oder Fleisch“ oder „kaltes Essen“ oder andererseits ein Lob über täglich Salat und Obst auf dem Speiseplan können schon Anhaltspunkte sein.
Gemeinschaftsräume und Freizeitangebot: Gibt es zum Beispiel eine Bibliothek, einen Fernsehraum oder einen „Bewohnertreff“? Welche gemeinschaftlichen Aktivitäten werden angeboten? Ist das Heim in Kontakt mit der Nachbarschaft zum Beispiel mit öffentlichen Veranstaltungen (Kino, Musik oder ähnliches)? Gibt es gemeinsame Ausflüge?
Besondere Dienstleistungen und Annehmlichkeiten: Wie ist die technische Ausstattung der Zimmer – gibt es Telefon, Radio und Fernsehen (beziehungsweise Anschlussmöglichkeiten für private Geräte)? Kann man Friseur- oder Fußpflegetermine im Haus vereinbaren? Gibt es Gästezimmer für Angehörige? Gibt es beim Pflegepersonal feste Ansprechpartner für Angehörige?
Sicherheit: Ein ganz heißes Eisen. Die Feuerwehr beklagt seit Jahren, dass es zum Beispiel keine gesetzliche Bestimmung für den Einbau von Rauchmeldern in Pflegeheimen gibt. Deshalb sollten Sie es durchaus als ein Qualitätskriterium ansehen, wie sich ein Heim um die Sicherheit seiner Bewohner sorgt. Dazu kann zum Beispiel auch gehören: Gibt es Notfallklingeln auch in den öffentlichen Räumen? Ausreichend Feuermelder? Genügend Licht in den Fluren und Treppenhäusern? Farbige Signalstreifen an Treppenabsätzen? Und vor allem: Gibt es Rauchmelder in allen Zimmern?
Ist ein Arzt anwesend?
Drei Grundmodelle
Die pflegerische Betreuung in einem Heim bedeutet nicht zwangsläufig, dass rund um die Uhr ein Arzt zur Verfügung steht, denn Pflegeheime sind keine Krankenhäuser. Aber natürlich bekommen Heimbewohner in der Regel schneller ärztliche Hilfe, als es zuhause möglich wäre. Man kann drei Grundmodelle unterscheiden (wobei es „vor Ort“ dann immer noch individuelle Varianten geben kann):
Plurales Modell
In sehr vielen Pflegeheimen behalten die Heimbewohner entweder ihren jeweiligen Hausarzt, oder sie bekommen – falls sie in der Heimumgebung fremd sind – Kontakt zu einer Arztpraxis in der Nähe vermittelt ( „plurales Modell“ ). Der Vorteil: Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten kann erhalten bleiben. In Notfällen und außerhalb der Sprechzeiten wird direkt vom Heim aus der ärztliche Bereitschaftsdienst oder der Notdienst der Feuerwehr gerufen. Manche Heime organisieren außerdem regelmäßige Termine von externen Fachärzten (ein Augenarzt zum Beispiel) im Hause, zu denen die Bewohner nach Bedarf gehen können. Nachteile bei diesem Modell: Die externen verschiedenen Hausärzte haben wenig Kontakt zum Pflegepersonal, die wiederum die Heimbewohner im Alltag sehr viel besser kennen; die Pflegebedürftigen werden nicht so regelmäßig ärztlich betreut, wie es ein fester „Heimarzt“ könnte, und sie werden im Zweifelsfall (wenn der Hausarzt gerade mal nicht zu erreichen ist) schneller, manchmal zu schnell, ins Krankenhaus geschickt.
Heimarztmodell
Manche Alten- und Pflegeeinrichtungen haben einen Arzt (oder auch mehrere) fest angestellt ( „Heimarztmodell“ ). Dieser ist dann für die Notfallversorgung zuständig und für die Heimbewohner, die keinen eigenen niedergelassenen Hausarzt mitbringen, und er übernimmt außerdem die Fortbildung des Pflegepersonals. Eher selten gibt es einen
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