Schulaufgaben
können daher nur schwer von einem Bundesland zum anderen übertragen werden. Das Durcheinander wird ständig größer und die Lage damit immer unübersichtlicher. Neue Strukturen mit ähnlichem Inhalt, doch unterschiedlicher Bezeichnung – oder derselben Bezeichnung, doch unterschiedlichem Inhalt – entstehen. Schlimm genug, dass sich die Bundesländer nicht auf gemeinsame Schulformen einigen können. Dass sie sich jedoch nicht einmal auf einheitliche Bezeichnungen für gemeinsame Schulformen verständigen können, ist nicht nachvollziehbar.
Eine konsequente Schulentwicklung erfordert Transparenz, systematische Evaluationen der Maßnahmen und braucht den Transfer erfolgreicher Programme in andere Bundesländer. Durch eine intensivere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Wissenschaft ließen sich diese Ziele eher erreichen.
Bildungsstandards . Die Bildungsstandards sind das einzige Handlungsfeld, auf dem sich länderübergreifende Aktivitäten verzeichnen lassen. 10 Die ersten Bildungsstandards wurden 2003 und 2004 vorgelegt. In ihnen wurde bundeseinheitlich
festgelegt, über welches Wissen Viert-, Neunt- und Zehntklässler durchschnittlich verfügen sollten. 11 Jedoch sind die Länder und Schulen selbst dafür verantwortlich, die Bildungsstandards einzuführen. So nahm Nordrhein-Westfalen die Bildungsstandards in die Lehrpläne auf, während sie in Bayern nahezu unbeachtet bleiben. 12 Eine nationale Bildungsstrategie hieße, dass die gemeinsam festgelegten Bildungsstandards auch bundeseinheitlich umgesetzt werden. Nur so lassen sich zwischen den Bundesländern auseinanderdriftende Anforderungen bändigen und große Lücken zwischen Abschlüssen, Noten und kognitiven Kompetenzen schließen.
Reform der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften . Die Qualität von Schule hängt stark von der pädagogischen Professionalität der Lehrkräfte ab. Einige der für den Lehrerberuf heute wesentlichen, insbesondere überfachlichen, Fähigkeiten werden in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften noch nicht oder nicht hinreichend vermittelt. Ein auf Kompetenzen ausgerichteter Unterricht, die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern, der kinderrechtlich aufgeklärte Umgang mit sozialer, ethnischer und leistungsmäßiger Vielfalt im Klassenzimmer sowie die zunehmende Verantwortung von Schulleitungen und Lehrerkollegien für Schulentwicklungsprozesse – all dies stellt Lehrkräfte heute mehr denn je vor umfangreiche berufliche Anforderungen. Dafür müssen die Lehrkräfte besser aus- und weitergebildet werden. Über die Lehrkräfte erreichen neue Ansätze und Methoden die einzelnen Schulen und können dort verankert werden. Möchte man das deutsche Bildungssystem weiterentwickeln, ist die Lehrerbildung daher ein zentrales Handlungsfeld.
Bildungspolitik ist eine zentrale gesamtstaatliche Aufgabe. Dennoch sollte die Zuständigkeit für die Gesetzgebung im Bildungsbereich nicht von den Ländern auf den Bund übertragen
werden. Eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes wird zwar oft diskutiert, jedoch ist diese Möglichkeit aus verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen und auch nicht erstrebenswert. Die Gewinner einer solchen Zentralisierung wären voraussichtlich »nicht die Eltern oder die Schüler, auch nicht die Schulen vor Ort, sondern eine expandierende Bürokratie, die ihre Effizienz nicht unter Beweis stellen muss«. 13 Bereits heute ist die Schulorganisation zentralistisch gefärbt. Die Landesministerien und Schulverwaltungen begrenzen über kleinteilige Gesetze, Erlasse und Verordnungen die Eigenständigkeit der Gemeinden und Schulen. Es käme jedoch darauf an, diese Entscheidungen nahe an den Schülern, Eltern und Lehrern zu treffen. Wenn also über eine Kompetenzverlagerung nachgedacht wird, dann sollte sie hin zu den Gemeinden und Schulen erfolgen. Schulautonomie ist heute bereits Teil der bildungspolitischen Agenda.
Möchte man den kooperativen Föderalismus aufleben lassen, so müsste er mehr einschließen, als dass der Bund sich an der Finanzierung des Schulwesens beteiligt. Es geht um einen engeren inhaltlichen Austausch zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, bei dem jede Ebene ihre eigenen Kenntnisse und Kompetenzen in eine gesamtstaatliche Bildungsplanung einbringt. Eine solche gesamtstaatliche Bildungsplanung muss einen verbindlichen Rahmen für die Schulentwicklung der Länder und Gemeinden schaffen. Sie muss die Reformtätigkeit der Länder so
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