SchmerzLust: Mein geheimes Leben als Domina (German Edition)
Tagesregeln aus aktuellem Anlass aufstellen, die der Sklave genauso gehorsam zu befolgen hat.
§ 16
Der Sklave ist verpflichtet, ein Tagebuch über seine Verfehlungen und Empfindungen zu schreiben, welches der Herrin jederzeit zugänglich ist.
Der Unterzeichnende, Alexander XY, erklärt sich mit seiner Unterschrift zum Sklaven seiner Herrin und akzeptiert und befolgt alle ihre Regeln und Verbote. Er erklärt, diesen Vertrag im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und aus eigenem Antrieb freiwillig zu unterzeichnen.
Die genannten Paragrafen werden in gegenseitigem Einvernehmen von beiden Vertragspartnern als rechtsverbindlich anerkannt und durch die rechtsgültige Unterschrift gegenseitig bestätigt.
Datum, Ort und Unterschrift
Diesen Vertrag unterschrieben Alexander und ich an diesem Samstag, nachdem er sich alles in Ruhe durchgelesen und nicht weiter kommentiert hatte. Er wollte mir damit beweisen, dass auch er es weiterhin ernst meinte mit unserem neuen Lebenskonzept. Was er mir allerdings erst noch beweisen musste, war die Ernsthaftigkeit, mit der er sein Dasein als mein Sklave zu gestalten vorhatte. Ich hatte den Verdacht, dass es unter anderem deshalb keine Diskussion gab, weil er sich sicher war, mich leicht austricksen oder zermürben zu können. Aber darauf war ich vorbereitet. Auch die Gefährtin schob entschlossen den Unterkiefer nach vorn.
Ich hatte mir jeden Punkt des Sklavenvertrags gut überlegt. So auch § 3, der mich ermächtigte, unseren Vertrag jederzeit zu erweitern. In anderen Vertragsentwürfen war es nämlich üblich, den Sklaven noch viel weiter zu demütigen und ihn in seiner Freiheit zu beschneiden. Beispiele gefällig? Okay. Unästhetische Pflichten wie die Tatsache, dass die Sklavenzunge das Toilettenpapier der Herrin ersetzt und »Schlimmeres«, werde ich hierbei vernachlässigen.
So dürfen viele Sklaven nur nach ausdrücklicher Erlaubnis reden und sind ansonsten zum Schweigen verurteilt. Allein die Vorstellung, Alexander einem solchen Zwang zu unterwerfen, löste bei mir einen Lachreiz aus. Undenkbar bei seinem Mitteilungsbedürfnis. Ich selber hätte das auch doof gefunden, schließlich liebte ich es, mich mit ihm über alles Mögliche auszutauschen. Bei anderen, knallharten Verträgen darf der Sklave seine Notdurft nur nach gesonderter Genehmigung verrichten. Eine wahre Qual. Viele Herrinnen besaßen das Recht, ihren Sklaven an andere Frauen und Männer zu vermieten, wenn ihnen der Sinn danach stand. So weit dachte ich damals nicht. Ich wollte erst mal meine Erfahrungen mit meinem neuen Sklaven machen, und der Gedanke, ihn durch »Fremdnutzung« zu demütigen, reizte mich nicht. Außerdem hatte ich den begründeten Verdacht, dass Alexander eine solche Strafe eher schamlos genießen würde.
In den meisten Sklavenverträgen sind die Strafen exakt aufgeführt und meist auch unterteilt in sogenannte Regelstrafen und Spontanstrafen. Ich mochte mich da von Anfang an nicht festlegen: Strafe – ja; festgelegt – nein. Ich wollte nicht, dass Alexander die Möglichkeit hatte, sich auf die Strafen für bestimmte Vergehen schon vorher einstellen zu können. Ich wollte, dass es für ihn immer auch eine Überraschung blieb, hoffentlich meist eine böse, und er so nicht die Möglichkeit hatte, vor Begehen der »Straftat« die zugehörige Ahndung abschätzen zu können – nach dem Motto: »Gut, wenn ich mal wieder onaniere und sie bekommt es heraus, dann bekomme ich eben zehn Peitschenhiebe auf die Eichel. Aber ich muss keine Angst haben, zwölf Stunden lang im kalten und dunklen Keller eingesperrt zu werden.« Nur mal so als Beispiel. Alex wusste von vornherein: Alles war immer möglich. Und das gab ihm zu denken, machte ihn aber nicht zwangsläufig gefügiger. Zumindest nicht am Anfang.
Das wollte ich aber alles erst einmal auf mich zukommen lassen, freudig und erwartungsvoll. War es doch ein ganz großer Schritt in ein neues Leben.
So kaufte ich als Erstes – gemäß § 16 des nagelneuen Sklavenvertrags – ein Tagebuch mit schwarz-weißem Einband und überreichte es Alexander feierlich zum Einstand in sein Dasein als mein Sklave ohne eigene Rechte. Diese Notizbuchform galt als handelsüblich – was den wundervollen Vorteil hatte, dass es sich ständig nachkaufen ließ. Mir schwebte dabei eine schöne kleine Bibliothek von Sklaven-Tagebüchern vor, die einträchtig und zahlreich nebeneinander im Regal standen. Bereit zum jederzeitigen Schmökern. Durch
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