Schwangerschaft und Geburt
Arbeitsplatz. Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald Ihnen diese Tatsachen bekannt sind.
Die Schutzfrist beginnt in Deutschland sechs Wochen vor der Entbindung und endet im Normalfall acht Wochen, bei Frühgeburten oder bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, verkürzt sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt immer acht bzw. zwölf Wochen.
Ab sechs Wochen vor der Geburt Ihres Kindes dürfen Sie als werdende Mutter nur noch dann beschäftigt werden, wenn Sie selbst ausdrücklich erklärt haben, dass Sie weiterarbeiten möchten. Es steht Ihnen frei, diese Entscheidung jederzeit zu widerrufen. Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Sie auch dann nicht arbeiten, wenn Sie dazu bereit wären.
Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen regelt das Mutterschutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags-oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Die Elternzeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich ihrem Kind widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechterhalten zu können. Während der Elternzeit können Sie bis zu 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten, wobei Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Teilzeit haben können. Jedes Elternteil hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit zu dessen Betreuung und Erziehung. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses, aber das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen gleichwertig ist.
Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres, möglich.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de .
Berufswechsel
A ngesichts der vielen Veränderungen in Ihrem Leben (wie zum Beispiel Ihres wachsenden Bauchs und der damit verbundenen, immer größer werdenden Verantwortung) wäre es vielleicht kontraproduktiv, noch eine weitere auf die Liste zu setzen. Trotzdem gibt es ein Dutzend gute Gründe, weshalb eine werdende Mutter einen Berufswechsel in Erwägung ziehen sollte. Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber nicht familienfreundlich, und Sie haben Angst, nach Ihrer Rückkehr aus der Elternzeit Karriere und Mutterschaft nicht unter einen Hut zu bringen. Vielleicht ist die Pendelstrecke zu lang, die Arbeitszeit zu unflexibel oder der tägliche Trott zu anstrengend. Es könnte aber auch sein, dass Sie sich langweilen oder nicht ausgelastet sind (aber hallo – Veränderung ist angesagt, also warum nicht das Beste daraus machen?). Oder vielleicht haben Sie Angst, Ihr momentaner Arbeitsplatz könnte für Sie und Ihr Baby zu gefährlich sein. Was auch immer der Grund sein mag, folgende Dinge sollten Sie vor einem Berufswechsel auf jeden Fall beachten:
Jobsuche kostet Zeit, Energie und Konzentration, drei Dinge, die Sie im Moment vielleicht nicht aufbringen können, weil Sie Ihr Augenmerk ganz auf das Gelingen Ihrer Schwangerschaft legen. Normalerweise werden Sie zu mehreren Vorstellungsgesprächen eingeladen, bevor ein Angebot unterbreitet wird (und wenn Sie aufgrund der Schwangerschaft bereits unter Vergesslichkeit leiden, können die richtigen Worte, die einen guten Eindruck hinterlassen, zu einer echten Herausforderung werden). Mit einer neuen Arbeit zu beginnen erfordert eine Menge Konzentration (alle Augen ruhen auf Ihnen, deshalb müssen Sie besonders vorsichtig sein, um keine Fehler zu machen), und Sie sollten sich sicher sein, dass Sie das nötige Durchhaltevermögen und Engagement besitzen, um diesen Schritt zu wagen.
Bevor Sie tatsächlich kündigen, sollten Sie sich ganz sicher sein, dass der neue Job, für den Sie sich entschieden haben, auch wirklich hält, was er verspricht. Bietet das Unternehmen, von dem Sie ganz begeistert sind, zwar mehr Urlaub, verlangt
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