Reich durch Hartz IV
erwerbstätigen Partner und mit Aussicht auf eine lediglich niedrig entlohnte Tätigkeit handelt. In diesen Fällen erscheint die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wenig reizvoll.« Die Professorin Uta Meier-Gräwe von der Universität Gießen bekräftigt diese Erkenntnisse in einer Studie zur Situation Alleinerziehender mit dem Titel »Hätschelkinder der Nation?« Sie rechnete aus, dass der Steuerzahler für eine nie erwerbstätige Mutter mit einem Kind bis zu deren 50. Lebensjahr 445 000 Euro bezahlen muss. Eine vergleichbar qualifizierte, ebenfalls alleinerziehende, aber erwerbstätige Mutter zahle im selben Zeitraum rund 215 000 Euro an Steuern!
»Die Politik hat die Alleinerziehenden zu ihrem Lieblingsthema gemacht«, sagt auch Kerstin F. von der Bundesagentur für Arbeit in einem Gespräch mit den Journalisten Rainer Hank und Georg Meck von der FAZ . Die Fördermaßnahmen für Mütter seien umfassend und teuer: Coaching, Stabilisierung, Aktivierung – alles finanziert vom Steuerzahler. »Alleinerziehende sind ein großes Geschäft.« stellen Rainer Hank und Georg Meck fest. Die Gruppe der Alleinerziehenden wachse in Deutschland vier Mal so schnell wie im Schnitt der OECD-Länder. Sie zitieren den Chef des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, der ein hartes Urteil fällt: »Die staatliche Unterstützung nimmt den Charakter einer Trennungsprämie an.«
Auch in Nachbarländern gibt es Alleinerziehende, aber in Holland beispielsweise läuft so etwas nicht. Dort geht man auch hier mit gutem Beispiel voran. Von Alleinerziehenden wird verlangt, dass sie trotz kleiner Kinder mindestens 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Forderung: Die Zumutbarkeitskriterien müssen dringend geändert werden. Sicher muss, wer zu alt oder zu krank ist, entsprechend unterstützt werden. Aber dass man einen angebotenen Job, auch stundenweise Erwerbstätigkeit, ablehnen kann, bloß weil der Job nicht gefällt oder man als Frau oder Mann alleinerziehend ist, sollte nicht möglich sein.
5. Begrenzung der Hartz-IV-Leistungen
Immer wieder kann man selbst von Jobberatern, die Arbeitslose tagtäglich beraten, den Vorschlag hören, das Bezugsrecht für Hartz IV einzuschränken. Nicht für die, die 40 Jahre lang gearbeitet haben und deren Firma in die Insolvenz gegangen ist oder ihre Produktion ins Ausland verlagert hat. Ausgenommen sollten auch die sein, die zu krank oder zu alt sind, um dauerhaft zu arbeiten. Was hält uns aber noch davon ab, Leuten, die bisher kaum oder noch nie gearbeitet haben, ausschließlich mit Lebensmitteln und einem Dach über dem Kopf zu helfen? Warum sollte nicht auch der Bezug von Hartz IV und Sozialhilfe begrenzt werden auf maximal fünf Jahre im Laufe eines Lebens?
Forderung: Eine Begrenzung des Hartz-IV-Bezugs oder ein Ersetzen von Geldmitteln durch Lebensmittelgutscheine würde vor allem jungen Leuten klar machen, dass sie nicht damit rechnen können, ihr Leben lang alimentiert zu werden. Sie wüssten, dass sie sich bewegen müssen und verpflichtet sind, einen Schul- oder Berufsabschluss zu machen und eine Arbeit anzunehmen.
6. Mehr Sanktionen
In der Talkshow Menschen bei Maischberger saß im Dezember 2012 ein Mann von Mitte 50 im Schneidersitz auf dem Sofa. Sein Name: Ralph B. Er bezieht seit sieben Jahren Hartz IV und lehnt alle Jobangebote ab. Der gelernte Ergotherapeut arbeitete in einem Seniorenheim und bekam – wie viele andere Angestellte auch – Ärger mit dem Chef. Er habe – nach eigener Aussage – »Weisheitsschulungen« durchgeführt, weswegen er rausgeflogen sei. Ralph B. suchte sich aber nun keinen anderen Job, sondern lebt seitdem, seit sieben Jahren also, auf Kosten des Steuerzahlers.
Altenpfleger würden doch gesucht, versuchte es die Moderatorin etwas hilflos. Ob er denn nicht woanders etwas finden könnte? »Das mache ich nicht mehr«, sagte er im Brustton der Überzeugung. »Ich widerstehe offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen. Hartz IV ist verfassungswidrig, weil es gegen die Menschenwürde verstößt«, so seine Worte. »Die Jobcenter-Mitarbeiter haben immer ganz anders entschieden, als es mir guttat.« Er weigere sich auch, »Zwangsarbeit« vom Jobcenter, wie zum Beispiel Call-Center-Tätigkeiten, anzunehmen. »Meine Arbeit ist momentan, die Verfassungswidrigkeit von Hartz IV auf den Tisch zu bringen«, rechtfertigte sich Ralph B. Er sei vollzeitbeschäftigt, halte
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