Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
in sogenannten Schenkkreisen profitieren nur Früheinsteiger
Freundes- und Bekanntenkreis weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer
suchen, die auch alle bereit sind, dem wundersamen Geldvermehrungsnetzwerk
5.000 Euro zu schenken. Die jeweilige Person an der Spitze streicht
insgesamt 40.000 Euro ein und scheidet dann aus dem Kreislauf aus. Die drei oder
vier Spenderinnen in der Ebene darunter rücken eine Stufe rauf und sollen
angeblich als Nächste reich beschenkt werden.
Bei nüchterner Betrachtung ist der Haken klar: Wenn bereits viele
Teilnehmer mitmachen, wird es schwieriger, die noch ausstehenden Stufen mit
neuen Mitgliedern zu füllen. Wenn jeder Neuling vier weitere
Finanzieller Zusammenbruch nur eine Frage der
Zeit
Nachfolger werben muss und erst nach vier weiteren Stufen
„beschenkt“ wird, braucht man dazu 256 Menschen. Das System mag für diejenigen
funktionieren, die in der Frühphase eingestiegen sind – aber wie bei jedem
anderen Schneeballsystem auch ist der baldige finanzielle Kollaps
programmiert.
Zu den besonders berüchtigten Zirkeln dieser Art zählte der
Schenkkreis in Bobingen bei Augsburg. Zeitweise bis zu 500 Menschen wurden
mit Bussen eingesammelt und trafen sich in einer ehemaligen Firmenkantine,
um feierlich ihr Erspartes zu verschenken. Natürlich in der Hoffnung, dass
irgendwann der große Geldregen beginnt. Reich wurden allenfalls die
Initiatoren dieses hanebüchenen Esoteriktreffs, die teilweise sechsstellige
Summen in die eigene Tasche gewirtschaftet hatten. Die großzügigen Spender
gingen hingegen leer aus.
Ein unrühmliches Nachspiel fand der Schenkkreis nach dem Platzen der
letzten Hoffnung vor dem Augsburger Amtsg er icht, wo drei der
Drahtzieher zu Geld- und Bewährungs strafen verurteilt wurden.
Esoterisch angehauchte Schenkgruppen juristisch nur schwer
zu belangen
Besonders problematisch aus Sic ht d es Anlegerschutzes ist, dass solchen abstrusen
Ver einigungen juristisch oft nur schwer beizukommen ist. Häufig laufen die Vorwürfe wegen Anlagebetrug oder illegalem Glücksspiel ins
Leere, weil die Verantwortlichen sorgfältig darauf achten, dass sie keine
rechtsverbindlichen Gewinn- oder Renditezusagen abgeben. Im Bobinger Fall
mussten die Richter letztlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bemühen, was in der Folgeinstanz im März 2012 vom Oberlandesgericht
München bestätigt wurde.
Tipp: Auf keinen Fall mitmachen
Schenkkreise zählen zu den
„U-Boot-Abzockermethoden“ – sprich: Sie tauchen in größeren Abständen
immer mal wieder auf. Wie alle pyramidenartig aufgebauten Systeme, bei denen
immer neue Geldgeber geworben werden müssen, sind sie von vornherein zum
Scheitern verurteilt. Auch wenn Sie von Ihrem besten Freund oder Ihrer
besten Freundin eingeladen werden: Lassen Sie die Finger davon und empfehlen
Sie dies auch allen, die Sie darauf ansprechen.
Gold und Diamanten – oft ohne
jeden Glanz
Vor allem in unruhigen Zeiten flüchten viele
Anleger in Gold, weil sie Angst vor Inflation und Wirtschaftskrisen haben. Ob
der Kauf eines Goldbarrens oder einer Goldmünze sinnvoll ist, mag jeder Anleger
für sich selbst entscheiden. Doch die Beliebtheit des Goldes als Sachwertanlage
hat natürlich längst schon Anbieter auf den Plan gerufen, die abseits des
traditionellen Handels mit Goldbarren oder Münzen auf dubiose Weise ihre
Geschäfte machen.
So preisen in regelmäßigen Abständen schwarze Schafe „limitierte
Prägungen“ an, die den Anschein einer Goldmünze wecken. Dem ist jedoch nicht so:
Nur echte Goldmünzen auch als Zahlungsmittel
zugelassen
Als Goldmünze dürfen ausschließlich staatliche Münzen wie der
Krügerrand oder Maple-Leaf-Dollar bezeichnet werden, die auch als Zahlungsmittel
zugelassen und bei Banken erhältlich sind. Was Versandhändler oder
Strukturvertriebe anbieten, sind Medaillen ohne jegliche Zahlungszulassung. Hier
zahlen Sie für Prägung und Vertrieb oft einen so hohen Aufpreis, dass Sie erst
bei stark ansteigendem Goldpreis überhaupt aus der Verlustzone herauskommen.
Auch der Handel mit Mini-Goldbarren auf Verkaufspartys ist
eine Masche, von der allenfalls die Verkäufer profitieren. Zwar sind die
Goldbarren echt, doch bei einem extrem geringen Gewicht von meistens 1 oder
2 Gramm gnadenlos überteuert. Die Käufer solcher Minibarren vergessen
schlicht und einfach, den Preis auf den börsengängigen Goldpreis von einer
Unze (31,1 Gramm) hochzurechnen – denn dabei ließe sich schnell
feststellen, dass
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