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SEPA und SAP

SEPA und SAP

Titel: SEPA und SAP Kostenlos Bücher Online Lesen
Autoren: Joerg Claus u Siebert Wild
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kommenden Jahren die bisherigen landesspezifischen Formate in den jeweiligen Mitgliedsländern abgelöst.
    Nationale Nischenprodukte mit spezifischen Funktionen inner-halb des Zahlungsverkehrs (Überweisungen oder Lastschriften mit einem Marktanteil von weniger als 10 % im jeweiligen Mitgliedsstaat) werden ebenfalls nach dem 01. Februar 2016 in die bestehenden SEPA-Formate überführt. Diese Übergangsfrist gilt z. B. für das in Deutschland stark genutzte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) (Quelle: http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php ).
    Sie erhalten in diesem Kapitel eine Übersicht über den Aufbau, Verwendung und Besonderheiten des neuen Datenträgerformates, wie Zahlungen referenziert werden können, und wie sich die Besonderheiten des Formates auf Ihre Prozesse im täglichen Zahlungsverkehr auswirken können.
5.1 Inhalte und Aufbau der Überweisung
    Der Inhalt sowie der Aufbau des SEPA-Credit Transfer ist in einem einheitlichen Regelwerk – dem „SEPA-Credit Transfer Scheme Rulebook“ – hinterlegt. Die jeweils aktuellste Version können Sie den Seiten des European Payments Council (EPC) entnehmen: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_credit_transfer .
    Die darin hinterlegten Richtlinien stellen die grundsätzlichen Bedingungen an den europaweiten Zahlungsverkehr in Euro dar. Entgegen der bisherigen nationalen Datenträgerformate hat das Regelwerk immer nur eine bestimmte Gültigkeit und wird durch Neuerungen und Verbesserungen in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Abweichend davon kann es nationale Ausnahmen und Besonderheiten darin geben, die von den Verbänden des jeweiligen Mitgliedslandes festgelegt werden können.
5.1.1 Der SEPA-Zeichensatz
    Als Grundlage für ein länderübergreifendes Zahlungsträgerformat unter SEPA wurde der ISO 20022-Standard gewählt (siehe Abbildung 5.1 ). Das Format verwendet den UTF8-Zeichensatz, der es grundsätzlich erlaubt alle Zeichen abzubilden.

    Abbildung 5.1: Teilmengen der Zahlungsträgerformate unter SEPA
    Enthalten die Dateien Felder mit nicht erlaubten Zeichen, so wird die Datei im Regelfall zurückgewiesen. Ungültige Zeichen werden bereits in den ausgelieferten SAP SEPA-Standardbäumen ausgeschlossen.
    Neben dem vom ISO 20022 abgeleiteten SEPA-Core-Format finden Sie zusätzlich eine Reihe an landesspezifischen Definitionen des SCT. Als Datenformat im SEPA-Regelwerk ist das XML-Format (Extensible Markup Language) vorgesehen.
    Einreichung der Datei bei Ihrer Hausbank

    Bevor Sie das Customizing des SCT in SAP beginnen, klären Sie zu Anfang mit Ihren Hausbanken ab, welches Format eingereicht werden kann. Nicht alle Banken akzeptieren das SEPA-Core-Format. Oftmals werden die Dateien nur in den von den Landesverbänden festgelegten Regelwerken und Formaten akzeptiert. In diesem Fall müssen Sie in SAP mehrere SEPA-Formate in den landesspezifischen Zahlungsträgereinstellungen hinterlegen.
    Entsprechend den EU-Richtlinien ist die Einreichung der SEPA-Überweisungen ab dem 01.02.2014 im ISO 20022-Format verpflichtend. Dies gilt auch insbesondere für Dateien, die beispielsweise im Format DTAZV angeliefert werden.
    Gegenüber den herkömmlichen Zahlungsträgerformaten (zum Beispiel dem DTAUS-Format) steigt das Volumen von XML-Nachrichten um den Faktor 5 bis 10. Insbesondere bei Dateien mit einem großen Volumen muss mit einer erhöhten Transfer-dauer zur Hausbank gerechnet werden (Quelle: http://www.bitkom.org/files/documents/BITKOM_SEPA-Leitfaden.pdf ).
    Die Nachrichtenstruktur der SEPA-Überweisung besteht im Allgemeinen aus drei Blöcken:
    Der Group Header, der unter anderem die Nachrichten-ID und das Erstellungsdatum enthält.
    Die Payment-Informationen, die mehrfach enthalten sein können und sich auf die Transaktion beziehen (beispielsweise Zahlungspflichtige).
    Die Transaction-Informationen, die sich auf den Empfänger beziehen (beispielsweise Empfänger und Betrag sowie den Verwendungszweck der Zahlung).
    Wird die Überweisung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt, gelten die Verfahren gemäß Anlage 3 des DFÜAbkommens der Deutschen Kreditwirtschaft. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter
http://www.ebics.de/index.php?id=77 .
    Das Abkommen sieht weiterhin vor, dass die Gruppierungs-Option „Mixed“ zu verwenden ist. Eine physische Datei kann somit mehrere logische Dateien beinhalten.
5.1.2 Verwendung von BIC und IBAN
    Sowohl für die SEPA-Lastschrift als auch für

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